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Streit um die Urheberschaft für ein Verbrechen

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Mit dem allmählichem Eingeständnis, nach dem Zweiten Weltkrieg eine Menschenvertreibung größten Ausmaßes begangen zu haben, wächst im gleichen Maße bei den Vertreiberstaaten das Bemühen, diese Tat den Hauptsiegermächten anzulasten. Ihre Staats- und Regierungschefs hätten sie auf der Potsdamer Konferenz beschlossen und am 2. August 1945 öffentlich als „Transfer in humaner und geordneter Weise“ verkündet. Wenn Polen und Tschechen eine gewisse Schuld treffe, dann allenfalls bei „Exzessen im Rahmen dieser Umsiedlung“. Entsprechend fand sich beispielsweise Prag in der sogenannten „Deutsch-Tschechischen Deklaration“ von 1997 lediglich bereit, darüber ein Bedauern auszusprechen. Jede weitergehende Verantwortung wies und weist man von sich. Die in die Kritik geratenen Benes-Dekrete stellt man dabei listigerweise als bloße Folgeregelungen hin und erklärt sie als „Bestandteil der nationalen Rechtsordnung“ für unabänderlich. Es gelte, was der tschechische Ministerpräsident Vladimir Spidla zuletzt im Juni 2003 erklärt habe, nämlich daß „die Dekrete nicht als Grundlage für Vertreibungen gedient“ hätten, sondern die Vertreibungen ein Ergebnis der Potsdamer Konferenz gewesen seien: Geschichtsverdrehungen, die gleichermaßen dreist historischen Tatsachen widersprechen und berechnet erscheinen. So hatte Eduard Benes schon vor der Potsdamer Konferenz wichtige seiner sogenannten „Präsidenten-Dekrete“ erlassen. Etwa jenes „Nr. 5“ vom 19. Mai 1945 „Über die Ungültigkeit vermögensrechtlicher Rechtsgeschäfte und die Errichtung einer Nationalverwaltung über die Vermögen der Deutschen, Magyaren, Verräter und Kollaborateure“, das die Enteignung der genannten Personengruppen zugunsten des tschechoslowakischen Staates verfügte, oder das „Präsidenten-Dekret Nr. 12 über Konfiskation und beschleunigte Aufteilung des landwirtschaftlichen Vermögens der Deutschen, Magyaren wie auch der Verräter und Feinde des tschechischen und slowakischen Volkes“ vom 21. Juni 1945, Allein durch dieses Dekret nahmen die damaligen tschechoslowakischen Machthaber den Deutschen und den Ungarn ein Vermögen im „Vorkriegswert von 100 Milliarden Tschechenkronen“ und schlugen es dem eigenen Staat zu. Das erklärte ihr Regierungssprecher am 1. Juli 1945 auf einer Großkundgebung in Prag. Daß die Sudetendeutschen aber nicht nur vor der Potsdamer Konferenz entrechtet und enteignet, sondern auch bereits vertrieben wurden, überliefern Schweizer und britische Zeitungen im Mai und Juni 1945. Sogar das britische Unterhaus hatte sich in einer Debatte am 13. Juni 1945 mit der Behandlung der Sudetendeutschen, deren „Deportation im Gange sei“, befaßt. Die Deutsch-Tschechische Erklärung gründet auf Lügen Die heute von tschechischer Seite in Umlauf gebrachten Versionenwerden durch diese Tatsachen klar Lügen gestraft. Doch die „osteuropäische Bildungslücke“ (Eugen Lemberg) zeigt sich erwiesenermaßen bei den deutschen Zeitgenossen am deutlichsten ausgeprägt, wie es sich bereits bei der Abfassung der Deutsch-Tschechischen Deklaration von 1997 zeigte, deren historische Aussagen die geschichtliche Wahrheit zum Teil auf den Kopf stellen, die von der ignoranten Öffentlichkeit hierzulande jedoch als „Versöhnungserklärung“ zu einem Dokument politischer Hochmoral hochstilisiert wurde. Damit deutsche Politiker in Zukunft nicht über jeden „historischen Stecken“ springen, den ihnen tschechische Kollegen hinhalten, erscheint es notwendig, die fraglichen Benes-Dekrete einmal vor ihren ideologischen und inhaltlichen Hintergrund zu stellen – und auszuleuchten. Dabei muß sich der Blick auf ein Parteiführer-Treffen zu richten, das Anfang April 1945 in der slowakischen Stadt Kaschau stattfand. Es wurde beschickt von allen politischen Gruppen, die sich während des Krieges im Exil in London und in Moskau aufhielten und das Ohr der Hauptsiegermächte gefunden hatten. Daß sie sich ausgerechnet in dem von der Roten Armee befreiten Kaschau versammelten, hatte freilich seine besondere Symbolkraft. In Kaschau legten sie auch das politische Programm der künftigen Staatsführung der Tschechoslowakei mit den Worten fest: „Die Regierung wird von Anfang an die praktische Zusammenarbeit mit der Sowjetunion durchführen, und zwar in jeder Hinsicht militärisch, politisch, wirtschaftlich und kulturell. Es wird das Bestreben der Regierung sein, so eng wie möglich an der Seite der Sowjetunion zu stehen.