LEIPZIG. Die Abschaltung des Atomkraftwerkes Biblis nach dem Unglück in Fukushima war rechtswidrig. Zu diesem Schluß kommt das Bundesverwaltungsgericht Leipzig und bestätigte damit ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Kassel vom Februar 2013. RWE will nun auf dem Weg einer Zivilklage vom Land Hessen eine Entschädigung für die erzwungene Stillegung einfordern. Der Betrag wird sich voraussichtlich im dreistelligen Millionenbereich bewegen.
Die Entscheidung könnte einen Präzedenzfall darstellen. Unter dem Eindruck des Reaktorunfalls in Japan ließen Bund und Länder insgesamt acht Atomkraftwerke innerhalb weniger Wochen abschalten. Auch die anderen betroffenen Kraftwerksbetreiber Eo.n, EnBW und Vattenfall haben in den Bundesländern Klage eingereicht, die über die jeweiligen Atomkraftwerke die Betriebsaufsicht hatten.
Stellen die Gerichte nun fest, daß auch diese Verordnungen ohne Rechtsgrundlage erfolgten, kommen auf den Steuerzahler möglicherweise Belastungen in Milliardenhöhe zu. Frühere Schätzungen gehen laut einem Bericht in der Welt von einem Betrag bis zu fünfzehn Milliarden Euro aus. (FA)