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Erlaß des Bundesinnenministeriums: Der Todesstoß für das „Fräulein“

Erlaß des Bundesinnenministeriums: Der Todesstoß für das „Fräulein“

Erlaß des Bundesinnenministeriums: Der Todesstoß für das „Fräulein“

Durch den "Fräulein"-Erlaß des Bundesinnenministeriums 1972 verschwanden solche Formulare Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Jens Kalaene
Durch den "Fräulein"-Erlaß des Bundesinnenministeriums 1972 verschwanden solche Formulare Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Jens Kalaene
Durch den „Fräulein“-Erlaß des Bundesinnenministeriums 1972 verschwanden solche Formulare Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Jens Kalaene
Erlaß des Bundesinnenministeriums
 

Der Todesstoß für das „Fräulein“

Heute fristet das „Fräulein“ allenfalls noch ein Nischendasein als angestaubte Anrede für junge, unverheiratete Frauen. Die ehemals standesgemäße Anrede für Töchter der höheren Stände verschwand vor 50 Jahren zunächst nur aus den Behörden der Bundesrepublik.
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Der Kampf gegen tatsächlichen und vermeintlichen Sexismus wird nicht erst seit dem Gendern auf dem Feld der Sprache ausgetragen. Schon vor Binnen-I, Doppelpunkten und Leerzeichen zur Kennzeichnung aller 72 Geschlechter ereiferten sich Zeitgenossen, die Sprache „gerechter“ zu machen.

Unter dem Eindruck einer sich vehementer zu Wort meldenden Frauenbewegung versetzte das Bundesinnenministerium am 16. Januar 1972 dem „Fräulein“ den Todesstoß. In dem entsprechenden Erlaß heißt es im nüchternen Behördendeutsch: „Es ist an der Zeit, im behördlichen Sprachgebrauch der Gleichstellung von Mann und Frau und dem zeitgemäßen Selbstverständnis der Frau von ihrer Stellung in der Gesellschaft Rechnung zu tragen. Somit ist es nicht länger angebracht, bei der Anrede weiblicher Erwachsener im behördlichen Sprachgebrauch anders zu verfahren, als es bei männlichen Erwachsenen seit jeher üblich ist. Im behördlichen Sprachgebrauch ist daher für jede weibliche Erwachsene die Anrede ‘Frau’ zu verwenden.“

Damit wurde die seit Jahrhunderten im Neuhochdeutsch verwendete Bezeichnung „Fräulein“ in der Bundesrepublik erst aus dem amtlichen und damit langfristig aus dem umgangssprachlichen Gebrauch gedrängt. Ursprünglich war „Fräulein“ im Neuhochdeutschen vor dem 19. Jahrhundert als Anrede auf junge Frauen der höheren Stände beschränkt und meinte die Fürstentochter. Denn die weibliche Geschlechtsbezeichnung war damals „Weib“ und die „Frau“ oder „frouwe“ war die Bezeichnung für die Adlige.

„Fräulein“ goes USA

"Fräulein Feldgrau" - Motiv aus dem gleichnamigen Film von 1914 Foto: picture alliance / arkivi | -
„Fräulein Feldgrau“ – Motiv aus dem gleichnamigen Film von 1914 Foto: picture alliance / arkivi | –

An der Wende des 19. zum 20. Jahrhundert etablierte sich „Fräulein“ zunehmend als Begriff für berufstätige und unverheiratete Frauen. Denn mit der Eheschließung endete damals die Berufstätigkeit der Gattin. Im Deutschen Reich regelte ein Ministererlaß, daß weibliche Lehrkräfte nicht heiraten durften. Wer sich an den Roman „Heidi“ erinnert, dem ist sicherlich auch das Fräulein Rottenmeier noch ein Begriff. Sie wurde eine berühmte Vertreterin dieses Frauentypus, die das sogenannte Lehrerinnenzölibat auch in der Literatur verkörperte.

Die Kriegskomödie „Fräulein Feldgrau“ setzte der Anrede 1914 gar ein filmisches Denkmal. Kurz nach Ausbruch des Ersten Weltkriegs uraufgeführt, war er in einer Zeit entstanden, an der noch an einen schnellen, siegreichen Waffengang geglaubt worden war.

Im Dritten Reich wurde die heute oftmals als verniedlichend gegeißelte Anredepraxis schließlich gelockert. Mit einer entsprechenden Genehmigung durch die zuständige Polizeibehörde konnten beispielsweise unverheiratete Mütter von Adoptivkindern oder im Zweiten Weltkrieg Verlobte von Kriegsgefallenen die Anrede in „Frau“ festschreiben lassen.

Nach 1945 schien es kurzzeitig so, als könne das „Fräulein“ gar in der angelsächsischen Sprachwelt reüssieren. Denn in der US-Besatzungszone stationierte GIs übernahmen den Begriff und führten es als Fremdwort ins Englische ein.

„Fräulein“ kann auch höflich gemeint sein

In der DDR durften ab 1951 auch unbemannte Damen die Bezeichnung „Frau“ führen. Trotz früher Appellen aus den Reihen der FDP und auch der CDU sollte die Bundesrepublik noch 20 Jahre länger brauchen, bis das „Fräulein“ zunächst in den Behörden seinen Abschied nehmen mußte. Mitte der 1970er wurde schließlich der letzte behördliche Vordruck mit der Anrede vernichtet.

Und heute? Hält sich die Bezeichnung noch in Nischen wie der Anrede für weibliche Bedienungen im Lokal. Wie der japanische Germanist Saburo Okamura feststellte, werde das „Fräulein“ bisweilen noch als höflich gemeinte Form der Anrede genutzt. Im September 2019 beschäftigte sie noch das Amtsgericht Frankfurt am Main. Denn eine Mieterin fühlte sich durch Putzpläne ihrer betagten Vermieterin für den Hausflur beleidigt, in denen sie als „Frl.“ oder „Fräulein“ tituliert worden war. Das sei vielleicht unfreundlich, aber einen ehrverletzenden Charakter konnten die Richter darin nicht erkennen. Immerhin.

Durch den „Fräulein“-Erlaß des Bundesinnenministeriums 1972 verschwanden solche Formulare Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Jens Kalaene
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