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Grenzsicherung: Bundespolizei sieht keine Hindernisse für Zurückweisungshaft

Grenzsicherung: Bundespolizei sieht keine Hindernisse für Zurückweisungshaft

Grenzsicherung: Bundespolizei sieht keine Hindernisse für Zurückweisungshaft

Grenzkontrollen
Grenzkontrollen
Bundespolizei an der deutsch-österreichischen Grenze Foto: dpa
Grenzsicherung
 

Bundespolizei sieht keine Hindernisse für Zurückweisungshaft

Die Bundespolizei hat in einem internen Erlaß festgestellt, daß die Verhaftung von illegal einreisenden Migranten rechtlich zulässig ist. Demnach gebe es keine juristischen Hürden für diese Maßnahme. Es werde aber gemäß der Regierungspolitik keine umfassenden Zurückweisungen an den Grenzen geben.
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POTSDAM. Die Bundespolizei hat in einem internen Erlaß festgestellt, daß die Verhaftung von illegal einreisenden Migranten rechtlich zulässig sei. Laut Einschätzung der Bundespolizei teilt auch der Bundesgerichtshof die Auffassung, „daß im Fall der vorübergehenden Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen die Zurückweisung und damit auch die Zurückweisungshaft zulässig sind“, zitiert die Welt aus dem Schreiben.

Die Bundespolizei verweist auf einen Beschluß des Bundesgerichtshof vom 12. April 2018, wonach für die Zurückweisungshaft keine weiteren Haftgründe vorliegen müßten. Weiter heißt es in dem Schreiben, daß die Bundespolizei aufgrund der Entscheidung der Regierungskoalition wie bisher keine umfassenden Zurückweisungen an der Grenze vornehmen werde. Juristische Hürden für Zurückweisungen gebe es aber nicht.

Es fehlen Haftplätze

Der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Jörg Radek, nannte die Möglichkeit der Zurückweisungshaft eine „absolute Arbeitserleichterung für die Bundespolizei“. Es gebe allerdings kaum Haftplätze für diese Maßnahme.

Nach einem Streit innerhalb der Großen Koalition über die Grenzpolitik hatte man sich zuletzt darauf geeinigt, an den drei kontrollierten von insgesamt 90 Grenzübergängen in Bayern nur Personen mit Wiedereinreisesperre zurückzuweisen. Asylbewerber, die ihren Antrag bereits in einem anderen EU-Staat gestellt haben, sollen grenznah untergebracht und in das zuständige Land zurückgebracht werden. (ag)

Bundespolizei an der deutsch-österreichischen Grenze Foto: dpa
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