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Einwanderung: Deutschlands Entwicklung zum Weltsozialamt

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Asylbewerber stehen 2024 vor einem Parteibüro der Grünen, um ihre Bezahlkarte in Bargeld umzutauschen – Sinnbild für den deutschen Sozialstaat, der sich zunehmend zu einem System des Weltsozialamts verwandelt
Asylbewerber stehen 2024 vor einem Parteibüro der Grünen, um ihre Bezahlkarte in Bargeld umzutauschen – Sinnbild für den deutschen Sozialstaat, der sich zunehmend zu einem System des Weltsozialamts verwandelt
Warteschlange vor einem Grünen-Büro, wo Asylbewerber ihre Bezahlkarten gegen Bares tauschen können, Regensburg 2024 (Symbolbild) / Foto: JF / Rohbohm
Einwanderung
 

Deutschlands Entwicklung zum Weltsozialamt

Der deutsche Sozialstaat wurde einst geschaffen, um Bürger vor Lebensrisiken zu schützen – heute scheint er sich zunehmend zu einem globalen Versorgungssystem zu wandeln. Ist das noch nachhaltig?
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In Artikel 20 bestimmt das Grundgesetz die Bundesrepublik Deutschland als demokratischen und sozialen Bundesstaat. Und nach Artikel 28 muß auch die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern den Grundsätzen des sozialen Rechtsstaats entsprechen. Sozialstaat meint einen Staat, der seine Bürger vor Lebensrisiken schützt, die aus Krankheit, Invalidität, Alter und Arbeitslosigkeit erwachsen.

Dies sind keine leeren Deklamationen, sondern unmittelbare geltende Verfassungsnormen, die Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung dazu verpflichten, soziale Sicherheit herzustellen. Diese im Grundgesetz gezogene Lehre aus der Endphase der von Massenarbeitslosigkeit und sozialem Elend gebeutelten Weimarer Republik zielt darauf, die selbstbestimmte Entfaltung der Persönlichkeit durch gesellschaftliche Teilhabe zu fördern, ohne die keine stabile Demokratie auskommt.

Solidarische Versorgung wird als überall geltendes Menschenrecht gedeutet

Daseinsvorsorge für Millionen Arbeitnehmer, so dachten es sich die auf Bismarcks Spuren wandelnden Sozialpolitiker der Adenauer-Ära, werde am besten garantiert durch eine beitragsfinanzierte Gemeinschaft der Renten-, Kranken- und Arbeitslosen-Versicherten. Ohne eine damit ins Werk zu setzende Integration der breiten, vermögenslosen Unterschicht, davon war man auch unter dem Druck der sowjetrussischen Systemkonkurrenz während des Kalten Kriegs überzeugt, sei keine kapitalistische Gesellschaft überlebensfähig. Hingegen waren alternative Gesellschaftsmodelle wie die heute vitalisierte angloamerikanische Vision vom libertären Minimalstaat aus westdeutscher und kontinentaleuropäischer Sicht daher nichts als lupenreiner, die Realitäten moderner Massengesellschaften ignorierender, asozialer Utopismus.

Vor 1945 entfaltete sich der Sozialstaat so selbstverständlich wie exklusiv unter dem Dach des Nationalstaats. Aus der als Schicksalsgemeinschaft begriffenen Nation bildete sich die soziale Solidargemeinschaft. Deren Auflösung, die sich nach 1945 zunächst fast unmerklich, dann mit der zweiten, sich in den 1990ern flächenbrandartig ausbreitenden Globalisierung vollzog, gibt den Hintergrund ab für eine Feldstudie der Bremer Soziologen Arne Koevel, Uwe Schimank und Stefan Holubek-Schaum.

Die Universalisierung des deutschen Sozialstaats begann 2015

Nach dem Zweiten Weltkrieg, so setzt das Bremer Trio historisch korrekt ein, sei, ausgehend von den Vereinten Nationen, international ein neuer kultureller, diskursiv bald hegemonialer Leitwert etabliert worden: die universalistische Bedürfnisgerechtigkeit, die an partikulare, regionale und nationale Gemeinschaften gebundene Bürgerrechte durch universale Menschenrechte ersetzte. Demzufolge soll jedem Menschen, der Hilfe braucht, prinzipiell vom jeweils zuständigen Staat in ausreichendem Maße geholfen werden.

Alle Bedürftigen können dort, wo sie sich gerade aufhalten, grundlegende Bedürftigkeiten als wohlfahrtsstaatliche Leistungsansprüche anmelden. Urstände feierte diese im Namen der Menschenrechte forcierte Universalisierung des deutschen Sozialstaats freilich erst mit der großräumig inszenierten Willkommenskultur vom Sommer 2015.

