BERLIN. Der Bund Deutscher Verwaltungsrichter hat davor gewarnt, daß Richterinnen mit Kopftuch das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz erschüttern könnten. Dies gelte besonders, wenn Prozeßbeteiligte nicht islamischen Glaubens seien, sagte Verbandschef Robert Seegmüller der Nachrichtenagentur dpa.
Dazu müßte der Bekleidungskodex jedoch neu geregelt werden. „Soweit eine solche Regelung mit einer Beschränkung der Religionsfreiheit von Richterinnen und Richtern verbunden ist, müßte sie mindestens in Gesetzesform erfolgen. Möglicherweise wäre sogar eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich.“
Hintergrund ist ein Urteil des Augsburger Verwaltungsgerichts, das der Klage einer moslemischen Rechtsreferendarin stattgab, die sich durch das Kopftuchverbot im Gericht diskriminiert sah. Das Landgericht München hatte der Frau zuvor untersagt, bestimmte öffentliche Tätigkeiten auszuüben. Laut dem Augsburger Gericht fehlte dafür jedoch eine gesetzliche Grundlage. (ho)