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Weiter ausufernde Sozialhilfe

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Kann ein bedingungsloses Grundeinkommen die Krise des Wirtschaftslebens lösen helfen? Im heutigen Debattenbeitrag auf dem Forum fragt der Publizist Fabian Schmidt-Ahmad, ob der Anthroposoph Götz Werner seine Forderung eines vom Staat gewährten Einkommens für alle zu Recht aus Rudolf Steiners Idee der Sozialen Dreigliederung herleiten kann. (JF) Der Sozialstaat, wie wir ihn bisher kennen, ist dem Untergang geweiht. Jeder, der sich nüchtern mit den sozialen Prozessen der Gegenwart auseinandersetzt, wird kaum um diese Feststellung herumkommen. Doch Ratlosigkeit herrscht bei der Frage, was an seine Stelle rücken soll. Der Reformversuch der rot-grünen Regierung erwies sich bestenfalls als ein Sprung auf der Stelle, und auch die Bemühungen der Großen Koalition deuten nicht darauf hin, daß hier jemand aus einer Idee heraus handelt. Vor dem Hintergrund dieser allgemeinen Orientierungslosigkeit macht seit einigen Jahren ein Konzept immer mehr von sich reden – das bedingungslose Grundeinkommen. Ob emphatischer Beifall von den einen, rigorose Ablehnung bei den anderen – wirklich unberührt läßt das sowohl in seiner Radikalität wie Simplizität bestechende Programm kaum jemanden. Gegenwärtig erscheint das bedingungslose Grundeinkommen bereits hinsichtlich seiner Finanzierung als eine Glaubensfrage. So zeigt sich das Hamburgische Weltwirtschaftsinstitut (HWWI) von der Durchführbarkeit überzeugt, „unbezahlbar“ dagegen attestiert das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) (JF 10/07). Weiter aufgeheizt wird die Stimmung durch die schillernde Gestalt des milliardenschweren Unternehmers Götz W. Werner als prominentestem Befürworter, der kein Hehl macht aus seiner Beeinflussung durch den Philosophen, Naturwissenschaftler und Begründer der Anthroposophie, Rudolf Steiner (1861-1925). Werner spitzt die Frage nach einem bedingungslosen Grundeinkommen zu der eines weltanschaulichen Paradigmenwechsels zu, bei dem er sich auf Steiners Idee der Dreigliederung des Sozialen Organismus beruft, die dieser in der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg entwickelt. Im folgenden soll dieses Konzept an Werners eigenem Anspruch gemessen werden, eine zeitgemäße Fortführung des Steinerschen Sozialimpulses darzustellen. Um diesen zu verstehen, muß man sich die Genese des Sozialstaats in einem wesentlich umfangreicheren Sinne vergegenwärtigen, als es für gewöhnlich getan wird: Betrachtet man unbefangen unsere heutige Gesellschaft, die sozialen Verhältnisse, wie sie sich namentlich nach der industriellen Revolution entwickelt haben, und vergleicht sie mit dem, was davor lag, so wird man folgendes feststellen: In früheren Zeiten war die Gesellschaft so eingerichtet, daß sie sich gewissermaßen wie aus den Instinkten der Menschen heraus bildete. Der einzelne empfand sich durch soziale Einrichtungen in den gesellschaftlichen Körper so eingebunden wie in einen natürlichen Organismus – der sich regulierte, ohne daß der einzelne sich unbedingt ein Bewußtsein von diesem bilden mußte. In der Gegenwart besitzt unsere Gesellschaft jedoch einen gänzlich anderen Charakter. Hier treten uns soziale Einrichtungen entgegen, bei denen es unmöglich ist, sie losgelöst vom menschlichen Intellekt zu betrachten. Denn im kleinen wie im großen, im einzelnen wie in der Gesamtheit treten sie uns als Institutionen gegenüber, die rein aus der menschlichen Vernunft, rein aus dem menschlichen Handeln heraus gebildet werden – mit erheblicher Konsequenz für einen jeden. Denn in einer agrarisch geprägten, mittelalterlichen Gesellschaft genügte es durchaus, lediglich das Gute zu wollen, um für die Gesellschaft fruchtbar wirken zu können. Die Frömmigkeit der Menschen war das Ausschlaggebende, nicht ihr Bewußtsein. Dies reicht heute jedoch nicht mehr. Waren es früher die Institutionen, die den Menschen in seinem sozialen Leben stützten, ihn führten und leiteten, so verhält es sich nun genau umgekehrt. Heute muß der Mensch selbst die Institutionen mit Leben erfüllen, ihnen Ziel und Richtung vorgeben. Dazu ist es aber absolut