BERLIN. Das Berliner Finanzamt für Körperschaften hat dem Verein Campact den Status als gemeinnützige Organisation aberkannt. Der Verband sei „überwiegend allgemeinpolitisch tätig“ und veranstalte Kampagnen, „die keinem gemeinnützigen Zweck der Abgabenordnung zugeordnet werden können“, teilte Campact die Begründung des Amts mit.
Die Entscheidung sei eine Folge des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) von Anfang Februar, in der bereits dem Verein Attac der Status der Gemeinnützigkeit entzogen wurde. „Die Verfolgung politischer Zwecke ist im Steuerrecht nicht gemeinnützig“, hatte der Bundesfinanzhof Anfang des Jahres entschieden.
Campact: „Fatales Zeichen“
Campact-Vorstand Felix Kolb beklagte: „Was für ein fatales Zeichen: In Zeiten, wo Hunderttausende Menschen mit Campact für Klimaschutz und gegen Rechts auf der Straße streiten, wird deren Engagement als nicht gemeinnützig abgewertet und entwürdigt.“
Verantwortlich macht er dafür Finanzminister Olaf Scholz (SPD), der das Gemeinnützigkeitsrecht nicht reformieren wolle. Der Begriff der politischen Bildung müsse aus seiner „BFH-Zwangsjacke“ befreit werden. Dem Verein drohen nun Steuernachzahlungen, deren Summe sich auf „Hunderttausende Euro“ belaufen könnte. „Aber wir lassen uns nicht mundtot machen“, versicherte Kolb.
Die Entscheidung des Berliner Finanzamt für Körperschaften führt dazu, daß Unterstützer von Campact Spenden an die Organisation künftig nicht mehr steuerlich absetzen können. Zuletzt gab es zudem Forderungen, auch anderen Vereinen die Gemeinnützigkeit abzuerkennen, so zum Beispiel der linksextremen Gefangenenorganisation „Rote Hilfe“ oder dem Abmahnverein Deutsche Umwelthilfe. (hr)