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Der Colt ersetzt die Rechtskultur

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Die Diskriminierung der Aktien in Deutschland setzt sich fort. Nach den jüngsten Fehlleistungen der Bundesregierung etwa im Zusammenhang mit dem sogenannten Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz (FMStErgG, JF 10/09) kommen jetzt ganz neue Sitten aus den US-Südstaaten hinzu – sie offenbarten sich auf der jüngsten Hauptversammlung der IKB Deutsche Industriebank AG in Düsseldorf.

Die ursprünglich 1924 in Berlin und dann 1949 in Düsseldorf wiedergegründete IKB war – nach Übernahme von Anteilen der Allianz und der Münchener Rück – seit 2001 eine Konzerngesellschaft des Bundes. Der war über den öffentlich-rechtlichen Hauptgesellschafter KfW seit 2001 größter Einzelaktionär. Die IKB stand dann 2007 im Zuge der beginnenden Finanzkrise als erste deutsche Bank vor der Zahlungsunfähigkeit. Im Zuge der folgenden Rettungsmaßnahmen erhöhte die KfW ihren Aktienanteil von 38 auf knapp 91 Prozent (JF 36/08).

Die IKB scheiterte aber letztlich an Geschäften, die von der Bundesregierung bei der IKB durchgesetzt und von Aufsichtsratsmitglied Jörg Asmussen, Ministerialdirektor im Bundesfinanzministerium, in einem Aufsatz (Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen, 19/06, S. 1016-1018) empfohlen worden waren. Schon im Koalitionsvertrag von Union und SPD aus dem Jahre 2005 heißt es unter der Überschrift „Finanzmarktpolitik“ unter anderem wie folgt: „Produktinnovationen und neue Vertriebswege müssen nachdrücklich unterstützt werden.“ Hierzu gehöre „der Ausbau des Verbriefungsmarktes“. Weiter heißt es, „überflüssige Regulierungen müssen abgebaut werden“. „Verbriefungen“ sind gerade diejenigen „Wertpapiere“, die heute als „toxisch“ bezeichnet werden. Alle Aktionäre der IKB haben ihr Geld verloren, obwohl der Bund zur Vermeidung einer Insolvenz seiner Konzerngesellschaft rund zehn Milliarden Euro eingeschossen hatte.

In der Hauptversammlung des Vorjahres am 27. März 2008 hatte der Aufsichtsrat seine eigene Entlastung beantragt. Schuld an dem Debakel sollte nur der als „Bauernopfer“ hinausgeworfene Vorstand sein. Dagegen erhob sich so heftiger Widerstand, daß die Bundesregierung einlenkte: Die Entlastung wurde vertagt und von einer Sonderprüfung abhängig gemacht. Während der Sonderprüfer noch arbeitete, verkaufte der Bund über die KfW seine Beteiligung an der IKB an eine zur Lone-Star-Gruppe gehörende Firma mit dem Vertrauen ausstrahlenden Namen „LSF 6 Europe Financial Holdings L.P.“ mit Sitz in Dallas/Texas. Nach Kapitalerhöhung hält diese Firma (für die Finanzminister Peer Steinbrücks Parteichef den Begriff „Heuschrecken“ prägte) jetzt fast 91 Prozent aller IKB-Aktien. Doch während der Bund inzwischen anstrebt, marode Banken zu übernehmen, gibt er hier seine Machtposition auf und privatisiert die Bank: Diese Logik verstehe, wer will.

Und kaum Großaktionär geworden, verlangten die Texaner die Einberufung einer Hauptversammlung, die dann am 25. März stattfand. Zweck dieser Aktion war es, die im Vorjahr beschlossene Sonderprüfung zu verhindern. Es obliege nur Vorstand und Aufsichtsrat zu prüfen, ob frühere oder gegenwärtige Organmitglieder Pflichtverletzungen begangen hätten. „Gesellschaftsinterne“ Sachverhalte seien nicht der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Daß die Hauptversammlung das höchste Organ der Gesellschaft und nicht eine außenstehende „Öffentlichkeit“ ist, wurde ignoriert. In Texas hört die „Aktionärsdemokratie“ auf. In Wirklichkeit ging es aber darum, die IKB-Aufsichtsratsmitglieder zu schützen und den Zusammenhang mit dem Wirken des Bundesfinanzministeriums zu vertuschen. Dieses hatte 2008 nur widerstrebend der Vertagung zugestimmt. Treibende Kraft war damals der inzwischen ausgeschiedene Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU).

Es sollte aber noch toller kommen. In der Einladung zur Hauptversammlung 2009 wurde routinemäßig bekannt gegeben, wie Aktionäre Gegenanträge stellen können, die dann nach dem Aktiengesetz im Internet veröffentlicht werden müssen. Gegenanträge, den Antrag des Lone-Star-Unternehmens LSF 6 abzulehnen, wurden von zahlreichen Aktionären gestellt. Dazu schrieb die Verwaltung den Antragstellern, Gegenanträge könne man nur stellen, wenn es um Verwaltungsvorschläge gehe, nicht aber zu Anträgen anderer Aktionäre. Deshalb sei auch nichts zu veröffentlichen. Die Opposition der Kleinaktionäre wurde im Keim erstickt, eine öffentliche Diskussion im Vorfeld der Hauptversammlung vermieden.

Die Verwaltung hätte aber zu dem Antrag der LSF 6 selbst Stellung nehmen müssen, weil es doch um ihren eigenen vertagten Antrag ging, den Aufsichtsrat zu entlasten. Deshalb war es sehr wohl geboten, die Gegenanträge zu veröffentlichen. Auch hat die Verwaltung in der Einladung zur Hauptversammlung nicht darauf hingewiesen, daß sie bestimmte Gegenanträge nicht veröffentlichen werde. Daraus dürfte sich ein Anfechtungsgrund herleiten lassen. Mit dem Auftreten der neuen Herren aus Texas ist die Aktienrechtskultur in Deutschland weiter beschädigt worden: Die Texaner drehen alles zum Nutzen des Bundesfinanzministeriums zurück. In der nächsten Hauptversammlung werden sie wohl die Entlastung der für die Katastrophe mitverantwortlichen Mitglieder des Aufsichtsrats beschließen – noch nie sind Aktionäre in solch zynischer Weise behandelt worden. Einwendungen seitens der Bundesregierung waren nicht zu hören: natürlich nicht.

Die deutsche Aktienrechtskultur ist Grundlage unserer Existenz als Industrie­nation. Jetzt allerdings ist der „Colt am Halfter“ zum „Argument“ geworden, zu dessen Beantwortung sich der Verfasser in der Hauptversammlung den „Anwaltskollegen“ Dr. iur. Bud Spencer gewünscht hätte. Nur dieser hätte mit den ihm bekanntlich zusätzlich zur Verfügung stehenden „schlagkräftigen Argumenten“ hier „aufräumen“ können. Ob dies auch durch die angekündigten Klagen einiger IKB-Aktionäre gelingen wird, bleibt abzuwarten.        

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