notwendig, daß sich der einzelne ein Bild von der Gesellschaft macht, daß er eine „soziale Intelligenz“ entwickelt. Wer in diesen Tagen noch meint, an eine soziale Institution einfach so glauben zu können, ohne daß er es für nötig erachtet, sich einen Begriff von den sozialen Prozessen zu bilden, in denen diese Institution steht, der erkennt nicht die Forderung der Zeit. Man kann es geradezu als ein Gesetz formulieren: Alles, was heute in Deutschland an sozialen Einrichtungen unberührt vom menschlichen Bewußtsein so dahinlebt, wird ein Eigenleben entwickeln. Und die Bürger werden erleben müssen, wie sich eine solche Einrichtung dann, früher oder später, geradezu zwangsläufig gegen die ursprüngliche Intention ihrer Gründer richten wird. Von den kleinsten bis zu den größten Institutionen kann man beobachten, wie diese, sobald in ihnen Menschen arbeiten, die kein lebendiges Bewußtsein von der sie umströmenden Gesellschaft besitzen, trotz bester Absichten sozial schädlich werden. Die größte solche Institution ist unser Sozialstaat. Dieser entstand ursprünglich aus einem ganz konkreten Anlaß heraus. Als sich im 19. Jahrhundert die überkommenen sozialen Einrichtungen des Mittelalters zunehmend als unfähig erwiesen, die mit dem modernen Kapitalismus auftretende Massenverelendung zu bewältigen, trat der Staat in seiner eigentlichen Funktion auf: Als Bewahrer des öffentlichen Friedens mußte er zum einen die karitative Aufgabe übernehmen und intensivieren, die bisher von den Kommunen und der Kirche getragen wurde, zum anderen die Versorgung mit Gütern sicherstellen, was zuvor ausschließliche Aufgabe der Wirtschaft, namentlich der Landbesitzer, war. Instrument ist dabei eine umfassende Bürokratie, die zum einen die Effektivierung des Steueraufkommens, zum anderen die Organisation der Masse ermöglichte. Aber diese Maßnahmen wurden noch lange Zeit als das betrachtet, was sie ihrer Natur nach waren: als bloße Palliativmaßnahmen, die zur Linderung eines aktuellen Übels dienten. Keineswegs war der Glaube verbreitet, damit bereits eine Lösung der Sozialen Frage selbst gefunden zu haben. Erst nach dem Ersten Weltkrieg und der Einrichtung unseres modernen Sozialstaates verfestigte sich diese Meinung. „Sozialstaat“, ruft man heute und „Umverteilung“, sobald sich ein sozialer Mißstand zeigt, und merkt nicht, daß man damit nur Symptome unterdrückt. Die Krankheit selbst schreitet weiter voran. Jemand, der die Soziale Frage dagegen als eine immanente Bewußtseinsfrage auffaßte, war Rudolf Steiner. So heißt es in dem Memorandum „An das deutsche Volk und die Kulturwelt“ von 1919: „Die Kräfte der Zeit drängen nach der Erkenntnis einer sozialen Struktur der Menschheit, die ganz anders ins Auge faßt, als was heute gemeiniglich ins Auge gefaßt wird. Die sozialen Gemeinschaften haben sich bisher zum größten Teil aus den sozialen Instinkten der Menschheit gebildet. Ihre Kräfte mit vollem Bewußtsein zu durchdringen, wird Aufgabe der Zeit.“ Sein Gegenentwurf zu einem Staat, der bestrebt ist, Aufgaben der Kultur und der Wirtschaft an sich zu ziehen und diese unter seine Verwaltung zu stellen, ist die Idee der Dreigliederung des Sozialen Organismus. Steiner geht davon aus, daß die Gesellschaft aus drei unterschiedlichen Lebensbereichen mit je eigenen Gesetzmäßigkeiten besteht. Schädlich muß es daher sein, wenn der Staat die anderen Bereiche aus seiner Natur heraus gestalten will. So warnte Steiner in einem Vortrag vor Ökonomen am 26. April 1920 eindringlich davor, den Einheitsstaat als „Allheilmittel“ zu betrachten: „Dieser Gedanke des Einheitsstaates ist in den letzten drei bis vier Jahrzehnten (…) der Gedanke all derjenigen geworden, die glauben, das Richtige aller öffentlichen Verhältnisse zu wollen, und die darüber versäumen, zu sehen, (…) daß heranreift in der Wirklichkeit der Menschheit der Drang, gegenüber dem Geistesleben, (…) gegenüber dem Rechts- oder Staatsleben und gegenüber dem Wirtschaftsleben zu ganz anderen Konstellationen zu kommen, als man bisher gehabt hat.