WIEN. Die österreichische Regierung hat die Quarantänepflicht für positiv auf das Coronavirus Getestete aufgehoben. Jeder, der sich gesund fühle, dürfe das Haus verlassen, selbst wenn er nachweislich infiziert sei, hieß es in einem am Dienstag von Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) präsentierten Verordnungstext.
Die Maske dürfe man im Falle einer Ansteckung abnehmen, solange man sich im Freien befinde und einen Abstand von mindestens zwei Metern zu seinen Mitmenschen einhalte. Betretungsverbote für Infizierte bestünden – Mitarbeiter ausgenommen – in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Volksschulen und Horten. Rauch nannte das Vorgehen einen „Step down“ vom Krisen- zum Akzeptanz-Modus.
Lockerungen beim Arbeitsplatz und in Lokalen
Auch das Arbeiten sei trotz einer Coronainfektion bald wieder möglich, solange dabei eine Maske getragen werde. Sollten nur Infizierte aufeinandertreffen, sei kein Mund-Nasen-Schutz nötig. Davon ausgenommen seien auch in diesem Fall Kliniken, Kindergärten und Schulen. Angehörige einer Risikogruppe dürfen der Arbeit nach der neuen Regelung fernbleiben, wenn ein Mitarbeiter positiv auf das Coronavirus getestet wurde und der Arbeitgeber keinen ausreichenden Schutz vor einer Ansteckung gewährleisten kann.
Ein Besuch in Lokalen sei trotz eines positiven Tests mit Maske möglich. Es dürfe allerdings nichts konsumiert werden. Sämtliche noch bestehende Einschränkungen würden erst nach einem positiven PCR-Test eintreten. Das Ergebnis eines Schnelltests reiche nicht aus. Rauch mahnte allerdings: „Wer krank ist, bleibt zu Hause“. (JF)