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Oberlandesgericht Frankfurt am Main: Mordfall Walter Lübcke: Stephan E. erhält lebenslange Haftstrafe

Oberlandesgericht Frankfurt am Main: Mordfall Walter Lübcke: Stephan E. erhält lebenslange Haftstrafe

Oberlandesgericht Frankfurt am Main: Mordfall Walter Lübcke: Stephan E. erhält lebenslange Haftstrafe

Der Hauptangeklagte im Mordfall Walter Lübcke, Stephan E. (Mitte), erhält eine lebenslange Haftstrafe (Archivbild) Foto: picture alliance/dpa/Getty Images Europe/Pool | Thomas Lohnes
Der Hauptangeklagte im Mordfall Walter Lübcke, Stephan E. (Mitte), erhält eine lebenslange Haftstrafe (Archivbild) Foto: picture alliance/dpa/Getty Images Europe/Pool | Thomas Lohnes
Der Hauptangeklagte im Mordfall Walter Lübcke, Stephan E. (Mitte), erhält eine lebenslange Haftstrafe (Archivbild) Foto: picture alliance/dpa/Getty Images Europe/Pool | Thomas Lohnes
Oberlandesgericht Frankfurt am Main
 

Mordfall Walter Lübcke: Stephan E. erhält lebenslange Haftstrafe

Im Fall des ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main den Angeklagten Stephan E. zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Den Mitangeklagten Markus H. verurteilten die Richter zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.
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FRANKFURT/MAIN. Im Fall des ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main den Angeklagten Stephan E. zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. In ihrer Urteilsbegründung stellten die Richter die besondere Schwere der Schuld fest, meldete die Nachrichtenagentur dpa. Das Gericht sah es als erwiesen an, daß E. den CDU-Politiker im Juni 2019 vor dessen Haus erschossen habe.

Den Mitangeklagten Markus H. verurteilten die Richter zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Er war ursprünglich wegen Beihilfe zum Mord angeklagt worden.

E. hatte die Tat zunächst gestanden und später widerrufen. Der Fall hatte deutschlandweit für Aufsehen gesorgt. Lübcke hatte sich stets für die Aufnahme von Flüchtlingen stark gemacht. Im Oktober 2015 hatte er auf dem Höhepunkt der Asylkrise in einer Bürgerversammlung gesagt, wem das nicht passe, der könne das Land jederzeit verlassen. Dadurch war er in das Visier von Gegnern der Flüchtlingspolitik der Bundesregierung geraten und hatte Morddrohungen erhalten.

Roth: Urteil darf kein Schlußstrich sein

Die Vorsitzende der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Ines Claus, kommentierte das Urteil: „Der Täter wird mit diesem Urteil für seine Tat von historischer Dimension zur Rechenschaft gezogen.“ Die Fraktion sei in Gedanken verbunden mit der Familie von Walter Lübcke.

Der hessische SPD-Bundestagsabgeordnete Michael Roth bezeichnete das Strafmaß auf Twitter als „Beweis für die konsequente Verfolgung rechtsterroristischer Gewalt in Deutschland. Aber es darf kein Schlußstrich sein“. Er verwies auf den NSU und die Anschläge von Halle und Hanau. Daher müßten Gesellschaft und Rechtsstaat dem Rechtsterrorismus entschlossen entgegen treten. (ag)

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