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Amtsgericht Duisburg: Türke darf nicht behaupten, seine Exfrau entjungfert zu haben

Amtsgericht Duisburg: Türke darf nicht behaupten, seine Exfrau entjungfert zu haben

Amtsgericht Duisburg: Türke darf nicht behaupten, seine Exfrau entjungfert zu haben

Richterhammer
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Richterhammer: Kontakte zu Islamisten können Einbürgerung im Wege stehen Foto: picture alliance/chromorange
Amtsgericht Duisburg
 

Türke darf nicht behaupten, seine Exfrau entjungfert zu haben

Vor dem Amtsgericht Duisburg ist das Verfahren gegen einen Türken eingestellt worden, der seine frühere Frau gewürgt und geschlagen haben soll – mit einer ungewöhnlichen Auflage.
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Unwort, Umfrage, Alternativ

DUISBURG. Vor dem Amtsgericht Duisburg ist das Verfahren gegen einen Türken eingestellt worden, der seine frühere Frau geschlagen haben soll – mit einer ungewöhnlichen Auflage.

Die Hauptverhandlung fand bereits am vergangenen Mittwoch statt. Der Türke mußte sich wegen des Vorwurfs der Körperverletzung verantworten. Er soll im Oktober 2015 seine damalige Frau während eines Streits gewürgt und gegen die Schläfe geschlagen haben. Wenige Monate zuvor hatten die beiden standesamtlich geheiratet, die große türkische Familienhochzeit sollte aber noch folgen. Doch dazu kam es nach dem Streit nicht mehr.

In der Verhandlung am Mittwoch bestritt der Angeklagte, der derzeit unter einer dreijährigen Bewährungsstrafe des Ausländeramts Duisburg steht, die Vorwürfe. Er habe seine Frau nicht geschlagen, sondern sie habe ihn angegriffen. Er habe sie nur abgewehrt.

Kontaktverbot zur Familie der Exfrau

Das Gericht einigte sich mit der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung, das Verfahren gegen mehrere Auflagen einzustellen. Der Angeklagte muß seiner früheren Frau 5.000 Euro zahlen. Hierfür wurden ihm sechs Monate Zeit eingeräumt. Zudem wurde dem Türken und seiner Familie verboten, Kontakt zu seiner Exfrau und deren Familie, in welcher Art auch immer, aufzunehmen.

Als dritte Auflage wurde es dem Angeklagten untersagt, „mündlich oder schriftlich zu behaupten, er habe die Nebenklägerin entjungfert“. Im Verhandlungsprotokoll wurde hierzu festgehalten, „daß der Angeklagte ausdrücklich erklärt habe, daß die Nebenklägerin von ihm nicht entjungfert wurde“.

Warum es zu der Auflage kam, konnte der Sprecher des Amtsgerichts Duisburg, Rolf Rausch, auf Anfrage der JUNGEN FREIHEIT nicht sagen. Dies gehe aus dem Verhandlungsprotokoll nicht hervor. Möglicherweise habe das Gericht aber einer diesbezüglichen unwahren Behauptung des Angeklagten vorbeugen wollen. (krk)

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