“ Nach dem Versprechen dieser Gefolgschaft und der Betonung sozialistischer Gesinnung kündigten sie „der deutschen und der magyarischen Minderheit“ einen „tiefgreifenden und dauerhaften Eingriff“ an. Er sollte – im Falle „illoyalen und verräterischen Verhaltens“ – in den Maßnahmen bestehen, die „tschechoslowakische Staatsbürgerschaft aufzuheben“, erklärte „deutsche und magyarische Kriegsverbrecher an die außerordentlichen Volksgerichte zu überstellen“ und ihr „Vermögen aller Art sicherzustellen und unter nationale Verwaltung zu geben“. Forderungen vom April 1945 waren Vorläufer der Dekrete Die nach Kriegsende von Benes erlassenen „Präsidenten-Dekrete“ folgten diesen Vorgaben und traten zum Teil bekanntlich schon vor der Potsdamer Konferenz in Kraft. Das Dekret Nr. 12 über die „Konfiskation und beschleunigte Aufteilung des landwirtschaftlichen Vermögens der Deutschen“ weist sogar in weiten Strecken eine wortgleiche Begründung auf. So formulierten die tschechoslowakischen Parteiführer am 5. April 1945 in Kaschau: „Um dem Rufe der tschechischen und slowakischen Bauern und Landlosen nach einer konsequenten Verwirklichung einer neuen Bodenreform entgegenzukommen und geleitet von dem Bestreben, vor allem den tschechischen und slowakischen Boden ein für allemal den Händen des fremden deutsch-magyarischen Adels zu entreißen und ihn in die Hände der tschechischen und slowakischen Bauern und Landlosen zu geben, ist die Konfiskation des Bodens der Feinde und Verräter“ zu begrüßen. Benes formulierte fast wortgleich sein einschlägiges Dekret: „Um dem Rufe der tschechischen und slowakischen Besitzlosen und Landwirte nach einer konsequenten Verwirklichung einer neuen Bodenreform nachzukommen und geleitet vor allem von dem Bestreben, ein für allemal den tschechischen und slowakischen Boden aus den Händen der fremden deutschen und magyarischen Gutsbesitzer, wie auch aus den Händen der Verräter der Republik zu nehmen und ihn in die Hände des tschechischen und slowakischen Bauerntums und der Landlosen zu geben, bestimme ich:“ Vor- und ausformuliert zu einer Zeit, da die Zusammenkunft Stalins, Churchills und Trumans im besiegten Deutschland noch nicht einmal endgültig ausgemacht war, Deutschland noch nicht einmal endgültig besiegt war. Die späteren Potsdamer Beschlüsse konnten also kaum die von Spidla behaupteten „Grundlagen“ für Vertreibungen sein. Wenn die Teilnehmer an der Potsdamer Konferenz vom tschechischen Regierungschef für die Vertreibung der Sudetendeutschen in Haftung genommen werden, dann kann das allenfalls für den Kremlherrn gelten, dessen kommunistischer Ideologie und außenpolitischer Zielsetzung eine solche fundamentale Menschenrechtsverletzung recht sein konnte. Eine von deutschen „bürgerlichen Elementen“ entblößte Tschechoslowakei war in seinen Augen leichter zu einer „sozialistischen Volksdemokratie“ umzufunktionieren als ein herkömmlicher Nationalitätenstaat. Diese Erwartung erfüllte sich 1948 bekanntlich voll. Wertvolle Hilfsdienste leistete dem Sowjetdiktator dabei auch der von ihm mit Benes am 12. Dezember 1943 abgeschlossene sowjetisch-tschechische Beistandspakt, der nach Meinung der Kaschauer Parteiführer-Konferenz „die Bundesgenossenschaft der Tschechoslowakei und der Sowjetunion“ noch weiter „erhärten würde“ – und es im Sinne Josef Stalins dann auch wirklich tat. Heute sind Diktatur und Stalinismus überwunden und die beiden Nachfolgestaaten der Tschechoslowakei reif für den Eintritt in die Wertegemeinschaft der Europäischen Union. Freilich ohne die Bereitschaft Prags, die sogenannten Benes-Dekrete als mehrfache Verletzungen der Menschenrechte zu erkennen und umgehend aufzuheben. Denn die auf ihnen fußenden Vertreibungen verstoßen eindeutig gegen das Menschenrecht auf Eigentum und das Grundrecht auf freie Wahl des Wohnortes – von den unzähligen Todesopfern des Frühjahres und Sommers 1945 ganz abgesehen. Ein weiteres Festhalten an den Benes-Dekreten ist daher kein Bekenntnis zu einer innertschechischen Rechtsordnung, wie dies Prager Politiker zu suggerieren suchen, sondern eine Konservierung eines Stückes Stalinismus in Mitteleuropa. Eigentlich schwer vorstellbar, daß die europäischen Partner dieses stalinistische Erbe als „Mitgift“ der Tschechischen Republik, immerhin Präzedenzfälle für die nachmaligen „ethnischen Säuberungen“ auf dem Balkan, annehmen. Schließlich wurde gegen letztere bekanntlich in den neunziger Jahren sogar zu den Waffen gegriffen. Foto: In Prag internierte Deutsche, bemalt mit Hakenkreuzen, 1945: Britische Zeitungen berichteten, daß Deportationen im Gange seien

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