MÜNCHEN. Der bayerische Landtag hat am Mittwoch einen Antrag abgelehnt, die Beobachtung eines linksradikalen Vereins durch den Verfassungsschutz einzustellen. Grüne und SPD hatten in einem Dringlichkeitsantrag gefordert, die „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten“ (VVN-BdA) nicht mehr als linksextrem einzustufen.
In Berlin war dem Verein vor kurzem die Gemeinnützigkeit entzogen worden. Das Berliner Finanzamt hatte den Entzug der Steuervorteile damit begründet, daß der bayerische Verfassungsschutz sie als „bundesweit größte linksextremistisch beeinflußte Organisation im Bereich des Antifaschismus“ werte, die mit „offen linksextremistischen Kräften“ zusammenarbeite. Die VVN-BdA gilt als DKP-Vorfeldorganisationund wurde bis zur Wiedervereinigung maßgeblich durch die DDR mitfinanziert.
VVN-BdA muß nun doch keine Steuern nachzahlen
Der Landtagsabgeordnete Florian Ritter (SPD) nannte die Streichung aus dem Verfassungsschutzbericht längst überfällig, berichtete die Nachrichtenagentur dpa. Die VVN-BdA erfülle mit ihrem Antifaschismus schließlich einen Verfassungsauftrag. Landesinnenminister Joachim Herrmann (CSU) sowie Redner von Freien Wählern, AfD und FDP wiesen die Forderungen zurück.
Unterdessen hat das Berliner Finanzamt eine Aufforderung zum Nachzahlen von Steuern an die Organisation zurückgenommen. VVN-BdA-Geschäftsführer Thomas Willms sprach gegenüber der taz von „einem kleinen Etappensieg“. Er hoffe nun, daß das Amt bereits im Einspruchsverfahren wieder die Gemeinnützigkeit erteile. Die jüngste Entscheidung bedeute, daß der Bescheid zum Entzug der Gemeinnützigkeit „ernsthaft zweifelhaft“ sei, freute sich Anwalt Eberhard Reinecke. (ls)