WIESBADEN. Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) hat die von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) geplante Änderung des Strafrechts als „sinnlos und gefährlich“ kritisiert. Die Milderung des Strafmaßes für Mord stelle nach ihrer Auffassung den Wert des Lebens als das höchste zu schützende Rechtsgut in Frage.
„Ich halte es für das völlig falsche Signal, in Zeiten wie diesen eine Art Lehrbuchdiskussion über Mord- und Totschlagsparagrafen zu führen. Ich sehe wenig Bedarf für eine grundlegende Reform der Paragrafen, weil wir in Deutschland eine jahrzehntelange gefestigte Rechtsprechung zu dem Themenkomplex haben“, sagte Kühne-Hörmann der Bild.
Begriff „Mörder“ als Relikt der Nationalsozialisten
Hintergrund ist der Bericht einer Expertenkommission aus Wissenschaftlern und Juristen, die seit Mai 2014 an einer Überarbeitung des deutschen Strafrechts arbeitet. Darin empfiehlt das Gremium laut Spiegel, Mord künftig nicht mehr zwangsläufig mit lebenslanger Haft zu bestrafen. Außerdem sollten die Begriffe „Mörder“ und „Totschläger“ aus dem Strafrecht gestrichen werden, da sie der „Tätertypenlehre“ der nationalsozialistischen Rechtswissenschaft entstammten.
Der Arbeitskreis lehnt die Streichung sogenannter Mordmerkmale wie „Heimtücke“ und „niedrige Beweggründe“ hingegen ab. Das Spektrum der Merkmale sollte im Gegenteil erweitert werden, damit künftig auch Tötung aus rassistischen Beweggründen als Mord bestraft werden könnte. (cop)