KASSEL. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat am Dienstag die Klage eines Libyers auf Einbürgerung endgültig abgewiesen. Als Grund für die Entscheidung gab das Gericht an, daß die Verfassungstreue des 39jährigen nicht gesichert sei. Der Kläger stehe Personen nahe, die ihrerseits eine Nähe zur Muslimbruderschaft aufwiesen. Die Muslimbruderschaft und die mit ihr verbundenen Organisationen verfolgten laut des Gerichts insgesamt verfassungsfeindliche Bestrebungen.
Der Mann war 1996 zum Studium nach Deutschland gekommen und ist seit 2009 mit einer deutschen Staatsangehörigen verheiratet. 2011 beantragte der Kläger bei der Stadt Gießen die Einbürgerung. Eine Überprüfung durch das Land Hessen ergab, daß alle Einbürgerungsvoraussetzungen vorlägen, bis auf die Verfassungstreue.
Keine Revision zugelassen
Bei einer Sicherheitsbefragung durch die Ausländerbehörde im Dezember 2011 hatten sich daran Zweifel ergeben. Daraufhin lehnte das Land im November 2014 die Einbürgerung ab. Das Verwaltungsgericht Gießen hob die Ablehnung auf und verpflichtete Hessen zur Einbürgerung.
Dagegen war das Land vor den Hessischen Verwaltungsgerichtshof gezogen, der am Dienstag der Berufung stattgab und die Klage auf Einbürgerung abwies. Eine Revision wurde nicht zugelassen, allerdings ist eine Beschwerde dagegen möglich, über die das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheiden müßte. (hm)