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Arbeitsplatzbesitz verpflichtet

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Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, hat vorgeschlagen, den Kündigungsschutz für Kleinbetriebe zu lockern. Der strenge Kündigungsschutz, der schon für Betriebe ab sechs Beschäftigten greift, behindert – nicht nur nach Ansicht des SPD-Politikers, sondern auch der Oppositionsparteien und vor allem der Wirtschaft – im besonderen Maße die Einstellung von neuen Mitarbeitern. Erwartungsgemäß haben die Gewerkschaften mit Empörung auf diesen Vorschlag reagiert und eisernen Widerstand angekündigt. Das Entsetzen der Gewerkschaften ist verständlich. Verstehen sich diese doch immer mehr als bloße Interessenvertretung der Arbeitsplatzbesitzer. Mit ihrem Vorwurf, eine Lockerung des Kündigungsschutzes sei unsozial, liegen sie jedoch weit daneben. Einer der Grundsteine der sozialen Verantwortung ist die soziale Verpflichtung des Eigentums. Die Gewerkschaften und andere professionelle Sozialisten verstehen unter dem Gebot „Eigentum verpflichtet“ stets die Ermächtigung, die Eigentümer des Produktionskapitals, aber auch die Eigentümer von Geld- oder geldähnlichen Vermögen, zur Kasse – und das heißt zur Umverteilung – zu bitten. Beim Thema Arbeit messen sie jedoch mit anderem Maß. Dabei ist der Besitz eines Arbeitsplatzes genauso als Vermögen zu betrachten, wie der Besitz eines Aktienpaketes. Hinter jeder bezahlten Arbeit steckt genutztes „Humankapital“. Wer es nutzen darf, sollte nicht gewerkschaftlicher Willkür überlassen sein. Die Rendite des Humankapitals, der Lohn der Arbeit, muß der freien Konkurrenz offenstehen. Fähige Arbeitslose möchten auch eine Rendite ihres Kapitals erwirtschaften und sich nicht durch Gewerkschaften enteignen lassen.

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