Die Jagd mit einem abgerichteten Greifvogel ist etwas Fas-zinierendes. Sie galt im europäischen Mittelalter als die Königin unter den Jagdmethoden, denn nichts war schwieriger, als ein Tier abzurichten, das wie kaum ein anderes die Freiheit symbolisiert. Nebenbei war und ist diese Jagdform ökologisch sinnvoll, da der Falke nur das schwache Beutetier erwischte. Heute ist dieser edle und teure „Sport“ besonders bei den Arabern beliebt, ein ganzer Industriezweig lebt von dem Export der Vögel in diese Staaten. Doch nun müssen die Züchter eine empfindliche Einschränkung hinnehmen, denn ab sofort ist es in Deutschland verboten, Greifvogel-Hybride zu züchten. Es handelt sich dabei um Kreuzungen unterschiedlicher Greifvogelarten, zum Beispiel der heimischen Wander- und Sakerfalken mit dem Gerfalken. Der Grund dafür: Gelangen die Hybride bei Freiflugübungen in die Natur, können sie Bestand und Wiederansiedlung der heimischen Greifvogelarten, insbesondere der Wanderfalken, gefährden. Sie verdrängen erwiesenermaßen Vögel heimischer Arten aus ihren Revieren und vernichten so deren Brut. Seit längerem klagten Umweltschützer, aber auch Jagdverbände, über die Folgen der Hybridzuchten, so daß der Gesetzgeber aktiv wurde. Der Bundesrat hatte 2004 der von den grünen Ministern Jürgen Trittin und Renate Künast vorgelegten Änderung der Bundesartenschutzverordnung zugestimmt. Kleiner Haken: Das Verbot der Greifvogelhybrid-Zucht und -Haltung in Deutschland ist mit einer Übergangsfrist von zehn Jahren für bestehende Zuchtbetriebe verbunden. Bis dahin kommen noch viele Hybride zur Welt – und anschließend wird die Firmenadresse ins EU-Ausland verlegt.