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Mildere Strafe für Mord: Hessens Justizministerin gegen Strafrechtsänderung

Mildere Strafe für Mord: Hessens Justizministerin gegen Strafrechtsänderung

Mildere Strafe für Mord: Hessens Justizministerin gegen Strafrechtsänderung

Eva Kühne-Hörmann
Eva Kühne-Hörmann
Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) zeigt wenig Begeisterung für die Justizreform Foto: picture alliance / dpa
Mildere Strafe für Mord
 

Hessens Justizministerin gegen Strafrechtsänderung

Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) hat die vom Bundesjustizministerium geplante Änderung des Strafrechts als „sinnlos und gefährlich“ kritisiert. Der Entwurf einer Expertengruppe fordert unter anderem die Streichung des Begriffs „Mörder" aus dem Strafgesetzbuch.
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WIESBADEN. Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) hat die von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) geplante Änderung des Strafrechts als „sinnlos und gefährlich“ kritisiert. Die Milderung des Strafmaßes für Mord stelle nach ihrer Auffassung den Wert des Lebens als das höchste zu schützende Rechtsgut in Frage.

 „Ich halte es für das völlig falsche Signal, in Zeiten wie diesen eine Art Lehrbuchdiskussion über Mord- und Totschlagsparagrafen zu führen. Ich sehe wenig Bedarf für eine grundlegende Reform der Paragrafen, weil wir in Deutschland eine jahrzehntelange gefestigte Rechtsprechung zu dem Themenkomplex haben“, sagte Kühne-Hörmann der Bild.

Begriff „Mörder“ als Relikt der Nationalsozialisten

Hintergrund ist der Bericht einer Expertenkommission aus Wissenschaftlern und Juristen, die seit Mai 2014 an einer Überarbeitung des deutschen Strafrechts arbeitet. Darin empfiehlt das Gremium laut Spiegel, Mord künftig nicht mehr zwangsläufig mit lebenslanger Haft zu bestrafen. Außerdem sollten die Begriffe „Mörder“ und „Totschläger“ aus dem Strafrecht gestrichen werden, da sie der „Tätertypenlehre“ der nationalsozialistischen Rechtswissenschaft entstammten.

Der Arbeitskreis lehnt die Streichung sogenannter Mordmerkmale wie „Heimtücke“ und „niedrige Beweggründe“ hingegen ab. Das Spektrum der Merkmale sollte im Gegenteil erweitert werden, damit künftig auch Tötung aus rassistischen Beweggründen als Mord bestraft werden könnte. (cop)

Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) zeigt wenig Begeisterung für die Justizreform Foto: picture alliance / dpa
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