Die Krise des US-amerikanischen Hypothekenmarktes im Subprime-Bereich hat sich auf die IKB Deutsche Industriebank AG (IKB) ausgewirkt“, verkündete das Düsseldorfer Kreditinstitut am 30. Juli 2007 in einer Ad-hoc-Mitteilung.
Die von der IKB verwaltete Zweckgesellschaft „Rhineland Funding“ und „in geringerem Maße auch die IKB selbst sind in strukturierten Portfolioinvestments engagiert, zu denen auch US-amerikanische Immobilienkredite aus dem Subprime-Bereich gehören“.
Dies habe dazu geführt, „daß ihre Bonität vor dem letzten Wochenende in Frage gestellt wurde und zu befürchten war, daß sich die Vertrauenskrise weiter verschärfen würde“ – es drohte die Zahlungsunfähigkeit.
Die US-Finanzkrise hatte Deutschland erreicht. Ein erstes milliardenschweres Rettungspaket wurde geschnürt, um eine drohende Kettenreaktion für den gesamten deutschen Bankenmarkt abzuwenden.
Problem der Deckung des Papiergeldes
Hauptursache der IKB-Krise war „Rhineland Funding“, ein sogenanntes Conduit, das mit einer Milliarden-Kreditline versehen das IKB-Verbriefungsgeschäft abwickelte – steuersparend mit Sitz im US-Bundesstaat Delaware. Seither geistern Begriffe wie Mortgage Backed Securities (MBS) oder Collateralized Debt Obligation (CDO) durch die Medien, die verbriefte Wertpapiere nach US-Manier bezeichnen.
Der Begriff „Verbriefung“ kann Positives und Negatives beschreiben. Klassische Form der „Verbriefung“ ist das Papiergeld. Dieses trat an die Stelle in sich werthaltiger Gold- und Silbermünzen, die Papierwährung konnte zunächst jederzeit in Gold umgetauscht werden. Bis 1914 entsprach eine Mark 0,358423 Gramm Feingold.
Das Problem dieses Papiergeldes und jeder anderen Verbriefung ist das Vorhandensein und die Werthaltigkeit der dahinterstehenden Deckung. Ist diese mangelhaft, wirkt die Verbriefung als Täuschung und Schädigung derjenigen, die sie zum Nennwert entgegennehmen.
Der deutsche Pfandbrief ist mündelsicher
Eine besondere Form der Verbriefung ist der deutsche Pfandbrief. Dieser ist seit über 200 Jahren eines der sichersten Wertpapiere der Welt, weil die deutsche Gesetzgebung zweierlei verlangt: Als Deckung für den Pfandbrief werden nur Hypotheken und Grundschulden zugelassen, die unterhalb eines Beleihungsrahmens von 60 Prozent des Grundstückswertes liegen. Zugelassen sind auch Schuldverpflichtungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften.
Auf der anderen Seite muß der Pfandbrief „fristenkongruent“ sein, das heißt in seiner Laufzeit den zu seiner Deckung von der Bank herausgelegten Grundpfandrechten entsprechen. Deshalb laufen Pfandbriefe in der Regel 25 bis 30 Jahre. Dieses mündelsichere Papier ist der klassische Fall eines seriösen forderungsbesicherten Wertpapiers (Asset Backed Securities/ABS).
Der deutsche Gesetzgeber hat erst vor vier Jahren das Hypothekenbankgesetz (HBG) durch das Pfandbriefgesetz (PfandBG) abgelöst und sich intensiv mit diesen Fragen beschäftigt. Die strengen Regeln für Pfandbriefe wurden beibehalten.
Trotzdem haben die rot-grüne wie die schwarz-rote Bundesregierung durch ihre „Finanzmarktpolitik“ und durch ihre Einflußnahme auf Banken (IKB, KfW, mittelbar auch die Landesbanken) in gigantischem Umfang Verbriefungen zugelassen und gefördert, die den strengen Regeln des Pfandbriefgesetzes diametral widersprachen – obwohl es vergleichbare Sachverhalte sind. Auch bei den US-Subprime-Hypotheken handelte es sich um eine Deckung durch Grundpfandrechte, deren Werthaltigkeit aber nicht nachprüfbar war.
