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Schwarz-Rot-Gold: Die Farben der Republik

Schwarz-Rot-Gold: Die Farben der Republik

Schwarz-Rot-Gold: Die Farben der Republik

Plakat der DDP
Plakat der DDP
Plakat der DDP, Mitte der 1920er Jahre Foto: Sämtliche Aufnahmen stammen aus dem Archiv des Verfassers
Schwarz-Rot-Gold
 

Die Farben der Republik

In der Phase des Zusammenbruchs von 1918 herrschte auf den Straßen das Rot der Sozialisten vor. Die alten Reichsfarben Schwarz-Weiß-Rot schienen dagegen fast verschwunden. Erst durch einen Kompromiß erhielt die Republik ihre neuen Farben. Fortan sollte das schwarz-rot-goldene Banner dem neuen republikanischen Deutschland voranflattern. Von Karlheinz Weißmann.
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Ende Dezember 1918 notierte Harry Graf Kessler irritiert in seinem Tagebuch, daß Anhänger der Deutschen Demokratischen Partei (DDP) durch die Berliner Innenstadt gezogen seien, mit den „großdeutschen Farben“ Schwarz-Rot-Gold und unter Absingen der „Wacht am Rhein“.

Tatsächlich waren die Linksliberalen die einzige politische Gruppierung neben den Völkischen, die bis dahin an Schwarz-Rot-Gold festgehalten hatte. Für beide ging es dabei um das Ideal eines alle Deutschen – also auch die Österreicher – umfassenden Staates; für die Liberalen außerdem um die Ideale der Revolution von 1848, für die Völkischen außerdem um die Vorstellung, daß Schwarz-Rot-Gold uralte arische Farben seien.

In der Phase des Zusammenbruchs von 1918 spielte Schwarz-Rot-Gold allerdings keine Rolle. Da herrschte das Rot der Sozialisten vor. Mehrheits- und Unabhängige Sozialdemokraten, aber auch die Kommunisten verwendeten es gleichermaßen als Symbol. Rote Armbänder, rote Kokarden und rote Fahnen markierten die Anhänger der neuen Republik, von deren sozialistischer Gestaltung man allgemein überzeugt war.

Schwarz-Rot-Gold als letzte Option

Anschlußpropaganda mit Schwarz-Rot-Gold, um 1930

Die alten Reichsfarben Schwarz-Weiß-Rot schienen dagegen fast verschwunden. Bezeichnenderweise hatte sich schon bei der Marinemeuterei in Kiel kaum eine Hand gerührt, sie zu verteidigen. Aber dann marschierten die von der Front heimkehrenden Soldaten unter – selbstgefertigten – schwarz-weiß-roten Fahnen, und sie wurden in den Städten, selbst in Berlin, mit schwarz-weiß-rotem Fahnenschmuck empfangen. Schwarz-weiß-rot waren auch die Fahnen der neu aufgestellten Freikorps und dann die Kokarden der jungen Reichswehr, in deren Reihen viele dienten, die der republikanischen Ordnung ablehnend gegenüberstanden.

Zu diesem Nebeneinander von revolutionärem Rot und traditionellem Schwarz-Weiß-Rot kam Schwarz-Rot-Gold als letzte Option. Mancher mochte hoffen, daß sie einerseits für Mäßigung und gegen den totalen Umsturz stehen würde, andererseits eine Perspektive dafür bot, daß mit der Niederlage doch nicht das letzte Wort über das Schicksal der Nation gesprochen war.

Am 9. November 1918 hatte ausgerechnet ein Organ der äußersten Rechten, die Alldeutschen Blätter, einen Aufsatz unter der Titelzeile „Schwarz-Rot-Gold“ gebracht: „Die Geburtsstunde Großdeutschlands naht! … Jubelt den alten schwarz-rot-goldenen Farben zu! Schmückt wie Wien eure Häuser mit den schwarz-rot-goldenen Fahnen, tragt Schleifen und Bänder Schwarz-Rot-Gold und zeigt aller Welt von Aachen und Königsberg bis Bozen, Klagenfurt und Laibach, daß wir sind ein einig Volk von Brüdern, in keiner Not uns trennend und Gefahr.“

