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Bundesverfassungsgericht zur Sterbehilfe: Vertane Chance für mehr Menschlichkeit

Bundesverfassungsgericht zur Sterbehilfe: Vertane Chance für mehr Menschlichkeit

Bundesverfassungsgericht zur Sterbehilfe: Vertane Chance für mehr Menschlichkeit

Hospiz
Hospiz
Eine Hospizmitarbeiterin hält die Hand eines Todkranken (Symbolbild) Foto: picture alliance/dpa
Bundesverfassungsgericht zur Sterbehilfe
 

Vertane Chance für mehr Menschlichkeit

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe ist deutlich ausgefallen. Das selbstbestimmte Sterben gehört demnach zum Selbstbestimmungsrecht des Menschen. Doch das Urteil läßt vieles außen vor. Ein Kommentar von Jürgen Liminski.
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Grundsätzlicher konnte das Urteil nicht sein. Der Tod gehört, so der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, zum Selbstbestimmungsrecht des Menschen, das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasse „ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben“. Das schließe „die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen“ und zwar als „Akt autonomer Selbstbestimmung“. Das Verbot der „geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ verstoße gegen das Selbstbestimmungsrecht und somit gegen das Grundgesetz.

Ob die Väter des Grundgesetzes das auch so gesehen haben? Sie haben viele gesellschaftspolitische und ideengeschichtliche Entwicklungen nicht vorausgesehen – man denke nur an die Entleerung der Begriffe Ehe und Familie in Artikel 6 Grundgesetz. Ihr Weltbild war noch geprägt von den Grundbegriffen der Würde und Person, die in einem Schöpfer verankert und diesem gegenüber zu verantworten sind. Nicht umsonst beginnt die Präambel des Grundgesetzes mit diesen Worten: „Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen …. “. Die totale Individualisierung des Würde- und Personbegriffs sowie die Entkoppelung dieses Duos von seiner schöpferischen Wurzel in den letzten vier, fünf Jahrzehnten hat auch das Verhältnis zu Tod und Leben geändert.

Im neuen Urteil heißt es folgerichtig: „Die unverlierbare Würde des Menschen als Person besteht hiernach darin, daß er stets als selbstverantwortliche Persönlichkeit anerkannt bleibt“. Er ist nur noch sich selbst verantwortlich. Die Väter des Grundgesetzes dagegen sahen die Menschenwürde als „transzendente Größe“ und das Leben deswegen als unverfügbar an, entzogen auch der Verfügung durch die eigene Person.

Noch rede man von Selbstbestimmung

Der Professor für evangelische Theologie und Ethik, Ulrich Eibach, sah schon vor Jahren, daß mit der Säkularisierung und Pluralisierung der Lebens- und Wertvorstellungen jede religiös-metaphysische Begründung der Menschenwürde als gesellschaftlich nicht mehr konsensfähige „Sonderethik“ abgelehnt werde. Und wörtlich: „Wenn das diesseitige Leben aber kein ‘Jenseits` mehr hat, dann wird auch unklar, welchen Sinn ein Leben hat, das von schwerer unheilbarer Krankheit und cerebralem ‘Abbau‘ gekennzeichnet nur noch auf seinen Tod zuläuft. Unklar wird dann auch, ob es sich bei diesem Leben noch um ein ‘lebenswertes‘ Leben handelt“.

Die entscheidende Weichenstellung sei, so Eibach „damit vollzogen, daß man Menschenwürde und Personsein als empirisch feststellbare geistige Qualitäten versteht, die also erst im Laufe der Lebensentwicklung auftauchten oder die sich überhaupt nicht entwickeln können (hirnorganisch geschädigt geborene Kinder) oder die durch Krankheit und altersbedingten „Abbau“ in Verlust geraten können“. Demnach bestimme nicht mehr das Personsein, sondern die empirisch feststellbare Fähigkeit zur Selbstbestimmung die Menschenwürde.

