MÜNCHEN. Die bayerische Landesregierung hat die Pläne von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), eine Obergrenze für Bargeldzahlungen festzulegen, kritisiert. Finanzminister Albert Füracker (CSU) wies daraufhin, „der Zwang zu digitalem Bezahlen“ führe nicht automatisch zu weniger Kriminalität. „Das zeigt sich auch an der Cyberkriminalität, die im Zweifel gänzlich ohne Bargeld auskommt.“
Faeser hatte zuvor der BILD-Zeitung gesagt, sie setze sich „für die Einführung einer allgemeinen Bargeld-Obergrenze von 10.000 Euro ein“. Ziel sei es, „kriminelle Strukturen zu zerschlagen und ihnen kriminelle Einnahmen konsequent zu entziehen“.
Schäffler: Bargeldbegrenzung ist Freiheitsentzug
Die vorgesehene Deckelung von Bargeld-Transaktionen auf 10.000 Euro verringere die Gefahr, „daß Vermögenswerte von Kriminellen verschleiert werden“, betonte die SPD-Politikerin. „Ein 30.000 Euro-Barkauf von Schmuck oder Uhren sollte bald der Vergangenheit angehören.“
Kritik an dem Vorhaben kommt auch aus den Reihen der Regierungsfraktionen. Der Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler (FDP) bezeichnete eine Bargeld-Obergrenze als „Freiheitsentzug“. Zudem dementierte das Finanzministerium unter Minister Christian Lindner (FDP) die Behauptung, die Bundesregierung habe sich bereits „auf die Zustimmung zu einer Obergrenze oder auf eine bestimmte Höhe festgelegt“.
Eine Bargeldobergrenze ist Freiheitsentzug.
— Frank Schäffler (@f_schaeffler) November 14, 2022
EU-Kommission strebt europaweite Bargeld-Höchstgrenzen an
Neben Faeser setzt sich auch die EU-Kommission für eine Bargeld-Obergrenze ein. Laut dem Entwurf einer neuen EU-Geldwäscheverordnung soll es künftig ein Limit für Bargeldzahlungen von 10.000 Euro geben. Zudem sind darüber hinaus Beschränkungen für Kryptowährungen und die Schaffung einer neuen Überwachungsbehörde vorgesehen.
Das noch nicht beschlossene Papier sieht eine Frist von bis zu drei Jahren ab der Verabschiedung durch den Europarat und das Europaparlament vor, innerhalb der die Regelungen in Kraft treten. Finanzminister Lindner merkte bezüglich der Abstimmung an: „Eine mögliche Obergrenze kann auf EU-Ebene mit qualifizierter Mehrheit und damit auch gegen die Stimme Deutschlands beschlossen werden.“ (JF)