Zehn Jahre nach Angela Merkels suizidaler Schleusenöffnung sind 55 Prozent der von ihr eingeladenen Syrer, 47 Prozent der Afghanen und 41 Prozent der Iraker immer noch nicht im deutschen Arbeitsmarkt, dafür aber im dick wattierten deutschen Sozialsystem angekommen. Seit 2022 leisten ihnen 500.000 erwerbsfähige, indes nicht erwerbstätige ukrainische „Kriegsflüchtlinge“ beim parasitären Müßiggang Gesellschaft.

„Wann erregen sozialstaatliche Leistungen Anstoß?“

Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit wies im Juni 2023 62 Prozent der 3,9 Millionen Bürgergeldbezieher als Menschen mit Migrationshintergrund aus. Schockierende Zahlen, die der politisch-mediale Komplex gern ausblendet, um die Nerven des deutschen Steueresels zu schonen, der unwiederbringliche Arbeits- und Lebenszeit opfert, um den Umbau eines nationalen Sozialstaats zum Weltsozialamt zu finanzieren.

Das politisch erwünschte mediale Verschweigen der aberwitzigen Kosten und des marginalen Nutzens der Massenzuwanderung hat aber sich ausweislich der Bremer „Volksbefragung“ nicht gelohnt. Denn die dafür rekrutierten vier erwerbstätigen Frauen aus der unteren und oberen Mittelschicht Mecklenburgs-Vorpommerns geben repräsentativ Auskunft darüber, wie universalistisch oder partikularistisch wohlfahrtsstaatliche Solidarität sein sollte.

Um zur kardinalen, öffentlich gern tabuisierten, im Bewußtsein der bürgerlichen Bevölkerungsmehrheit jedoch stets virulenten Frage vorzudringen: „Wann erregen sozialstaatliche Leistungen Anstoß, weil sie auch Menschen gewährt werden, die als Fremde keine Berechtigung darauf haben?“

Als zugehörig gilt, wer den Arbeitsethos lebt

Die Antwort: Wenn die Geber die Leistungsempfänger als ihnen nicht „zugehörig“ betrachten. Diese zentrale, von den Befragern als „völkisch und rassistisch“ etikettierte Differenzkategorie „Zugehörigkeit“ wird aber nur indirekt ethnisch definiert, soweit wie alle Frauen zwischen Deutschen und Ausländern unterscheiden.

Im Vordergrund steht für sie vielmehr die Einteilung in Leistungsbereite und Leistungsverweigerer, die auch als „faul“ eingestuften Autochthone von den Segnungen des Sozialstaats ausschließen will. Als zugehörig gilt ihnen somit, wer die deutsche Leistungs- als Leitkultur akzeptiert und deren Arbeitsethos „lebt“.

Leistungs- und Leitkultur sind „rassistisch“

Koevel & Co. sehen in dieser Leistungskultur ein Charakteristikum der „westlichen Moderne“, umschreiben so aber lediglich die Tatsache, daß es immer noch Völker sind, die die westlichen Leistungsgesellschaften ethnisch tragen. Und die auch die soziologisch ermittelten vermeintlich „xenophoben, zum Teil rassistischen“ Einstellungsmuster gegenüber Zuwanderern ins deutsche Sozialsystem prägen.

Unter Berufung auf den Bielefelder Sozialpsychologen und „Konfliktforscher“ Andreas Zick, einem im Stiftungsrat der Amadeu-Antonio-Stiftung sitzenden Sozialdemokraten, der seit seiner vor über zwanzig Jahren vorgelegten Promotion über „Vorurteile und Rassismus“ monothematisch zu „gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit“ publiziert, erkennen seine Bremer Kollegen in den Antworten ihrer weiblichen Probanden letztlich „rechtsextreme und demokratiegefährdende Einstellungen“. Nicht die Zerstörung des Sozialstaats durch Masseneinwanderung ist daher für sie das Problem, sondern das legitime, in ihren Augen jedoch moralisch überaus verwerfliche Beharren der „distanzierten Mitte der Gesellschaft“ auf ihrer deutschen Leistungs- als Leitkultur.

Aus der JF-Ausgabe 11/25. 

Warteschlange vor einem Grünen-Büro, wo Asylbewerber ihre Bezahlkarten gegen Bares tauschen können, Regensburg 2024 (Symbolbild) / Foto: JF / Rohbohm
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