LEIPZIG. Das Verwaltungsgericht Leipzig hat das Verbot einer Demonstration des islamkritischen Bündnisses Legida für rechtens erklärt. Legida hatte für den heutigen Montag einen Demonstrationszug auf dem Innenstadtring in Leipzig angemeldet.
Dies war aber von der Stadt mit der Begründung abgelehnt worden, es stünden nicht genügend Polizeikräfte zur Verfügung, um die Veranstaltung abzusichern. Genehmigt wurde daher lediglich eine stationäre Kundgebung auf dem Augustplatz. Hiergegen war Legida mit einem Eilantrag vor das Verwaltungsgericht gezogen.
„Gefahr für die öffentliche Sicherheit“
Der Antrag wurde jedoch abgelehnt. Zur Begründung hieß es, die zur Verfügung stehenden 15 Polizeihundertschaften könnten einen Aufzug davon Legida nicht absichern. Die Demonstration über die beabsichtigte Route stelle „eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ dar. Legida kann gegen die Entscheidung Beschwerde beim sächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen.
Erst in der vergangenen Woche war die Legida-Demonstration wegen eines angeblichen polizeilichen Notstands verboten worden. An der Entscheidung von Oberbürgermeister Burkhard Jung hatte es massive Kritik gegeben. (krk)