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Nach Verfassungsgerichtsentscheid: Bundeskabinett ändert Klimaschutzgesetz

Nach Verfassungsgerichtsentscheid: Bundeskabinett ändert Klimaschutzgesetz

Nach Verfassungsgerichtsentscheid: Bundeskabinett ändert Klimaschutzgesetz

Bundesumweltminister Svenja Schulze (SPD): Deutschland soll 2045 klimaneutral sein
Bundesumweltminister Svenja Schulze (SPD): Deutschland soll 2045 klimaneutral sein
Bundesumweltminister Svenja Schulze (SPD): Deutschland soll 2045 klimaneutral sein Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Kay Nietfeld
Nach Verfassungsgerichtsentscheid
 

Bundeskabinett ändert Klimaschutzgesetz

Das Bundeskabinett bringt am Mittwoch eine Änderung des Klimaschutzgesetzes auf den Weg. Nun soll Deutschland bereits bis 2045 klimaneutral werden. Damit kommt die Regierung der Forderung des Bundesverfassungsgerichtes nach, die Lasten des Klimaschutzes fairer zwischen den Generationen zu verteilen.
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BERLIN. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Änderung des Klimaschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Nun soll Deutschland bereits bis 2045 klimaneutral werden, also fünf Jahre früher als zunächst geplant. Hierfür wurde ein Stufenplan für die nächsten zweieinhalb Jahrzehnte festgelegt.

Bis 2030 soll demnach 65 Prozent weniger CO2 pro Jahr ausgestoßen werden als noch 1990. Zuvor waren 55 Prozent eingeplant worden. Bis 2040 sollen 88 Prozent weniger CO2 ausgestoßen werden. Bereits 2045 sollen die Emissionen schließlich auf nahezu Null gesenkt werden.

Diese Neuerungen hatte Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) zuvor ausgearbeitet und der Bundesregierung zur Abstimmung vorgelegt. Zu einer Nachbesserung des Klimaschutzgesetzes war die Regierung im April durch das Bundesverfassungsgericht (BverfG) aufgefordert worden. Das Gericht hatte zuvor einer Klage gegen das Gesetz stattgegeben. Der Regierung wurde für die Änderungen bis Ende 2022 Zeit gegeben.

„Künftig müssen alle Ministerien mehr denn je Klimaschutzministerien sein“

Verschiedene Umweltverbände und Vertreter der „Fridays for Future“-Bewegung um Luisa Neubauer hatten gegen das Gesetz Beschwerde eingelegt. Sie begründeten dies unter anderem damit, daß es ihnen zu „schwach“ sei, um die Klimakrise einzudämmen und ihr Recht auf eine menschenwürdige Zukunft zu schützen.

Das Bundesumweltministerium will die Klimaschutzanstrengungen bis 2045 durch die Gesetzesänderung nun „fairer zwischen den jetzigen und künftigen Generationen verteilen“. Mit einem Sofortprogramm sollen „erste Weichenstellungen für das neue Ziel“ in den nächsten Wochen erfolgen.

„Künftig müssen alle Ministerien mehr denn je Klimaschutzministerien sein. Mein Klimaschutzgesetz ist der Garant dafür, daß die Regierung beim Klimaschutz nicht mehr nachlassen und zuverlässig alle Ziele erreichen wird“, teilte Schulze mit.

Vor allem die Energiewirtschaft und die Industrie sollen bis 2030 den „Löwenanteil“ der zusätzlichen Minderung übernehmen. Natürliche CO2-Speicher wie Wälder und Moore sollen erhalten und ausgebaut werden, um unvermeidbare Restemissionen zu kompensieren. Dazu zählen CO2-Emissionen aus der Viehhaltung oder aus der Industrie.

Neu ist, daß Vermieter die Hälfte der zusätzlichen Heizkosten wegen der neuen CO2-Abgabe zu tragen haben und nicht mehr allein von den Mietern gestemmt werden sollen. Die Bundesumweltministerin kündigte in einer Pressekonferenz bereits an, daß der Ausbau erneuerbarer Energien nun forciert werden müsse. Dafür müssen Flächen identifiziert werden, die für den Ausbau geeignet erscheinen.

Den selbsternannten Klimaschützern von „Fridays for Future“ geht der Beschluß immer noch nicht weit genug, beziehungsweise kommt er für sie „zehn Jahre zu spät“. „2045 reicht für die 1,5-Grad-Grenze nicht aus und das wissen auch alle“, äußerten sie sich auf Twitter und kündigten weitere Klimaproteste an. (hl)

Bundesumweltminister Svenja Schulze (SPD): Deutschland soll 2045 klimaneutral sein Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Kay Nietfeld
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