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Gentechnikfreie Zone verboten

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Einmal mehr zeigt sich eine EU-Institution als bürgerfern. Mit seiner Entscheidung vom 5. Oktober 2005 wies der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine Klage des Landes Oberösterreich gegen die EU-Kommission ab. Oberösterreich hat demnach gentechnisch verändertes Saatgut (GVO-Saatgut) in der Landwirtschaft zuzulassen. Der Urteilsspruch richtet sich gegen die vitalen Interessen der Oberösterreicher. Ebenso weist er die Linzer Landesregierung in die Schranken eurokratischer Bevormundung. Oberösterreich hatte sich 2002 – eigenmächtig und ohne vorherige Konsultation der Brüsseler Gen-Lobby – zur „gentechnikfreien Zone“ erklärt. Dies rief die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA auf den GVO-Speise-Plan. Sie ließ verlauten, Oberösterreich habe keine wissenschaftlichen Argumente für das Gentechnikverbot vorgebracht. Am 2. September 2003 verweigerte die EU-Kommission die Notifikation des Verbotsgesetzes. Oberösterreich brachte daraufhin wegen ungenügender Risikoprüfung bei der GVO-Zulassung die nunmehr abgewiesene Nichtigkeitsklage ein. Wir erkennen: Aufoktroyierte Fortschrittssegnungen aus Überzeugung abzulehnen, reicht nicht. Es bedarf wissenschaftlicher Gutachten, die belegen, weshalb bereits vorhandene wissenschaftliche Gutachten vor der gentechnischen Revolution in der Landwirtschaft warnen. Die schwarz-grüne Landesregierung in Linz gibt sich dennoch kämpferisch. Man werde strenge Normen erlassen, die den Anbau gentechnisch veränderten Saatguts de facto verhindern würden, erklärten die Landesräte Josef Stockinger (ÖVP) und Rudi Anschober (Grüne). Der Konflikt, scheint es, geht trotz EuGH-Urteils in die nächste Runde.

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