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Zwang zur Investition ins eigene Unternehmen

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Seit dem 21. April liegt ein Vorschlag auf dem Tisch, wie man auch hierzulande die Mitarbeiterkapitalbeteiligung endlich voranbringen will. Ausgearbeitet hat ihn eine gemeinsame Arbeitsgruppe von CDU, CSU und SPD. Das Ziel ist, mehr Beschäftigte am Firmenkapital zu beteiligen, nicht am Unternehmensgewinn. Mit größeren Anreizen soll das geplante Gesetz dazu ermuntern und auf Freiwilligkeit gegründet sein. Niemand wird verpflichtet, das Unternehmen kann frei entscheiden, ob es seinen Beschäftigten eine Unternehmensbeteiligung ermöglicht oder nicht. Wenn es das aber tut, muß es sein Personal gleich behandeln und allen eine Beteiligung anbieten. Außerdem muß es die Beteiligung als zusätzliche Leistung zum Arbeitsentgelt gewähren. Eine Verrechnung, die zu Lohnabstrichen führen würde, soll es nicht geben. Allerdings hat die SPD in der gemeinsamen Arbeitsgruppe durchgesetzt, daß neben der unmittelbaren („direkten“) Beteiligung am betreffenden Unternehmen auch eine mittelbare („indirekte“) Beteiligung über einen besonderen Fonds möglich sein soll. Doch sollen diese Mitarbeiterbeteiligungsfonds 75 Prozent des Geldes, das ein Unternehmen seinen Beschäftigten als Beteiligungsgeld zur Verfügung stellt, als Anlage in dieses Unternehmen zurückgeben. Gedacht ist dabei teils an unverbriefte Darlehen, teils an Beteiligungspapiere. Nur die restlichen 25 Prozent darf der jeweilige Fonds woanders investieren. Die Beschäftigten stellen dann also über den Fonds nur drei Viertel ihres Beteiligungsgeldes dem Unternehmen wieder zur Verfügung. Die SPD will mit dieser indirekten Beteiligung das Risiko für die Beschäftigten vermindern. Sind diese nämlich direkt beteiligt, sind sie gleichsam Mitunternehmer und stehen mit ihrem Anteil voll im unternehmerischen Risiko: Geht es der Firma schlecht, verliert der Anteil an Wert; geht das Unternehmen unter, verlieren die Mitarbeiter nicht nur ihren Arbeitsplatz, sondern auch ihren Kapitalanteil. Statt also das Arbeitsplatzrisiko vom Vermögensanlagerisiko zu trennen, werden beide auf ein einziges Unternehmen konzentriert. Aber für das Unternehmen hat es den Vorteil, daß sein Geld als Kapital weiterhin im Unternehmen verbleibt. Ohne Risiken für die Beschäftigten sind aber auch die Fonds nicht, besonders wenn es Branchen-Fonds werden sollten. Anders als ursprünglich gewollt werden Mitarbeiterbeteiligungen vor den Folgen einer Insolvenz des Unternehmens nicht geschützt. Jedenfalls sieht die Arbeitsgruppe von einer allgemeinen, verpflichtenden Insolvenzabsicherung ab. Allerdings verweist sie darauf, daß freiwillige Vereinbarungen zu einer solchen Absicherung durchaus möglich sind. Aber die sind nicht umsonst zu haben und schmälern die Rendite. Um die Beschäftigten und ihre Unternehmen zum zahlreicheren Mitmachen zu bewegen, will man die bisherigen staatlichen Anreize verstärken. Bisher können die Firmen einem Belegschaftsmitglied jährlich höchstens 135 Euro für die Beteiligung lohnsteuer- und sozialabgabenfrei übertragen. Dieser Betrag soll auf 360 Euro angehoben werden, und der Beschäftigte muß nicht mehr mindestens die Hälfte davon aus eigener Tasche hinzulegen; diese Bedingung fällt weg. Doch beeindruckende Beträge sind das für den einzelnen immer noch nicht. Daneben schlägt die Arbeitsgruppe vor, den Anreiz für die andere bestehende Form der „Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand“ ebenfalls zu verstärken. Gemeint ist die Arbeitnehmer-Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen, die in betrieblichen oder außerbetrieblichen Beteiligungen angelegt werden. Sie soll von derzeit 18 auf 20 Prozent steigen und die Einkommensgrenze für die Gewährung der Sparzulage bei Beteiligungssparen von 17.900 auf 20.000 Euro (für Ledige) und von 35.800 auf 40.000 (für Verheiratete). Immerhin sind den ursprünglichen Vorstellungen drei Giftzähne gezogen worden. Der erste war die Gefahr, die Mitarbeiterbeteiligung zum gesetzlichen Zwang werden zu lassen. Folglich kann es auch nicht per Tarifvertrag für eine ganze Branche verbindlich gemacht werden. Die zweite Gefahr bestand in der Absicht, dieser Beteiligung eine gesetzliche Insolvenzsicherung aufzuzwingen. So sollte den Belegschaften die Beteiligung schmackhafter gemacht werden. Aber Kapital in Arbeitnehmerhand darf nicht anders behandelt werden als Kapital in Unternehmerhand. Der dritte Giftzahn war die SPD-Idee, das Beteiligungsgeld in nur einen staatlich gesteuerten „Deutschlandfonds“ einzubringen (JF 28/07). Die Neigung, mit immer mehr Institutionen den Staats- und Politikereinfluß auszudehnen, ist nicht totzukriegen. Daß die politische Führung meint, nur mit Steuer- und Abgabenerleichterung Unternehmen und Belegschaft für mehr Mitarbeiterbeteiligung ködern zu können, ist bezeichnend. Wenn nämlich beide Seiten die Beteiligung für sinnvoll und tauglich befinden, bedarf es einer staatlichen Förderung nicht, dann funktioniert sie aus eigenem Antrieb. Wenn sie sich jedoch nur mit einer solchen Förderung auf die Beine stellen läßt, kann mit ihr etwas nicht stimmen. Oder aber die fiskalische Abgabenlast ist zu hoch, die zu senken sich der Staat daher fallweise gezwungen sieht: Dann gibt er als Gnadenerweis und zur Belobigung einige Brosamen von dem zurück, was er zuvor seinen Untertanen zuviel abgepreßt hat. Den steuerlichen Freibetrag für das Sparen hat er zuvor sogar noch gekürzt: Bis 2006 waren es 1.421 Euro, künftig sind es nur 801 Euro pro Kopf. Die Abgabenerleichterung wirkt zudem als Zwang, ins eigene Unternehmen zu investieren. Denn wenn ein Beschäftigter eine solche Investition ablehnt, bekommt er zur Strafe gar nichts. Das belegt abermals: Von individueller Selbstentscheidung der Bürger über die Verwendung ihres Geldes halten die Politiker dieses Staates so gut wie nichts, denn sie blockiert ihren Taten- und Bevormundungsdrang. Der komplette „Vorschlag für mehr Mitarbeiterkapitalbeteiligung in Deutschland“ findet sich unter dem Suchbegriff „Mitarbeiterbeteiligung“ auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: www.bmas.de Foto: Ein Stück vom Firmenkuchen

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