BERLIN. Das Bundesumweltministerium hat mögliche Folgen des Klimawandels in Deutschland in den Blick genommen. Kommunen und Gemeinden sollen bald Konzepte zum Schutz vor Phänomenen wie Starkregen oder Hitzewellen erarbeiten, berichtete der Spiegel.
Grundlage ist das geplante Bundes-Klimaanpassungsgesetz. Ein erster Entwurf ist bereits ausgearbeitet und liegt dem Blatt vor.
Extremwetter & Artensterben nehmen zu – dagegen müssen wir aktiv vorgehen.
Intakte Ökosysteme schützen uns, fördern Artenvielfalt & helfen bei der Klimavorsorge.Deswegen wollen wir Moore, Wälder & Gewässer als Bündnispartner für Klimaschutz nutzen & sie besser schützen.
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— Grüne im Bundestag 🇪🇺🏳️🌈 (@GrueneBundestag) March 22, 2023
Demnach soll es deutschlandweit Risikoanalysen geben, bei denen die Gefahren für die Einwohner abgewogen werden. Anschließend soll ein Vorgehen ausgearbeitet werden, um Risiken zu mindern.
Länder sollen von Fortschritten berichten
Mit der Koordinierung wären nach dem Willen des Umweltministeriums die Länder betraut. Sie wären rechenschaftspflichtig, was die Fortschritte in den Kommunen und Gemeinden anbelangt.
Das Gesetz sieht unter anderem ein sogenanntes Berücksichtigungsgebot vor. Träger öffentlicher Aufgaben sollen bei Planungen und Entscheidungen stets das Thema Klima beachten müssen. Ferner ist ein „Verschlechterungsgebot“ geplant. Grundstücke, Bauwerke und betroffene Gebiete dürften dann nur in „unvermeidlichen“ Ausnahmefällen so gestaltet werden, daß sie anfällig für die vermeintlichen Folgen des Klimawandels seien.
Lemke: Unterstützen die Länder beim Klima-Check
Die Versiegelung von Böden soll zudem auf ein Minimum begrenzt werden. Böden, die bereits versiegelt sind, aber nicht mehr dauerhaft genutzt werden, könnten „entsiegelt“ und „zumutbar wiederhergestellt“ werden.
„Mit dem Klimaanpassungsgesetz legen wir eine verbindliche Basis für eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie des Bundes“, erklärte Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) am Freitagmorgen. „Bei Planungen und Entscheidungen muß Klimaanpassung künftig fachübergreifend berücksichtigt werden.“ Der Bund werde die Kommunen mit einem „verläßlichen Angebot an Beratung, Kompetenzaufbau und Förderung von Projekten“ unterstützen. (zit)