Der vor zehn Jahren gegründete Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle (BuVEG) sorgte am 4. Dezember kurzzeitig für Schlagzeilen: Wegen der Verfehlung der Einsparziele für Treibhausgasemissionen drohten wegen der EU-Klimaschutzverordnung 2018/842 (Effort Sharing Regulation/ESR) bis 2030 voraussichtlich mehr als 100 Milliarden Euro an Ausgleichs- und Strafzahlungen. „Deutschland muß dringend den Sanierungs-Turbo für energetisch schlechte Gebäude zünden“, verlangte BuVEG-Geschäftsführer Jan Peter Hinrichs.
Doch obwohl Focus und Welt alarmistisch berichteten, blieb ein Aufschrei aus. Denn der Holztechnikingenieur, der vor seiner Lobbytätigkeit elf Jahre für die Fraunhofer-Gesellschaft arbeitete, hatte sehr übertrieben: Selbst die Agora Energiewende (AE), deren Direktor bis 2021 Robert Habecks Staatssekretär Patrick Graichen war, rechnete im Mai nur mit 13 bis 34 Milliarden Euro ESR-Strafzahlungen. Der von der letzten Merkel-Regierung installierte Expertenrat für Klimafragen (EKR) sprach im August von 22 Milliarden Euro.
In der Vorweihnachtswoche kam es dann ganz besonders arg für die verwöhnte Dämmlobby: „Der Heizungstausch ist der Schlüssel der Wärmewende. Das muß im Mittelpunkt aller strategischen Überlegungen und der politischen Kommunikation stehen“, hieß es in der neuen „Sensitivitätsanalyse: Auswirkungen unterschiedlicher Sanierungsraten auf das Energiesystem und seine Kosten“ der Stiftung Denkfabrik Klimaneutralität (SDK). „Die energetische Sanierung bleibt ein wichtiges Instrument, das den Heizungstausch flankiert. Notwendig für die Erreichung der Klimaneutralität ist sie aber nur bei bestimmten Gebäuden.“
Trump sprengt die Party
Sprich: Lieber Graichens Wärmepumpe statt Hinrichs’ Styropor – oder wissenschaftlicher ausgedrückt: „Während Sanierungskosten einzelne Haushalte gerade in angespannten Wohnungsmärkten oder mit geringen Einkommen schnell überfordern können, verteilen sich die Mehrkosten im Stromsystem über die Wälzungslogik auf viele Stromverbraucher. Die individuelle Mehrbelastung fällt dadurch deutlich geringer aus und einzelne Haushalte werden weniger wahrscheinlich überfordert. Das erhöht die Akzeptanz der Wärmewende.“
Aber ist denn die SDK einflußreicher als der BuVEG, hinter dem Dämmstoffproduzenten wie BASF, Knauf oder Rockwool und Fensterhersteller wie Schüco oder Velux stehen? Ja, denn SDK-Gründungsdirektor war der Grünen-Politiker und langjährige Staatssekretär Rainer Baake, der 2012 auch die AE mitgründete.
Und SDK-Hauptfinanzier ist die geschätzt eine halbe Milliarde Dollar schwere amerikanische Climate Imperative Foundation (CIF), deren „Mission“ lautet: „Die weltweiten CO₂-Emissionen schnell und in großem Umfang reduzieren.“ Und da unter Donald Trump der heimische CIF-Regierungseinfluß zusammenbrach, wird sich die von dem 64jährigen „Klimaaktivisten“ Hal Harvey (Urenkel einer Chicagoer Fleischdynastie) geführte Stiftung um so mehr auf Europa konzentrieren – oder anders ausgedrückt: Deindustrialisierung und Energiepreisexplosion finden vorerst nur noch hier statt. Daß die CIF den Green Deal der EU in ihrer „Mission“ ausdrücklich lobend erwähnt, überrascht daher nicht.
Die Wähler ziehen nicht mit
Der ESR-Wahnsinn ist allerdings keine Erfindung der Ursula-von-der-Leyen-Kommission. Die Verordnung stammt von 2018 und ist eine Folge der Weltklimakonferenz von 2015 in Paris (COP21). Die ESR gilt für jene Bereiche, die nicht unter den damaligen CO₂-Emissionshandel der EU (ETS-1) fielen: Abfall, Gebäude, Landwirtschaft, Kleinkraftwerke und -gewerbe sowie Verkehr.
