Anzeige
Anzeige

Staatsrechtler: Von Arnim kritisiert Sperrklausel bei Bundestagswahlen

Staatsrechtler: Von Arnim kritisiert Sperrklausel bei Bundestagswahlen

Staatsrechtler: Von Arnim kritisiert Sperrklausel bei Bundestagswahlen

Hans Herbert von Arnim
Hans Herbert von Arnim
Hans Herbert von Arnim: Kritik an Sperrklauseln Foto: JF
Staatsrechtler
 

Von Arnim kritisiert Sperrklausel bei Bundestagswahlen

Der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim hat scharfe Kritik an der Fünf-Prozent-Klausel bei Bundestagswahlen geäußert. Diese greife in die Gleichheit des Wahlrechts ein, monierte der 75jährige am Sonnabend auf dem Demokratiekongreß der sächsischen AfD-Landtagsfraktion in Dresden.
Anzeige

DRESDEN. Der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim hat scharfe Kritik an der Fünf-Prozent-Klausel bei Bundestagswahlen geäußert. Diese greife in die Gleichheit des Wahlrechts ein, monierte der 75jährige am Sonnabend auf dem Demokratiekongreß der sächsischen AfD-Landtagsfraktion in Dresden.

Allein bei der vergangenen Bundestagswahl 2013 seien 16 Prozent der Stimmen durch die Sperrklausel nicht berücksichtigt worden. Dies sei eine Gefahr für die demokratische Legitimation des politischen Systems. Zugleich monierte er, die „verdeckte Parteienfinanzierung“ der Etablierten durch staatliche Gelder für Fraktionen und politische Stiftungen habe mittlerweile selbst die staatliche Parteienfinanzierung in den Schatten gestellt. „Das ist verfassungsrechtlich zweifelhaft“, betonte von Arnim.

Klage gegen Bundestagswahl

Er beklagte zudem die „Desinformationskampagnen“ des Bundestages, wenn es um Entscheidungen „in eigener Sache“ gehe. Etwa bei Sperrklauseln für kommende Wahlen oder die Diätenzahlungen für Abgeordnete. Derartige Entscheidungen würden „blitzartig“ und im „Windschatten“ von anderen Großereignissen getroffen. Parteien, die nicht im Bundestag vertreten seien, würden dadurch massiv „diskriminiert“.

Eine Klage von Arnims gegen die Bundestagswahl 2013 ist derzeit noch vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig. Der Staatsrechtler hatte in der Vergangenheit bereits die Fünf- und Drei-Prozent-Klausel für die EU-Wahlen vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall gebracht.

Patzelt kritisiert Umgang mit Pegida

Werner Patzelt: Kritik am Umgang mit Pegida Foto: JF
Werner Patzelt: Kritik am Umgang mit Pegida Foto: JF

Der Parteienforscher Werner J. Patzelt sprach sich auf der AfD-Veranstaltung für mehr Elemente der direkten Demokratie in Deutschland aus. Diese müsse stets von „unten nach oben ausgehen“, sagte der Politikwissenschaftler von der Technischen Universität Dresden. Gefährlich werde es dann, wenn die „politische Klasse“ die Themen und die Art eines Referendums vorgebe.

In seinem Vortrag nahm Patzelt auch die Pegida-Demonstrationen in Schutz. Statt mit den Menschen in die Diskussion zu kommen, seien diese von der sächsischen Landesregierung und dem Dresdener Stadtrat als „Schmuddelkinder“ abgestempelt worden, die sich außerhalb des „demokratischen Diskurses“ befinden würden. Nicht Pegida sondern die Reaktionen seien deswegen zum „Sündenfall“ geworden. (ho)

> Mehr zum Kongreß in der kommenden Ausgabe (22/15) der JUNGEN FREIHEIT.

Hans Herbert von Arnim: Kritik an Sperrklauseln Foto: JF
Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag

ähnliche Themen