Während Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) in der parlamentarischen Sommerpause landauf und landab unterwegs ist, um seinen Landsleuten aufs Maul zu schauen und die Politik seiner von Grünen und Sozialdemokraten unterwanderten Regierung zu erläutern, sind die Koalitionspartner des Christdemokraten dabei, die Sicherheitsarchitektur des Freistaates nachhaltig zu schädigen.
Dazu haben die Bündnisgrünen, die im Freistaat mit Katja Meier die Justizministerin stellen, wie zuvor bereits die SPD eine Idee der SED-Nachfolger aufgegriffen: Die Zerschlagung des sächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz. Allerdings fordern sie nicht einfach dessen Auflösung, sondern dessen Erweiterung auf gleich zwei Behörden. Eine Terrorabwehrbehörde soll demnach „mit auf das Notwendige beschränkten nachrichtendienstlichen Mitteln schwerste Gefahren für die Sicherheit“ aufdecken, wie es Grünen-Landeschef Norman Volger formuliert. Und außerdem soll es eine „Dokumentations- und Forschungsstelle zur Analyse und Bewertung demokratiefeindlicher Bestrebungen“ geben. Diese soll an der als linkslastig geltenden Universität Leipzig angesiedelt werden, die einst als Karl-Marx-Universität eng mit der Staatssicherheit der SED zusammenarbeitete.
Damit fürchtet aber nicht nur der sächsische Verfassungsschutz eine Unterwanderung durch politische Kräfte, die auf dem linken Auge blind sind, sondern auch die Landeszentrale für politische Bildung einen Absturz in die Bedeutungslosigkeit. So beeilte sich denn auch deren Direktor Roland Löffler, von der Dresdner Morgenpost mit dem am Wochenende einstimmig gefaßten Beschluß des Parteirates der Grünen konfrontiert, zu versichern, daß man erstens nicht forsche, sondern die Forschung anderer in Bildungszusammenhänge bette, und zweitens mit dem Landesamt für Verfassungsschutz gut zusammenarbeite.
„Neue Büros für linksgrüne Politikwissenschaftler“
Löffler verkennt dabei, daß der Vorschlag der Grünen in eine ganz andere Richtung geht. Sie wünschen sich eine Art Staatssicherheit, die unter dem Namen „Forschungsstelle für Demokratie“ alle aus ihrer Sicht „antidemokratischen und menschenfeindlichen Bestrebungen untersuchen“ und öffentlich über diese informieren soll. So hat es deren Parteirat beschlossen. Was als „antidemokratisch und menschenfeindlich“ gilt, legen selbstverständlich die Grünen fest, die in Sachsen längst zu einer Sperrspitze der SED-Nachfolger geworden sind und mit den Freiheitsidealen des einstigen bürgerbewegten Bündnis 90 nichts mehr zu tun haben.
Im Klartext bedeute das, so der AfD-Landtagsabgeordnete und Polizeibeamte Sebastian Wippel: „Neue Büros für linksgrüne Politikwissenschaftler.“ Auf die Einrichtung eines millionenschweren „Demokratie-Instituts“ hätten sich die Koalitionäre bereits geeignet, jetzt gehe es um die „nächste staatliche Futterkrippe für linke Soziologen und selbsternannte Rechtsextremismusexperten“.
Ein Verfassungsschutz, wie ihn Linke, SPD und Grüne anstreben, schütze nicht die Verfassung, sondern „spielt sich als Rating-Agentur auf, die öffentlich Urteile über die politische Kreditwürdigkeit von Oppositionsparteien ausspricht („Beobachtungsfall“, „Verdachtsfall“ etc.)“, warnt Wippel. Ein derartiger Verfassungsschutz diskreditiere die Opposition, beeinflusse die öffentliche Meinung und damit das Wahlverhalten zugunsten der ihn steuernden Regierungsparteien. Die „Extremisten“ seien dann immer die anderen.
Regierung verklagt sich selbst
Der zweite Schlag des grünen Koalitionspartners der CDU zielt auf die sächsische Polizei, konkret gegen das seit Januar geltende Polizeigesetz. Dieses sei der schwerste Eingriff in die Bürgerrechte seit Wiedergründung des Freistaates, findet der innenpolitische Sprecher der Grünen im Landtag, Valentin Lippmann. Viele der Regelungen seien verfassungswidrig. Deswegen halte man die gemeinsam mit den Linken initiierte Klage vor dem Verfassungsgericht aufrecht, auch wenn man inzwischen mitregiere. In Sachsen klagt damit die Regierung gegen sich selbst: „Wir werden in die sicherlich etwas skurrile Situation kommen, daß wir vor dem Verfassungsgerichtshof die Staatsregierung verklagen, der wir nun angehören“, gibt Lippmann zu.
Insbesondere bemängeln Linke und Grüne, daß schon bei Verdachtsfällen eine Vielzahl von Personen – und nicht etwa nur Anhänger und Mitglieder der AfD – überwacht werden dürfen. Auch Geschichtserkennung und Videoüberwachung sind aus Sicht der Kläger Teufelszeug, gleiches gilt für eine angeblich zunehmende Militarisierung der Polizei. Tatsächlich erlaubt das Polizeigesetz, Spezialeinheiten mit Maschinengewehren und Handgranaten auszustatten.
Bei der CDU-Fraktion wird das naturgemäß anders gesehen. Die Überwachung von Einzelpersonen durch V-Leute oder Telekommunikationsüberwachung bedürfe der Zustimmung eines Richters, versichert Rico Anton, innenpolitischer Sprecher der CDU. Ministerpräsident Michael Kretschmer dürfte es künftig wie dem Zauberlehrling gehen, der die Besen nicht mehr los wird, die er in seiner Abneigung gegen die AfD in seine Regierung berufen hat.