MÜNCHEN. Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU) hat angesichts steigender Kosten für die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Asylsuchender eine Änderung des Aufnahmesystems gefordert. „Das Jugendhilferecht paßt nicht. Nicht jeder minderjährige Flüchtling ist traumatisiert und braucht die besondere Betreuung der Jugendhilfe“, sagte Söder der Welt.
Derzeit werden die rund 70.000 Minderjährigen, die ohne erwachsene Verwandte nach Deutschland einreisen, im System der Jugendhilfe betreut, das eigentlich für wenige Kinder aus verwahrlosten Familien konzipiert ist. Die Kosten belaufen sich pro Jugendlichem und Jahr auf 40.000 bis 60.000 Euro. „Die Regelsätze sind zu hoch“, kritisierte Söder. Die Versorgung müße kostengünstiger werden. „Es kann nicht sein, daß am Ende ein deutscher Rentner weniger vom Staat erhält, als ein unbegleiteter Jugendlicher kostet.“
Ein Vormund betreut zwischen 50 und 100 minderjährige Flüchtlinge
Der Bundesfachverband für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge fühlt sich überfordert. „Meist betreut ein Vormund 50 Minderjährige, in Einzelfällen können es aber auch mehr als 100 sein“, teilte der Verband vergangene Woche mit. Über den Umgang mit den unbegleiteten Jugendlichen wird auch bei der Ministerpräsidentenkonferenz am Freitag in Berlin beraten. Die Asylpolitik und insbesondere das geplante Integrationsgesetz stehen auf der Tagesordnung.
Das Integrationsgesetz sieht frühe Sprachkurse, 100.000 zusätzliche vom Bund finanzierte Arbeitsgelegenheiten und die Aussetzung der Vorrangprüfung vor, damit Einwanderer möglichst schnell in Deutschland Fuß fassen können. Würde die Vorrangprüfung ausgesetzt, müßte nicht länger geklärt werden, ob Deutsche oder EU-Bürger für einen Arbeitsplatz infrage kommen.
Außerdem soll für Asylsuchende, die eine Ausbildung beginnen wollen, künftig schon der Ankunftsnachweis ausreichen. Wer einen Ausbildungsplatz hat, soll auch in dem Fall, daß sein Asylantrag abgelehnt wird, bis zur Abschlußprüfung bleiben dürfen. Die meisten der geplanten Regelungen sollen allerdings nur für Asylbewerber mit hoher Bleibeperspektive gelten. Dauerhaft bleiben dürfe nur, wer sich um Integration bemühe. (mv)