Schwerer Fehler der Politik
Auf der anderen Seite haben die Banken, welche solche Subprime-Hypotheken gekauft hatten, diese an von ihnen beherrschte „Zweckgesellschaften“ verkauft: mit der Maßgabe, diese sollten sich ihrerseits durch „Verbriefung“ der gekauften Hypotheken am Markt ähnlich wie durch Pfandbriefe refinanzieren. Hier gab es eine weitere fundamentale Abweichung von den Prinzipien des Pfandbriefrechts:
Zweckgesellschaften wie „Rhineland Funding“ refinanzierten sich nicht langfristig, sondern gaben „Geldmarktpapiere“ als „Verbriefung“ von US-Hypotheken aus, die zum großen Teil nur eine Laufzeit von drei bis sechs Monaten hatten. Es fehlte an der im Pfandbriefrecht vorgeschriebenen Fristenkongruenz.
Die Sache verlief einige Jahre gut, weil einerseits die Zinsdifferenz zwischen kurz- und langfristigen Zinsen für die Banken günstig war und andererseits die (möglicherweise bestochenen) Rating-Agenturen die Werthaltigkeit der zugrundeliegenden Hypotheken hoch einstuften.
Solche Verbriefungen sind Karikaturen des deutschen Pfandbriefes, denen alle einschlägigen Sicherheitselemente fehlen. Sie zu vertreiben und seitens der Politik zuzulassen, war ein schwerer Fehler. Unverantwortlich war auch die Idee, man könne so kurzfristige Geldmarktmittel in den langfristigen Kapitalmarkt schleusen und diesen dadurch zur Finanzierung von Investitionen über sein normales Maß hinaus vergrößern.
Verletzung von Grundregeln des Bankgeschäfts
Hinterher ist man oft klüger, aber US-Investoren wie Warren Buffett hatten schon früh vor den „finanziellen Massenvernichtungswaffen“ gewarnt. Es wurden Grundregeln des Bankgeschäfts verletzt: In ihrem Wert nicht geprüfte Hypotheken zu verbriefen und diese Verbriefungen auch noch kurzfristig zu gestalten ist ein so schwerer Verstoß, daß dies selbst mittelmäßigen „Bankern“ hätte auffallen müssen. Auch in der Bundesregierung gibt es Fachleute hierfür.
Immerhin gab es einen deutschen Bankier, der bewußt solche ABS aus Amerika nicht gekauft hat: Hannes Rehm, Vorstandschef der Norddeutschen Landesbank in Hannover. Er hat dies abgelehnt und seine Bank mit Gewinn durch das Krisenjahr 2008 gebracht. Es war also sehr wohl möglich, mit Fachwissen das Risiko solcher unterhalb des Pfandbriefniveaus liegenden „Verbriefungen“ zu erkennen.
Statt sich daran zu halten, haben deutsche Banken nach einer Schätzung der Bundesbank Schrottpapiere dieser Art im Werte von einer Billion Euro gekauft – was fast dem Vierfachen des jährlichen Bundeshaushalts entspricht. Zwei Drittel des „Schrotts“ gingen an öffentliche oder vom Staat mitkontrollierte Banken.
Das Ausmaß der Verletzung bankrechtlicher Grundkenntnisse ist so enorm, daß alle Wege beschritten werden müssen, um die im Bankwesen und in der Politik zu findenden Täter zivilrechtlich, strafrechtlich und politisch zur Verantwortung zu ziehen.
Die Deutschland heimsuchende Krise ist kein Naturereignis, sondern eine unter schwerer Verletzung aller geltenden Regeln schuldhaft herbeigeführte Katastrophe. Sie hat die Haushalte des Bundes und der Länder verwüstet, Millionen von Arbeitsplätzen zerstört und die Bürger dieses Landes in vielfacher Milliardenhöhe um ihre Ersparnisse gebracht.
JF 31/09