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Bernd Zimniok, Demografie, Massenmigration

Antrag auf Immunitätsaufhebung: Ramelow kritisiert sächsische Justiz

Antrag auf Immunitätsaufhebung: Ramelow kritisiert sächsische Justiz

Antrag auf Immunitätsaufhebung: Ramelow kritisiert sächsische Justiz

Bodo Ramelow
Bodo Ramelow
Linken-Politiker Bodo Ramelow Foto: picture alliance / dpa
Antrag auf Immunitätsaufhebung
 

Ramelow kritisiert sächsische Justiz

Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linkspartei) hat die beantragte Aufhebung seiner Immunität durch das Amtsgericht Dresden scharf kritisiert. Er sei über das Verfahren wegen „Sprengung einer Versammlung“ im Februar 2010 „befremdet“. Thüringens AfD begrüßte dagegen das Vorgehen der sächsischen Justiz.
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ERFURT. Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linkspartei) hat die beantragte Aufhebung seiner Immunität durch das Amtsgericht Dresden scharf kritisiert. Er sei über den Antrag aus dem CDU-regierten Sachsen „befremdet“, sagte Ramelow der Nachrichtenagentur dpa. „Angesichts der ‘Pegida’-Aufmärsche in Dresden sollte man meinen, dort seien ganz andere Probleme zu lösen.“

Das Gericht hatte zwei Tage vor der Wahl Ramelows zum Ministerpräsidenten die Aufhebung seiner Immunität beim Präsidenten des Thüringer Landtags beantragt. Ramelow wird die „Sprengung einer Versammlung“ vorgeworfen. Er hatte sich im Februar 2010 in Dresden an den Protesten gegen eine Demonstration der Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland zum Gedenken an die Bombardierung der Elbstadt 1945 beteiligt.

Zahlreiche linke und linksextreme Gegendemonstranten hatten den Trauermarsch der JLO damals blockiert. Ramelow wird vorgeworfen, die Blockade „maßgeblich mitinitiiert“ zu haben. Auf einem Video ist sogar zu sehen, wie sich Ramelow eine Rangelei mit Polizisten lieferte.

AfD-Chef Höcke begrüßt Verfahren

Ramelow im Februar 2010 in Dresden Foto: JF
Ramelow im Februar 2010 in Dresden Foto: JF

Der Linken-Politiker sollte im April dieses Jahres einen Strafbefehl über 3.300 Euro akzeptieren. Im Gegenzug sollte das Verfahren eingestellt werden. Doch da Ramelow so auch seine Anwaltskosten hätte selbst tragen müssen, ging er juristisch gegen die Entscheidung vor.

Laut Thüringens AfD-Fraktions- und Landeschef Björn Höcke zeigten die Vorgänge, daß Ramelow für das Amt des Ministerpräsidenten nicht geeignet sei. „Videoaufzeichnungen vom 13. Februar 2010 zeigen, wie Herr Ramelow in eine Rangelei mit Polizisten verwickelt ist. Das ist eines Ministerpräsidenten mehr als unwürdig“, sagte Höcke der JUNGEN FREIHEIT. „Das im Grundgesetz geschützte Recht auf Versammlungsfreiheit zu brechen, offenbart das bedenkliche Demokratieverständnis des Kommunisten Ramelow und läßt für seine Regierungszeit in Thüringen nichts Gutes erwarten.“

Außerdem habe Ramelow im April selbst Rechtsmittel gegen den Strafbefehl eingelegt, „um sich vor den Anwaltskosten zu drücken“, gab Höcke zu bedenken. Er sei also selbst schuld, daß die sächsische Justiz, deren Vorgehen er nur begrüßen könne, das Verfahren gegen Herrn Ramelow nun wieder aufnehme und die Aufhebung seiner Immunität beantrage.

Tillich weist Kritik zurück

Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) wies den Vorwurf Ramelows zurück, laut dem das Ermittlungsverfahren gegen den Linken-Politiker parteipolitisch motiviert sei. „Eine der Errungenschaften der friedlichen Revolution ist die Unabhängigkeit der Justiz. Die wird auch in Sachsen gewahrt. Alles andere wären Unterstellungen, die zu beweisen sind“, betonte Tillich gegenüber der Leipziger Volkszeitung.

Ramelow sagte dagegen der dpa, das Verfahren sei „an Absurdität nicht zu überbieten“. Durch dieses werde die Zivilgesellschaft eingeschüchtert. Die Thüringer Staatskanzlei teilte zudem am Mittwoch mit, der Ministerpräsident halte „an seiner Auffassung fest, daß der friedliche Protest gegen Demonstrationen, auf denen rechtsextreme, rassistische und antisemitische Inhalte verbreitet werden, nicht kriminalisiert werden darf“. (krk)

Linken-Politiker Bodo Ramelow Foto: picture alliance / dpa
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