BERLIN. Die Union hat die jüngste Sammelabschiebung nach Afghanistan verteidigt. „Abschiebungen von afghanischen Straftätern, Gefährdern und hartnäckigen Identitätsverschleierern sind auch in der aktuellen Lage richtig und verantwortbar“, sagte der innenpolitische Sprecher der Unions-Fraktion im Bundestag, Stephan Mayer (CSU), der JUNGEN FREIHEIT.
„Die Sicherheitslage in Afghanistan schließt Rückführungen nach Bewertung der Bundesregierung unter Einbeziehung internationaler Lagebeurteilungen nicht aus. Dafür sprechen auch die über 4.000 freiwilligen Rückkehrer in den vergangenen beiden Jahren“, erläuterte der CSU-Politiker.
Am Dienstag abend waren vom Flughafen Düsseldorf aus 19 abgelehnte Asylbewerber nach Kabul abgeschoben worden. Eigentlich hatten 80 Personen auf der Flugliste gestanden, durch Einsprüche sowie geltend gemachten Erkrankungen war die Zahl jedoch stark gesunken.
Mayer: Personen ohne Schutzbedarf müssen Deutschland verlassen
Unter den Ausgewiesenen befanden sich auch mehrere verurteilte Straftäter. So waren beispielsweise zwei afghanische Sexualtäter an Bord der Maschine, die zuvor in Bayern gelebt hatten. Einer von ihnen war wegen des Mißbrauchs von Kindern zu einer Jugendstrafe verurteilt worden. Andere Abgeschobene hatten sich hartnäckig geweigert, bei der Feststellung ihrer Identität mitzuwirken.
Dennoch kritisierten Flüchtlingsorganisationen und Politiker der Linkspartei deren Rückführung nach Afghanistan. „Die Menschenwürde und das Recht auf Leben gelten für Jeden – immer und ausnahmslos. Nichts kann rechtfertigen, Menschen einer konkreten Lebensgefahr auszusetzen“, beklagte beispielsweise der Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen.
Unions-Innenexperte Mayer wies die Kritik jedoch zurück. „Mit Blick auf die steigende Zahl ausreisepflichtiger Afghanen in Deutschland dürfen Bund und Länder bei der Durchsetzung des Rechts nicht nachlassen“, forderte er. So müßten die Länder die Zahl der Abschiebehaftplätze deutlich erhöhen. „Wir können von der Bevölkerung nur Verständnis für unser Asylsystem erwarten, wenn Personen ohne Schutzbedarf Deutschland auch tatsächlich wieder verlassen.“ (krk)