LONDON. Das oberste britische Gericht hat es Schottland untersagt, ein zweites Unabhängigkeitsreferendum abzuhalten. Das Parlament in Edinburgh habe „nicht die Berechtigung, ein Referendum zur schottischen Unabhängigkeit“ zu beschließen, sagte der Präsident des Obersten Gerichtshofs, Robert Reed, laut der Nachrichtenagentur dpa. Die Entscheidung sei einstimmig gefallen.
Da es sich bei solch einem Referendum, um eine Entscheidung von nationaler Tragweite handle, sei diese dem britischen Parlament vorbehalten. „Ein rechtmäßig abgehaltenes Referendum hätte wichtige politische Konsequenzen für die Union und das Parlament des Vereinigten Königreichs“, betonte Reed. Die Ergebnisse würden „die demokratische Legitimität der Union und die Hoheit des Parlaments des Vereinigten Königreichs über Schottland entweder stärken oder schwächen“.
Schottlands Regierungschefin zeigt sich enttäuscht
Im Jahr 2014 scheiterte ein erster Volksentscheid zum Ausstieg Schottlands aus der britischen Union. Nach dem Ergebnis des Brexit-Referendums im Jahr 2016 habe sich die Sachlage allerdings geändert. Der EU-Austritt Englands wurde von einer deutlichen Mehrheit der schottischen Bevölkerung abgelehnt. Die aktuelle Regierung in Edinburgh will das Land nun als unabhängigen Staat zurück in die EU bringen.
Regierungschefin Nicola Sturgeon zeigte sich „enttäuscht“ über die Gerichtsentscheidung zum Referendum. „Ein Gesetz, das es Schottland nicht erlaubt, ohne die Zustimmung von Westminster über seine eigene Zukunft zu entscheiden, entlarvt die Vorstellung, daß das Vereinigte Königreich eine freiwillige Partnerschaft ist, als Mythos und spricht für die Unabhängigkeit“, schrieb sie auf Twitter. Sie ergänzte: „Die schottische Demokratie läßt sich nicht verleugnen. Das heutige Urteil versperrt eine Möglichkeit, Schottlands Stimme zur Unabhängigkeit zu hören – aber in einer Demokratie kann und wird unsere Stimme nicht zum Schweigen gebracht werden.“ (JF)