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Versammlungsrecht: Heftige Kritik an Legida-Verbot

Versammlungsrecht: Heftige Kritik an Legida-Verbot

Versammlungsrecht: Heftige Kritik an Legida-Verbot

Anti-Legida-Demonstranten
Anti-Legida-Demonstranten
Anti-Legida-Demonstranten: Sie dürfen protestieren, Legida nicht Foto: dpa
Versammlungsrecht
 

Heftige Kritik an Legida-Verbot

Das Verbot der für heute angemeldeten Legida-Demonstration in Leipzig ist auf heftige Kritik gestoßen. Die Stadtverwaltung hatte dieses mit einem angeblichen „Polizeinotstand“ begründet, zugleich aber die Gegendemonstrationen nicht untersagt. Die CDU zeigte sich empört über den Schritt. Auch ehemalige DDR-Bürgerrechtler zeigten sich entsetzt.
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Cato, Palmer, Exklusiv

LEIPZIG. Das Verbot der für heute angemeldeten Legida-Demonstration in Leipzig ist auf heftige Kritik gestoßen. Die Stadtverwaltung hatte dieses mit einem angeblichen „Polizeinotstand“ begründet, zugleich aber die Gegendemonstrationen nicht untersagt. Die CDU zeigte sich empört über den Schritt.

„1.000 Polizisten stehen bereit. Warum macht eine Stadtverwaltung so etwas?“ schrieb Sachsens CDU-Generalsekretär Michael Kretschmer auf dem Kurznachrichtendienst Twitter. Der innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Christian Hartmann, ergänzte: „Von einem ‘Polizeinotstand’ kann nicht die Rede sein. Es ist mir absolut schleierhaft, auf welche Kenntnisse Leipzigs Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD) seine Äußerungen bezieht, die Demonstration verbieten zu müssen.“

Bürgerrechtler warnen vor linksextremer Gewalt

Die Stadt Leipzig hatte die Legida-Kundgebung mit dem Argument verboten, sie könne die Teilnehmer nicht vor gewalttätigen Linksextremisten schützen. Konkret heißt es: „Teilnehmer von Legida und Unbeteiligte wurden zum Teil mit dem Ziel der Verhinderung der Teilnahme bei der An- und Abreise körperlich angegriffen.“ Da die linksextreme Szene wieder mobilisiere und erneut „schwere Gewalttaten“ zu erwarten seien, könne die Sicherheit nicht mehr gewährleistet werden.

Unterdessen haben sich auch ehemalige DDR-Bürgerrechtler zu Wort gemeldet. Die Stadt Leipzig erwecke durch die Erlaubnis für die Gegendemonstrationen den Eindruck, „Sicherheitsinteressen bezüglich des Demonstrationsrechtes politisch zu interpretieren“.

Legida will nicht klagen

Es könne nicht sein, daß bei Gewalt nach „politischer Zweckmäßigkeit in verurteilens- oder duldenswert“ unterschieden werde. Die Polizei sei so gezwungen „rechtsextreme Gewalt zu verfolgen und linksextreme Gewalt zu tolerieren“, empörten sich die Unterzeichner.

Die Legida-Organisatoren kündigten am Montag an, nicht gegen die Verbotsverfügung vorzugehen. Sie wollen sich demnach auf die nächste geplante Kundgebung am 16. Februar konzentrieren. Das Verbot bezeichneten sie als „staatliche Willkür in Reinkultur“. (ho)

Anti-Legida-Demonstranten: Sie dürfen protestieren, Legida nicht Foto: dpa
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