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Tierschutz auch für Hummer

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Welch ein Jubel, welch ein Segen, daß in Deutschland seit einigen Jahren das Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz verankert ist. Die Euphorie verhallte aber rasch bei Tierfreunden, weil meist andere Grundrechte vorrangig gelten, namentlich das der Religions- und Wissenschaftsfreiheit. Die Tiere haben in der Menschenwelt weiterhin das Nachsehen. Auch den Hummern nutzt das Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz bisher rein gar nichts, sitzen sie doch weiterhin in so manchem Restaurant-Aquarium mit zusammengebundenen Beinen herum, um später ganz legal lebendig gekocht zu werden. Wer da noch Appetit bekommt, muß schon kaltblütig sein. Die Schlachtverordnung für Hummer, Garnelen und andere Krebstiere aus dem Jahre 1936 harrt noch immer ihrer Novellierung. Schon 2003 machte der Bundesrat geltend, man wisse zu wenig über die Leidensfähigkeit von Kaltblütern, und entschied sich im Zweifel für das, was für Menschen nützlicher ist, also für die unveränderte Beibehaltung des mittlerweile siebzig Jahre alten Gesetzes. Inzwischen jedoch sei das Schmerzempfinden bei Hummern wissenschaftlich nachgewiesen, macht die Tierrechtsorganisation Peta geltend. Damit gebe es keine Ausrede mehr, nichts an der Schlachtverordnung für besagte Tiere zu ändern. Peta ruft dazu auf, an Bundesminister Horst Seehofer (CSU) zu schreiben und anzumahnen, endlich in der Sache tätig zu werden (Bundesministerium für Verbraucherschutz, Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin; Fax: 030/2006-4262; ePost: horst.seehofer@bundestag.de ). Aber selbst wenn Seehofer nachgeben sollte: Wer kontrolliert, wie die Hummer in der Restaurantküche getötet werden? Diese Frage muß Peta noch beantworten.

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