KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag einer moslemischen Juristin gegen ein Kopftuchverbot abgelehnt. Die Karlsruher Richter gaben in einer vorläufigen Abwägung der staatlichen Neutralitätspflicht mehr Gewicht als der Religionsfreiheit, teilte das Gericht am Dienstag mit. Eine endgültige Entscheidung stehe jedoch noch aus.
„Auch Rechtsreferendare, die als Repräsentanten staatlicher Gewalt auftreten und als solche wahrgenommen werden, haben das staatliche Neutralitätsgebot zu beachten“, argumentierte das Gericht.
Das hessische Justizministerium hatte der Rechtsreferendarin mit deutscher und marokkanischer Staatsbürgerschaft verboten, während ihrer Ausbildung mit Kopftuch die Staatsanwaltschaft zu vertreten oder Gerichtsverhandlungen zu führen.
Das Bundesverfassungsgericht sah in dem Verbot lediglich einen zeitlich und örtlich begrenzten Eingriff in die Religionsfreiheit. Den Großteil der Ausbildung betreffe das Verbot nicht. (ls)