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Minderjährige Verheiratete: Keine genauen Daten über Kinderehen

Minderjährige Verheiratete: Keine genauen Daten über Kinderehen

Minderjährige Verheiratete: Keine genauen Daten über Kinderehen

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Protest gegen Kinderehe (Symbolbild) Foto: picture alliance / NurPhoto
Minderjährige Verheiratete
 

Keine genauen Daten über Kinderehen

Eigentlich will die Bundesregierung entschiedener gegen Kinderehen vorgehen. Doch eine AfD-Anfrage zeigt nun: In Berlin hat man angeblich keine Ahnung, wie viele betroffene minderjährige Ehepaare es in Deutschland überhaupt gibt.
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BERLIN. Die Bundesregierung hat angekündigt, entschieden gegen Kinderehen vorzugehen. Bereits seit Sommer vergangenen Jahres ist ein entsprechendes Gesetz in Kraft, das Minderjährige in Deutschland vor zu früher Heirat schützen soll.

Darin wurde unter anderem das Alter der sogenannten Ehemündigkeit auf 18 Jahre festgelegt. Eheschließungen sind also nur noch möglich, wenn beide Heiratswillige volljährig sind. Entfallen ist damit die Möglichkeit, daß Familiengerichte wie zuvor Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, vom Alterserfordernis der Ehemündigkeit befreien.

Durch den vermehrten Zuzug von Asylbewerbern nach Deutschland hat sich das Problem der Kinderehen in Deutschland verstärkt. Deswegen gilt nach der Gesetzesreform: Auch eine nach ausländischem Recht wirksam geschlossene Ehe ist automatisch unwirksam, wenn einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Heirat das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte. Sie braucht nicht erst in einem gerichtlichen Verfahren aufgehoben werden.

Doch wie viele solcher Ehen und wie viele betroffene minderjährige Ehegatten es in Deutschland aktuell gibt, davon hat man in Berlin keine genaue Kenntnis. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Enrico Komning (AfD) hervor.

„Verletzung der Rechte der Opposition!“

Der Abgeordnete aus Mecklenburg-Vorpommern hatte auch gefragt, in welchen Ländern diese Ehen hauptsächlich geschlossen worden sind, wie viele Ehepartner zum Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten und wie viele von ihnen auch aktuell noch unter 16 sind.

Die Antwort auf alles lautete: „Der Bundesregierung liegen zu den Fragen keine Informationen vor.“ Das findet der AfD-Politiker empörend. „Die Fragen so abzuspeisen, ist doch fast unverschämt“, beschwert sich Komning gegenüber der JUNGEN FREIHEIT. „Falls die Bundesregierung wirklich keine Kenntnis über das von ihr maßgeblich verursachte Problem der Kinderehen in  Deutschland hat, wäre das schon schlimm.“

Diese Ahnungslosigkeit ist nach Komnings Meinung allerdings eher unglaubwürdig. „Denn seit Monaten wird die Thematik in der Presse behandelt und von den Altparteien werden Überlegungen zur Problemlösung vorgegaukelt.“ Der Jurist vermutet, daß der Bundesregierung sehr wohl Informationen darüber vorliegen, sie diese jedoch nicht teilen möchte. „Eine grobe Verletzung der Rechte der Opposition!“

Im Jahr 2016 wurde die Zahl der Kinderehen in Deutschland auf 1.500 beziffert. Rund 360 dieser Ehen sind mit Kindern unter 14 Jahren eingegangen worden. (vo)

Protest gegen Kinderehe (Symbolbild) Foto: picture alliance / NurPhoto
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