MÜNCHEN. Der Antrag der Anwälte von Beate Zschäpe, ihr Mandat niederlegen zu dürfen, ist vom Oberlandesgericht München abgewiesen worden. Nach einer mehrstündigen Beratung gab der Vorsitzende Richter Manfred Götzl die Entscheidung noch am Montag bekannt, nachdem am Morgen Zschäpes Pflichtverteidiger überraschend beim Gericht um ihre Entpflichtung gebeten hatten.
Da es sich in Zschäpes Fall um Pflichtverteidiger handelt, mußte das Gericht über die Mandatsniederlegung entscheiden. Begründet wurde der Antrag mit einem zerrütteten Vertrauensverhältnis zwischen Zschäpe und ihren Rechtsbeiständen Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm. Allerdings hätten diese unter Hinweis auf ihr anwaltliche Schweigepflicht keine detaillierte Begründung genannt.
Hätte das Gericht dem Antrag stattgegeben, so wäre der seit zwei Jahren andauernde Prozeß wahrscheinlich neu aufgerollt worden. Das Verhältnis von Zschäpe zu ihren drei Anwälten gilt seit geraumer Zeit als schwierig. Bereits vor einem Jahr gab Zschäpe an, das Vertrauen in diese verloren zu haben. Wegen des ungewöhnlich umfangreichen Prozesses hat Zschäpe drei Pflichtverteidiger. Seit Juli arbeitet mit Mathias Grasel ein vierter Anwalt für sie. (FA)