BRÜSSEL. Die EU-Kommission geht gegen die staatlichen Rabatte für energieintensive Unternehmen in Deutschland vor. Derzeit sind 1.720 Betriebe, die besonders viel Strom verbrauchen, ganz oder teilweise von den Zahlungen der Umlage für erneuerbare Energien befreit. Die EU sieht darin einen Verstoß die Grundprinzipien des fairen Wettbewerbs.
Sollte die Kommission zu dem Ergebnis kommen, daß Deutschland damit gegen EU-Recht verstößt, drohen der deutschen Wirtschaft Milliardenrückzahlungen. Vertreter der Chemie- und Stahlindustrie warnen deswegen seit längerem vor dem Verlust von zehntausenden Arbeitsplätzen in Deutschland. Viele Unternehmen könnten bei den stark steigenden Strompreisen nicht mehr in Deutschland produzieren. 2014 wird die EEG-Umlage auf 6,2 Cent pro Kilowattstunde steigen.
CDU übt scharfe Kritik
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) kritisierte den EU-Vorstoß: „Solange es europäische Länder gibt, in denen der Industriestrom billiger ist als in Deutschland, kann ich nicht einsehen, warum wir zur Wettbewerbsverzerrung beitragen.“ Der wirtschaftspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Joachim Pfeiffer (CDU), forderte Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) auf, sich gegen das Verfahren zu wehren und „hunderttausende Industriearbeitsplätze“ in Deutschland zu schützen.
Von der EEG-Umlage profitieren alle Betreiber von Windparks, Solar- und Biogasanlagen. Diese erhalten eine auf 20 Jahre garantiert feste Vergütungen, egal, wie sich die Strompreise entwickeln. Je mehr erneuerbare Energien in Deutschland produziert werden, desto mehr müssen die Verbraucher dafür zahlen.
Deutsche Exportindustrie schon lange im Visier von Brüssel
Der EU-Kommission ist die deutsche Exportindustrie seit Jahren ein Dorn im Auge. Zuletzt hatte sie angekündigt, die deutschen Exportüberschüsse der vergangenen Jahre zu kontrollieren. Sollte die EU dabei zu dem Ergebnis kommen, daß die Bundesrepublik ein „wirtschaftliches Ungleichgewicht“ aufweist, drohen dem deutschen Steuerzahler Strafzahlungen in Milliardenhöhe.
Derzeit darf der Handelsüberschuß eines EU-Mitgliedsstaates maximal sechs Prozent seiner Wirtschaftsleistung betragen. Deutschland hatte diesen Wert in den vergangenen Jahren immer wieder überschritten. (ho)