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Verstoß gegen Neutralitätsgebot: AfD mahnt Sachsens Innenminister Wöller ab

Verstoß gegen Neutralitätsgebot: AfD mahnt Sachsens Innenminister Wöller ab

Verstoß gegen Neutralitätsgebot: AfD mahnt Sachsens Innenminister Wöller ab

AfD gegen Woeller
AfD gegen Woeller
Sachsens Innenminister Roland Wöller (CDU) Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Robert Michael
Verstoß gegen Neutralitätsgebot
 

AfD mahnt Sachsens Innenminister Wöller ab

Weil Sachsens Innenminister Roland Wöller (CDU) in einer offiziellen Mitteilung davor warnte, nicht mit der AfD gemeinsam gegen die Corona-Maßnahmen zu protestieren, erhielt er nun anwaltliche Post. Die AfD wirft ihm vor, gegen das Neutralitätsgebot verstoßen zu haben.
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DRESDEN. Die AfD hat rechtliche Schritte gegen die sächsische Landesregierung eingeleitet. Die Partei wirft Innenminister Roland Wöller (CDU) einen Verstoß gegen das staatliche Neutralitätsgebot vor.

Hintergrund ist eine gemeinsame Erklärung Wöllers mit seinem thüringischen Amtskollegen Georg Maier (SPD) vom Dienstag, in der die beiden Politiker die Bürger in ihren Ländern davor warnten, bei den sogenannten Montagsspaziergängen gemeinsam mit Rechtsextremisten und Verschwörungstheoretiker zu demonstrieren.

Es sei nicht akzeptabel, daß sich zahlreiche Bürger „den Aufrufen von rechtsextremistischen Initiatoren anschließen und damit für deren verfassungsfeindliche Ziele instrumentalisiert werden“, hieß es in der Mitteilung, die auch auf der offiziellen Landesseite des Freistaats, sachsen.de, veröffentlich wurde. Explizit wurde dabei auch die AfD erwähnt: „Beide Minister appellieren an alle friedlich Demonstrierenden, sich nicht vor den Karren bspw. der AfD oder der ‘Freien Sachsen’ spannen zu lassen.“

Chrupalla: Lassen uns nicht als verfassungsfeindlich beschimpfen

Die AfD schaltete daher eine Kanzlei ein, die das sächsische Innenministerium aufforderte, die Mitteilung bis Freitag um 14 Uhr zu entfernen und sich per Unterlassungserklärung dazu zu verpflichten, die beanstandeten Äußerungen nicht zu wiederholen. Das anwaltliche Schreiben liegt der JUNGEN FREIHEIT vor. Ferner fordert die Kanzlei das Innenministerium auf, bis Montag, 14 Uhr, öffentlich zu erklären, daß die amtlichen Äußerungen zur AfD falsch waren.

Die offizielle Mitteilung sei ein Verstoß gegen das staatliche Neutralitätsgebot sowie gegen das Sachlichkeitsgebot. Die AfD stehe wie alle Parteien unter dem Schutz des Grundgesetzes. Mit der Warnung durch Innenminister Wöller greife die sächsische Landesregierung empfindlich in den demokratischen Willensbildungsprozeß ein.

AfD-Chef Tino Chrupalla sagte der JF, die AfD werde es nicht dulden, daß die sächsische Landesregierung sie als „rechtsextrem“ und „verfassungsfeindlich“ beschimpfe. „Das Demonstrationsrecht der Bürger ist ein zentraler Baustein der Willensäußerung in unserer Demokratie. Die Alternative für Deutschland hat den Rechtsweg beschritten und fordert die sächsische Staatskanzlei und das sächsische Innenministerium auf, den undemokratischen Text zu löschen sowie eine Richtigstellung zu veröffentlichen.“

Erst im vergangenen Jahr hatte Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) anwaltliche Post der AfD erhalten, da er mit seinem offiziellen Ministerpräsidenten-Account auf Twitter vor der AfD als einer „Gefahr für unser Land“ gewarnt hatte. Nach Erhalt einer Unterlassungsaufforderung wegen des Verstoßes gegen das Neutralitätsgebot sah sich Kretschmer gezwungen, den Tweet zu löschen.

Sieg vor dem Bundesverfassungsgericht als Präzedenzfall

In ihrer Abmahnung an das Innenministerium berief sich die beauftragte Kanzlei auch auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Juni 2020. Damals hatte sich die AfD gegen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) in Karlsruhe durchgesetzt. Dieser hatte die AfD in einem Interview als „staatszersetzend“ bezeichnet und das Interview später auf der offiziellen Internetseite des Innenministeriums veröffentlicht. Damit habe er gegen das Neutralitätsgebot verstoßen, entschieden die obersten Richter in dem Fall.

Auch 2018 urteilte das Bundesverfassungsgericht zugunsten der AfD, als diese sich in ihrer Chancengleichheit verletzt sah. Anlaß war 2017 eine Pressemitteilung der damaligen Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU), die auch auf der Internetseite des Ministeriums veröffentlicht wurde.

Darin rief Wanka dazu auf, der AfD die „Rote Karte“ zu zeigen und warf der Partei vor, die Radikalisierung der Gesellschaft zu befördern. Dadurch, so die obersten Richter in Karlsruhe, habe Wanka die AfD in ihrer Chancengleichheit verletzt und „den Grundsatz der Neutralität staatlicher Organe im politischen Wettbewerb mißachtet“. (krk)

Sachsens Innenminister Roland Wöller (CDU) Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Robert Michael
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