DEN HAAG. Der Nikolaus darf in den Niederlanden auf seinem traditionellen Umzug auch weiterhin von einem schwarz angemalten Helfer begleitet werden. Ein Bürgermeister habe nicht das Recht, den Auftritt des sogenannten „Zwarte Piet“ (Schwarzer Peter) wegen möglicher Diskriminierung von Schwarzen zu verbieten, entschied das oberste Verwaltungsgericht der Niederlande am Mittwoch laut einem Bericht der Nachrichtenagentur dpa.
Geklagt hatten mehrere Organisationen und Personen, die in der Figur des „Zwarte Piet“ eine rassistische Beleidigung von Schwarzen sehen. Weil die Stadt Amsterdam im vergangenen Jahr den Nikolausumzug samt einem „Zwarte Piet“ erlaubte, zogen sie vor Gericht. In erster Instanz erhielten sie recht. Das Gericht sah es als erwiesen an, daß der „Zwarte Piet“ eine „negative stereotype Figur“ darstelle. Dies sah das oberste Verwaltungsgericht nun anders.
Keine inhaltliche Entscheidung
Auslöser des Streits war das Gutachten einer von den Vereinten Nationen eingesetzten Expertengruppe, die das holländische Nikolausfest im Kern als rassistisch verurteilten. Schwarze würden durch den „Zwarte Piet“ als „Dummkopf und Diener“ dargestellt, die das stereotype Bild von Afrikanern als „Bürger zweiten Ranges“ verfestigten.
Zu der Frage, ob der „Zwarte Piet“ rassistisch sei, äußerte sich das Verwaltungsgericht in seiner Entscheidung am Mittwoch nicht. Dazu sei es nicht befugt, hieß es in dem Urteil. (krk)