BERLIN. Arbeitnehmer ohne Auffrischungsimpfung könnten in Zukunft ihren Anspruch auf Lohnfortzahlung im Falle einer Corona-bedingten Quarantäne verlieren. Arbeitsausfälle ließen sich mit der „öffentlich empfohlenen“ dritten Impfung verhindern, heißt es in einem vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages erstellten Gutachten, aus dem die Bild-Zeitung am Donnerstag zitiert.
„Das Fehlen der Covid-19-Auffrischungsimpfung würde dann zum Ausschluß des Entschädigungsanspruchs führen“, unterstrichen die Parlamentsjuristen in ihrer Stellungnahme. Grund für die Neueinschätzung ist eine im Dezember veröffentlichte Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko), die Corona-Schutzimpfung schon nach drei und nicht mehr nach sechs Monaten aufzufrischen. Bislang hatten nur Ungeimpfte keinen Gehaltsanspruch im Quarantäne-Fall.
Union mahnt sozialverträgliche Neuregelung an
Unionspolitiker mahnten Sozialverträglichkeit an, sollte das Gutachten umgesetzt werden. „Wer so etwas machen will, muß sicherstellen, daß sich jeder schnell boostern lassen kann. Es darf nicht sein, daß die Arbeitnehmer am Ende für das schlechte Corona-Management der Bundesregierung bezahlen“, betonte etwa der EU-Abgeordnete Dennis Radtke.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, rief unterdessen zur Impfauffrischung auf. „Um die Solidargemeinschaft nicht unnötig zu belasten, sollte der Arbeitnehmer einen möglichst hohen eigenen Schutz anstreben.“ Das Impf-Boostern erhöhe diesen Schutz. Wer darauf verzichte, solle auch bereit sein, die Konsequenz dafür zu tragen.
Die Corona-Regeln haben sich in der Vergangenheit immer wieder unvermittelt verändert. So verkürzte etwa das Robert-Koch-Institut (RKI) den Genesenenstatus nach überstandener Corona-Infektion jüngst von sechs Monaten auf nunmehr 90 Tage. (fw)