BERLIN. Mehrere Wirtschaftsexperten haben vor dem Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde gegen die geplante europäische Bankenunion eingereicht. „Die Bankenunion hat keine Rechtsgrundlage in den europäischen Verträgen und stellt somit einen Grundrechtsverstoß dar“, begründete der Berliner Finanzwissenschaftler und Initiator der Verfassungsbeschwerde, Markus C. Kerber, den Schritt gegenüber der Welt. Neben ihm unterstützen vier weitere Wirtschaftsprofessoren die Verfassungsbeschwerde.
Die Kläger fürchten, mit der Bankenunion solle der ESM-Rettungsschirm zur Sanierung maroder Banken genutzt werden. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) täusche die Öffentlichkeit über die Risiken der Bankenunion, „und der Bundestag schläft“, warnte Kerber. Die EU-Bankenaufsicht sei der vorläufige „Höhepunkt des Selbstermächtigungsregimes in Brüssel“.
Lucke: „Ausgezeichnete Nachricht für die deutschen Bürger“
Ab November soll die Europäische Zentralbank (EZB) die Bankenaufsicht in der Europäischen Union übernehmen. In ihre Zuständigkeit fällt dann auch die Abwicklung Pleite gegangener Banken. Neben einem Fonds, in den die Banken eingezahlt haben, sollen dann vor allem Gläubiger und Eigentümer zur Kasse gebeten werden.
Die Regeln entbehrten laut Kerber „jeglicher Ermächtigungsgrundlage und stellen den ersten Schritt zu einer bisher nicht dagewesenen Haftung des deutschen Steuerzahlers für Banken außerhalb der nationalen Bankenaufsicht dar“.
Unterstützung erhielt er in seiner Auffassung vom Vorsitzenden der Alternative für Deutschland (AfD), Bernd Lucke, der Kerbers Kritik teilte. „Ich begrüße die Klage gegen die Bankenunion“, sagte Lucke dem Blatt. Es sei eine Illusion zu glauben, daß Banken die Schulden anderer Banken übernähmen. Am Ende müßten die Kunden für die Verluste einstehen. „Deutschland geht mit der Bankenunion ein enormes Risiko zugunsten Irlands, Frankreichs oder Südeuropas ein. Wenn man dies auf juristischem Wege unterbinden kann, ist dies eine ausgezeichnete Nachricht für die deutschen Bürger, Sparer und Kreditnehme.“ (krk)