WIESBADEN. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht seit dem Berichtsmonat Dezember 2025 keine vorläufigen Angaben zu beantragten Regelinsolvenzen mehr. Die Entscheidung hatte vereinzelt Kritik ausgelöst. Auf Anfrage der JUNGEN FREIHEIT begründet das Amt den Schritt mit methodischen Problemen und begrenzten Ressourcen.
Zuletzt hatte das Bundesamt gemeldet, daß die beantragten Regelinsolvenzen im Dezember 2025 nach vorläufigen Angaben um 15,2 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen seien. Diese Zahlen beruhten auf einem experimentellen Frühindikator, der auf Insolvenzbekanntmachungen der Amtsgerichte basierte. Dabei sei zu berücksichtigen, daß die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einflössen und der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags häufig rund drei Monate früher liege.
Kritiker warnen vor Informationsentzug
In sozialen Netzwerken wurde die Einstellung der vorläufigen Zahlen kritisch aufgenommen. Unter anderem forderte die frühere AfD-Vorsitzende, Frauke Petry, die inzwischen dem „Team Freiheit“ angehört, die Abschaffung des Bundesamtes unter dem Schlagwort „Afuera“. Andere Stimmen warfen dem Amt vor, unangenehme wirtschaftliche Entwicklungen aus dem Blickfeld der Öffentlichkeit zu nehmen.
Das Statistische Bundesamt weist diese Deutung zurück. Bei den vorläufigen Daten habe es sich um experimentelle Ergebnisse gehandelt. Ziel sei gewesen, „die Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen mit zeitlichem Vorlauf von zwei Monaten zu schätzen“. Tatsächlich habe der Frühindikator jedoch nicht ausschließlich Unternehmensinsolvenzen abgebildet, sondern sogenannte Regelinsolvenzen, zu denen auch Verfahren ehemals Selbständiger sowie Nachlaß- oder Gesamtgutinsolvenzen zählen. Der Anteil der Unternehmensinsolvenzen habe dabei bei rund 55 Prozent gelegen.
Nach Abschluß der Pilotphase habe man sich entschieden, den Indikator nicht weiter bereitzustellen. „Zum einen war es mit den gegebenen Mitteln nicht möglich, die Menge der Unternehmensinsolvenzen zuverlässig von den übrigen Regelinsolvenzen zu unterscheiden“, teilte das Amt der JF mit. Zudem sei diese Differenzierung von vielen Nutzern nicht nachvollzogen worden, so daß Regelinsolvenzen häufig mit Unternehmensinsolvenzen gleichgesetzt worden seien.
Bundesamt verweist auf Einsparungen im Bundeshaushalt
Darüber hinaus verweist das Bundesamt auf finanzielle Erwägungen. Ergebnisse auf Basis der Insolvenzbekanntmachungen würden inzwischen auch von privaten Anbietern veröffentlicht. „In Anbetracht von Einsparungen in den öffentlichen Haushalten ist die Einstellung eines Angebotes, das auch von anderer Seite erbracht wird, geboten“, heißt es in der Antwort. Der Haushaltsansatz des Bundesamtes lag in den vergangenen Jahren bei rund 250 Millionen Euro. Tatsächlich fielen die Ausgaben höher aus. 2022 beliefen sich die Ist-Kosten auf rund 332 Millionen Euro, etwa 24 Prozent mehr als veranschlagt.
Die regulären Veröffentlichungen mit endgültigen Ergebnissen zu Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen seien von der Entscheidung nicht betroffen. Diese würden weiterhin monatlich zum gewohnten Zeitpunkt bereitgestellt. (sv)






