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DIW-Vorschlag: Der „Boomer-Soli“ zeigt die Unersättlichkeit des Steuerstaates

DIW-Vorschlag: Der „Boomer-Soli“ zeigt die Unersättlichkeit des Steuerstaates

DIW-Vorschlag: Der „Boomer-Soli“ zeigt die Unersättlichkeit des Steuerstaates

Rentner-Figuren auf einer Parkbank und einem Stapel Geld. Der Boomer-Soli soll die Rentner schröpfen.
Rentner-Figuren auf einer Parkbank und einem Stapel Geld. Der Boomer-Soli soll die Rentner schröpfen.
Senioren sitzen auf einem Stapel von Euro Geldscheinen: Doch wie langen noch? Foto: IMAGO / Ralph Peters.
DIW-Vorschlag
 

Der „Boomer-Soli“ zeigt die Unersättlichkeit des Steuerstaates

Die Altersvorsorge im Visier: Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung will „reiche Rentner“ mit dem „Boomer-Soli“ zur Kasse bitten. Aus dem Haus von Marcel Fratzscher kommt die nächste Dreistigkeit, die das Rentensystem schwächt.
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Nachdem Friedrich Merz mit seinem Ja-Wort an Beatrix von Storch fast die Koalition mit der SPD gecrasht hätte, glaubte man, mehr sei nicht möglich in der Berliner Saure-Gurken-Zeit. Doch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) brachte die Idee des „Boomer-Soli“ in zwei Varianten ins Spiel.

Im ersten Szenario sollten „reiche“ Rentner durch Umverteilung ihrer Entgeltpunkte in der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) die „armen“ alimentieren. Dabei würden schon mittlere Rentenbezieher belastet, da es kaum reiche GRV-Rentner gibt. Nimmt man nur die GRV zum Maßstab, dann verfügen nur 0,2 Prozent aller Rentenbezieher über eine Altersrente von 3.000 Euro und mehr.

Der „Boomer-Soli“ macht Rentner gläserner

Um eine nur unmerkliche Absenkung der Altersarmut zu bewirken, müßten aber Renten, die, je nach Szenario, über einem Freibetrag von 902 bzw. 1.048 Euro liegen, mit zehn Prozent „DIW-Abgabe“ belastet werden. Den Ökonomen ist alerdings klar, daß eine Umverteilung innerhalb des Rentenkollektivs bestenfalls die jüngeren Jahrgänge verschont, jedoch insgesamt zu kurz springt.

Denn Ruheständler, die ihr Einkommen aus berufsständischen Versorgungswerken erhalten, Pensionäre und ältere Selbständige blieben bei der Umverteilungslotterie außen vor. Und Einkünfte aus Mieten und Kapitalerträge würden nicht erfaßt. Also strickte das DIW ein zweites Szenario, den eigentlichen „Boomer-Soli“.

Kleiner Nebeneffekt: Der Bürger würde gläserner. Denn er müßte bei Abführung der Kapitalertragsteuer sein Geburtsdatum gleich mit angeben – eine Steilvorlage für Politiker, die in Richtung Erbschaft- und Vermögensteuer schielen.

Statt einer Rentenreform kommt mehr Umverteilung

DIW-typisch ist, daß zum einen statt einer echten Reform nur weitere neue Umverteilungsmaschinerien entwickelt werden und zum anderen, daß negative Anreizeffekte – obwohl ansatzweise durchaus erkannt – nicht weiter verfolgt werden. Diese Anreize berühren das Arbeitsangebot, und zwar generationenübergreifend. Besonders deutlich ist das für die Zeit kurz vor Renteneintritt.

Es würde sich lohnen, unter Hinnahme von Abschlägen, früher in Rente zu gehen. Man würde damit das Risiko minimieren, von der Sonderabgabe belangt zu werden, und das bei mehr erwerbsfreien Lebensjahren. Das Resultat sind weniger Erwerbstätige, geringere Einzahlungen und mehr Nettoempfänger in der gesetzlichen Rente.

Die junge Generation bekommt weitere Fehlanreize vorgesetzt

Alle Reformideen in Richtung längerer Lebensarbeitszeit würden zunichte gemacht. Aber auch jüngere Arbeitnehmer würden sich fragen, ob sie ihre Work-Life-Balance nicht adjustieren sollten. Denn wenn Erträge aus Lebenseinkommen – sei es die GRV, private oder betriebliche Vorsorge, Aktien, Immobilien – durch Steuererhöhungen im Alter quasi entwertet werden könnten, warum dann noch arbeiten, sparen und investieren?

Selbst Jugendliche werden den Fehlanreiz aufgreifen, und sie tun es teilweise schon heute: Nur noch das Nötigste tun, um in der Schule durchzukommen; Mindestlohnjobs statt Lehre, und wenn dann das Lebenseinkommen nur für eine geringe Rente reicht, kommt Vater Staat um die Ecke und füllt das Konto auf.

Über den Lebenszyklus hinweg wird die Freizeit maximiert, denn nur sie ist vor dem Zugriff des unersättlichen Steuerstaates geschützt. Rentenanwartschaften haben einen verfassungsrechtlich geschützten Eigentumscharakter. Aber wer weiß, bestimmt findet sich ja noch eine rot-grüne Kandidatin, die das anders sieht und dann ins Bundesverfassungsgericht gewählt wird.

Aus der aktuellen JF 31/25.

Senioren sitzen auf einem Stapel von Euro Geldscheinen: Doch wie langen noch? Foto: IMAGO / Ralph Peters.
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