BERLIN. Im seit fast zwei Jahren laufenden Prozeß gegen den Berliner Clan-Chef Arafat Abou-Chaker zeichnet sich ein Freispruch ab. Der Araber ist wegen Erpressung und Freiheitsberaubung des Rappers Bushido angeklagt. Gestern erklärte der Richter, daß er für die Vorwürfe keine Beweise erkennen könne. Es wäre dann wie immer: Abou-Chaker verläßt das Gericht als freier Mann. Bisher erhielt der 46jährige nur einmal eine neunmonatige Bewährungsstrafe wegen Bedrohung und Körperverletzung, die allerdings in der Berufung in eine Geldbuße umgewandelt wurde.
Im Bushido-Prozeß hat das Berliner Landgericht nach 71 Verhandlungstagen nun ein Zwischenfazit gezogen. Demnach hätten sich die Hauptanklagepunkte nicht bestätigt. Weder eine versuchte schwere räuberische Erpressung noch die Freiheitsberaubung seien nach vorläufiger Einschätzung anzunehmen, sagte der Vorsitzende Richter gestern. Neben Arafat Abou-Chaker sind drei seiner Brüder angeklagt. Es geht auch noch um Nötigung, gefährliche Körperverletzung, Beleidigung und Untreue.
„Unfreiwillige Zahlungen“ und „Zwangsheirat“?
Sein langjähriger Geschäftspartner und dessen Brüder hätten ihn am 18. Januar 2018 in einem Büro eingesperrt, hatte Bushido ausgesagt. Dabei sei es zu Beschimpfungen, Bedrohungen und Körperverletzungen gekommen. Arafat Abou-Chaker habe auf diese Weise Gelder eintreiben wollen, die ihm zudem nicht zugestanden hätten.
Über Jahre hinweg habe er „unfreiwillige Zahlungen“ an den Clan leisten müssen, sagte der Rapper, der bürgerlich Anis Mohamed Ferchichi heißt. Seine Geschäftsbeziehung zu Abou-Chaker bezeichnete er als „Zwangsheirat“. Aus Angst habe er sich lange gefügt. Seit der Anzeige gegen den Clan-Chef stehen Bushido und seine Familie unter Polizeischutz.
Der Richter sieht das jedoch anders. Gestern sagte der Vorsitzende, er könne bisher nicht erkennen, daß Arafat Abou-Chaker davon ausgehen mußte, keinen Zahlungsanspruch zu haben. Denn es habe einen schriftlichen Vertrag zwischen Bushido und dem Angeklagten gegeben. Für die Freiheitsberaubung gebe es nach zwei Jahren ebenfalls keine Beweise, denn Bushido habe das Abou-Chaker-Büro wieder verlassen dürfen. Daher sei auch ein Bruder nach vorläufiger Einschätzung des Gerichts freizusprechen.
Das Verfahren ist noch bis zum 26. Oktober terminiert. Am 15. Juni soll es mit einer weiteren Zeugenbefragung weitergehen. (fh)