Symbol des Landesverrats

Werbeplakat der Reichswehr, 1920 Fotos (4): Aus dem Archiv des Verfassers

Noch der Entscheid des Staatenausschusses der Republik vom 18. Februar 1919, Schwarz-Rot-Gold als provisorische Reichsfarben anzunehmen, war getragen von der Erwartung, daß eine großdeutsche Republik entstehen werde. Aber der „Anschluß“ Österreichs wurde auf Betreiben der Siegermächte und in flagrantem Widerspruch zum Selbstbestimmungsrecht der Völker verboten. Das hatte eine erste schwere Diskreditierung von Schwarz-Rot-Gold zur Folge.

Die zweite ging darauf zurück, daß Schwarz-Rot-Gold seit Beginn des Krieges im Ruf stand, Symbol des Landesverrates zu sein. Eine mit französischen Geldern finanzierte und von der Schweiz aus operierende Gruppe von Deserteuren und Pazifisten, die „Freunde der deutschen Republik“, nutzte bereits 1915 die Farben für ihre Sache, und noch im Frühjahr 1918 warfen Flugzeuge der Entente Aufrufe zur Fahnenflucht und zum Umsturz über der Westfront ab, die mit einem schwarz-rot-goldenen Streifen oder Rahmen gekennzeichnet waren.

Sicher war die Mehrheit der Bevölkerung beruhigt, als die Arbeiter- und Soldatenräte auf Weisung der Reichsregierung an Stelle der roten schwarz-rot-goldene Armbinden anlegten, aber die passive Hinnahme genügte nicht, den Farben auf Dauer Rückhalt zu verschaffen. Das wurde besonders deutlich an dem eigenartigen „Flaggenkompromiß“, den die Regierung mit Unterstützung von Mehrheitssozialdemokratie, Zentrum und einem Teil der DDP während der Beratungen der Nationalversammlung vorlegte.

Demgemäß sollte als Nationalflagge Schwarz-Rot-Gold eingeführt werden, während man als Handelsflagge Schwarz-Weiß-Rot beibehielt, aber häßlicherweise ergänzt um ein kleines schwarz-rot-goldenes Feld im Obereck zum Mast. Die Begründung des Innenministers Eduard David für die Wahl von Schwarz-Rot-Gold, daß Schwarz-Weiß-Rot immer eher „Partei-“ denn „Nationalfarben“ gewesen seien, entsprach ganz einfach nicht den Tatsachen.

Sinnbild Großdeutschlands

Flugblatt mit der Aufforderung zum Überlaufen, wahrscheinlich 1918

Der Wahrheit näher kam schon die Begründung der Wahl von Schwarz-Rot-Gold als Sinnbild Großdeutschlands: „Was das dynastische Deutschland nicht fertig brachte, das muß der Demokratie gelingen: moralische Eroberungen zu machen auch jenseits der Grenze und vor allen Dingen bei denen, die durch Blut und Sprache zu uns gehören. Die großdeutsche Einheit zu gewinnen, muß nun unser Ziel sein, nicht durch Krieg und Gewalt, sondern durch die werbende Kraft des neuen republikanischen Deutschlands, und dabei möge uns voranflattern das schwarz-rot-goldene Banner!“

Der Artikel 3 der Weimarer Verfassung, der am 11. August 1919 in Kraft trat, war jedenfalls weit davon entfernt, eine tragfähige Antwort auf die Flaggenfrage des jungen Staates zu geben: „Dieser Weimarer Flaggenkompromiß wurde der Anlaß endlosen Streits. Wenn die verfassungspolitische Funktion der Staatsfarben in ihrer die Staatseinheit integrierenden Symbolkraft besteht, so ist der staatlich sanktionierte Dualismus gegensätzlicher Farben, wie er sich im Weimarer Flaggenkompromiß kundtat, ein permanentes Moment der Desintegration. Die Problematik des Farbenwechsels von 1919 wurde durch den Flaggenkompromiß mit seinem Nebeneinander der alten und der neuen Farben nicht vermindert, sondern verschärft.“ (Ernst-Rudolf Huber)

Plakat der DDP, Mitte der 1920er Jahre Foto: Sämtliche Aufnahmen stammen aus dem Archiv des Verfassers
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