Das ist keine Philosophiererei. Es ist ganz harte Wirklichkeit, die jeden betreffen kann. Noch redet man von Selbstbestimmung. Aber wer Person und Würde den transzendenten Charakter nimmt, der stellt den Einzelnen vor eine gesellschaftliche Verantwortung und dann taucht schnell wieder die Unterscheidung auf zwischen „lebenswertem“ und „nicht lebenswertem“ Leben, oder moderner: zwischen produktivem und unproduktivem Leben. Denn das ist die Achse, um die sich die Gesellschaft dreht. Das Todes-Urteil aus Karlsruhe hat die Umdrehung beschleunigt, geschmiert von den Gleitbegriffen der Selbstbestimmung und persönlicher Freiheit.

Im Angesicht des Todes lügt man nicht

Sicher, der Tod ist der große Gleichmacher, alle müssen sterben. In einem Comic antwortet der philosophierende Hund Snoopy seinem Freund Charlie Brown auf dessen Feststellung, daß wir alle eines Tages sterben müssen: „Ja, eines Tages. Aber an allen anderen Tagen nicht“. Auf diese anderen Tage kommt es an. Auch auf den letzten. Die australische Krankenschwester Bronnie Ware, die viele Jahre sterbende Patienten betreute, hat ihre Erfahrungen einmal in einem Buch niedergeschrieben mit dem Titel: „Die fünf Dinge, die Sterbende bereuen“. Die Menschen würden in den letzten Wochen angesichts des sicheren Todes oft sehr weise, meint Bonnie Ware, sie selber habe gelernt, „niemals die Fähigkeiten des Menschen zu unterschätzen, über sich selbst hinauszuwachsen“.

Die fünf häufigsten Wünsche drehten sich alle um die Beziehungen, die die Menschen in ihrem Leben hatten. Am meisten ging es dabei um die Zeit, die sie geliebten Personen vorenthalten hätten. So hätten sie die Kindheit und Jugend ihrer Kinder verpaßt und es versäumt, die Ehepartnerin durch das Leben zu begleiten. Oder um die Zeit, die sie nicht mit ihren alten Freunden verbracht hätten, weil die Hektik des Alltags so viel Zeit und Energie absorbiert hätte, daß die alten, selbstlosen Freundschaften mit den Jahren verwelkten oder gar ganz in Vergessenheit gerieten.

Im Angesicht des Todes lügt man nicht. Da hinterfragt man die Beziehungen, die man hatte. Solange der Mensch lebt, lebt und definiert er sich durch seine Beziehungen. Jean Jacques Rousseau, ein Pionier in der Entdeckung der sozialen Natur des Menschen, schrieb: „Der Mensch, das soziale Wesen, ist immer wie nach außen gewendet: Lebensgefühl gewinnt er im Grunde erst durch die Wahrnehmung, was andere von ihm denken.“

Beziehungen machen die menschliche Identität aus

In seinen Beziehungen findet der Mensch seine Identität. Die Lebenswelt der Beziehungen weist über das eigene Leben hinaus. All diese Beziehungen machen Identität, Glück oder Unglück des Menschen aus. Wie man Beziehungen führt, entscheidet über das Gelingen des Lebens. Und das hängt davon ab, ob wir geliebt haben und geliebt wurden.

Gefühlsduselei? Für Juristen vielleicht. Sie haben nur über Rechte und Normen zu entscheiden. Aber Recht strukturiert Gesellschaft. Nicht selten auch geistig und erst recht, wenn es um Leben und Tod geht. Statt dem Tod das Wort zu reden, hätten die Richter ja auch das gute Sterben fördern können. Der frühere Bundespräsident Johannes Rau hat in diesem Sinn in einer nachhallenden Rede dafür plädiert, sich anstelle der aktiven Sterbehilfe mehr der Schmerztherapie zu widmen. Das wäre „Fortschritt für ein Leben nach menschlichem Maß“.

So bleibt zu hoffen, daß die Politik wenigstens die Palliativmedizin und die Hospiz-Bewegung stärker unterstützt. Denn bei diesen letzten Fragen geht es um eine wachsende Herausforderung für die alternde Gesellschaft: Um die Chance für mehr Menschlichkeit.

Eine Hospizmitarbeiterin hält die Hand eines Todkranken (Symbolbild) Foto: picture alliance/dpa
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