Dafür wurden Emissionshöchstmengen festgelegt – dabei sind die 27 EU-Staaten nur für 6,4 Prozent der globalen CO₂-Emissionen verantwortlich – China für 34 Prozent, die USA für zwölf Prozent. Einzelne EU-Staaten können eine Zielverfehlung ausgleichen, indem sie Emissionsrechte zukaufen. Der Preis ist „Verhandlungssache“ – es können 60 oder 150 Euro pro Tonne CO₂ sein. Der BuVEG hat 300 Euro angenommen – und kommt so auf seinen 100-Milliarden-Extremwert. Das Geld würde dabei an andere EU-Staaten fließen, die ihre CO₂-Minderungszielwerte „übererfüllt“ haben.
Doch bei der Europawahl 2024 gab es einen EU-weiten Rechtsrutsch. Zusammen mit den Christdemokraten (EVP) gibt es seither eine „rechte“ Mehrheit im EU-Parlament. Auch unter den 27 nationalen Regierungen gibt es keinen „Klimakonsens“ mehr. Daher wurde im November 2025 die geplante CO₂-Abgabe auf alle Kraft- und Brennstoffe (ETS-2) schon auf 2028 verschoben.
Nicht nur die Wärmewende stockt
Inzwischen fordern die slowakische, die tschechische und die ungarische Regierung eine ETS-2-Aussetzung bis „mindestens 2030“. Der Zertifikatehandel stelle „einen weiteren Schlag für die ohnehin schon fragile Wettbewerbsfähigkeit der EU dar, gerade in einer Zeit, in der die europäische Industrie um ihre Wettbewerbsfähigkeit kämpft und die Haushaltsausgaben steigen“, zitierte die Welt das „Non-Paper“ der drei Visegrád-Staaten. Der tschechische Premier Andrej Babiš hatte ohnehin angekündigt, die zusätzliche CO₂-Bepreisung nicht umzusetzen. Und sollte es 2027 in Polen einen Regierungswechsel geben, dürften von dort ähnliche Töne zu hören sein.
Daß ETS-1, ETS-2 und ESR bald EU-weit gekippt werden, ist unwahrscheinlich. Und wenn doch, dann wären nationale CO₂-Bepreisungssysteme möglich. Die letzte Merkel-Regierung hat 2019 das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) verabschiedet, das Benzin, Diesel, Gas, Heizöl und Kohle künstlich verteuert. Dafür gab es damals noch keine EU-Mehrheit – deswegen wurde die „deutsche“ Vorreiterrolle beschlossen. 2021 betrug der CO₂-Preis 25 Euro pro Tonne – 2025 waren es schon 55 Euro. Aber selbst das war nur ein Bruchteil jener 300 Euro, die der BuVEG in seiner Alarmmeldung zugrunde gelegt hat.
Das bedeutet aber nicht, daß Deutschland 2030 gar nichts im Rahmen des ESR zahlen muß. Denn nicht nur die Wärme-, auch die Verkehrswende stockt. 2030 sollten auf deutschen Straßen 15 Millionen E-Autos rollen. Ende 2025 waren aber nur etwa zwei Millionen zugelassen. Kämen jährlich eine halbe Million hinzu, wären es 2030 allenfalls 4,5 Millionen E-Autos. Damit wären zwei CO₂-Sektorziele unerfüllt und Strafzahlungen fällig.
Die EU-Klimaschutzverordnung 2018/842 (ESR)
Die EU-Verordnung 2018/842 vom Mai 2018 „zur Festlegung verbindlicher nationaler Jahresziele für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2021 bis 2030 als Beitrag zu Klimaschutzmaßnahmen zwecks Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Übereinkommen von Paris“ sieht bei Nichterfüllung Strafzahlungen in Milliardenhöhe vor. Im April 2023 wurde diese Effort Sharing Regulation (ESR) im Rahmen des „Fit for 55“-Pakets des Green Deals verschärft: Das EU-weite Minderungsziel stieg von 30 auf 40 Prozent im Vergleich zum Basisjahr 2005.
Allerdings müssen die 27 Mitgliedsländer wie bei den EU-Nettozahlungen unterschiedliche Vorgaben erfüllen – je nach Wirtschaftskraft. Deutschland, Dänemark, Finnland, Luxemburg und Schweden müssen mit 50 Prozent Minderungsziel überdurchschnittlich viel einsparen. Auch die Niederlande und Österreich (je 48 Prozent), Frankreich (47,5), Belgien (47), Italien (43,7) und Irland (42) liegen über dem Durchschnitt. Die 16 anderen EU-Länder erhielten „CO₂-Rabatt“ – am besten kommen Malta (19), Ungarn (18,7), Polen (17,7), Lettland (17), Kroatien (16,7), Rumänien (12,7) und Bulgarien (10) weg. (fis)