“ Was hat das bedingungslose Grundeinkommen mit dieser Idee der Dreigliederung zu tun? Eigentlich nichts. Daß heute eine Vielzahl von Anthroposophen als Befürworter des bedingungslosen Grundeinkommens auftreten, sollte nicht darüber hinwegtäuschen, daß im Grunde genommen konkret nur ein Element aus der Dreigliederung übernommen wurde: die Mehrwert- oder Konsumsteuer. Lapidar erwähnt Steiner in einem Arbeitsgespräch mit Emil Molt am 27. Januar 1919 die Notwendigkeit einer umfassenden Steuerreform: „Man muß die Ausgabensteuer radikal durchführen. Keine Einnahmen- und keine Besitzsteuer, sondern nur Ausgabensteuer.“ Eine bemerkenswerte Aussage, da das „Warenumsatzstempelgesetz“ zu dieser Zeit keine drei Jahre alt war und mit Abgaben unter einem Prozent kaum in Erscheinung trat. Aber wenn die Befürworter heute eine hohe Konsumsteuer in ihr Programm übernommen haben, dann eher aus einem pragmatischen Grund. Denn in einer ökonomisch globalisierten Welt kann der Staat immer weniger die Produktion besteuern, da diese nicht ortsgebunden ist, wohl aber die notwendig lokal verbliebene Konsumtion. Da aber die Krise des Sozialstaates in der Gegenwart vor allem als eine Finanzierungskrise aufgefaßt wird, führt dies zur Frage, was eigentlich das bedingungslose Grundeinkommen von diesem unterscheidet. Auch hier muß die Antwort lauten: eigentlich nichts. Nur in einem Element unterscheidet sich letzteres von der Sozialhilfe, wie sie derzeit bereits jedem Bürger zusteht: Die Sozialhilfe ist eben nicht bedingungslos, sondern stellt eine bestimmte Forderung. Sie fordert vom einzelnen, aus den Verhältnissen herauszugelangen, in denen er auf sie angewiesen ist. Man ist in der Gegenwart gewillt, in dem Sozialstaat eine der großartigsten Errungenschaften der Menschheit zu sehen. Doch auch wenn inzwischen schon Generationen unter seinem Hirtenstab lebten und starben, auch wenn er bei den meisten den Status einer Kirche eingenommen hat, so ist er doch nichts anderes als eine bloße Reaktion auf soziale Mißstände: Mißstände, welche die Menschen bisher nicht beseitigt haben – zu dem Preis, daß sich der Staat in die verschiedensten Lebensbereiche hineinbegeben hat. Denn der Sozialstaat ist in Wirklichkeit ein Armutszeugnis. Wo er ist, haben zuvor Menschen versagt. Wenn die Bürger eines Gemeinwesens die sozialen Probleme nicht lösen, weil ihnen inzwischen sogar das Wissen davon abhanden gekommen, daß sie selbst dafür zuständig sind, so überantworten sie ihr Gemeinwesen dem Staat. Wenn der Staat aber die Menschen verwaltet, muß er auch ihre Beziehungen verrechtlichen. Der Soziologe Max Weber beschrieb den Prozeß einer zunehmenden Durchrationalisierung und Bürokratisierung unserer Gesellschaft, an deren Ende sich der einzelne in einem  „stahlharten Gehäuse der Hörigkeit“ wiederfindet. „Fürchterlich“ nannte Weber diesen Gedanken, „daß die Welt mit nichts als jenen Rädchen, also mit lauter Menschen angefüllt sein soll, die an einem kleinen Pöstchen kleben und nach einem etwas größeren Pöstchen streben“. Und doch konnte er keine Alternative sehen. Ist dies eine absolute Notwendigkeit? Liegt hier unser Schicksal? Steiner wollte mit der Idee der sozialen Dreigliederung eine Durchgestaltung der Gesellschaft, so daß sich der Mensch in ihr als frei erleben kann. Denn wenn die verschiedenen Lebensbereiche entflochten werden, so ist er es allein, der sie zu einer sinnhaften Einheit verbindet – und sich damit als Selbstzweck setzt. Die Bedingung hierfür ist allerdings nicht nur die erkenntnismäßige Durchdringung des wirtschaftlichen und des politischen Bereichs. Darüber hinaus muß sich der einzelne Mensch selbst als ein geistiges Wesen bewußt erleben, damit er dieser seiner höheren Natur gemäß die Gesellschaft gestalten kann. Erst dann kann der Egoismus, wie er jetzt im Wirtschaftsleben noch herrscht, abgebaut werden. So schreibt Steiner im Aufsatz „Arbeitsfähigkeit, Arbeitswille und dreigliedriger sozialer Organismus“: „Die Forderung: in Zukunft dürfe der Mensch nicht mehr für sich, sondern er müsse ‚für die Gemeinschaft‘ arbeiten, bleibt wesenlos, solange man nicht wirklichkeitsgemäße Erkenntnisse darüber entwickeln kann, auf welche Art man Menschenseelen dazu bestimmen kann, daß sie ‚für die Gemeinschaft‘ ebenso willig arbeiten wie für sich selbst.“ Das Konzept von Götz Werner stellt dagegen keine Bedingungen. Es fordert von dem einzelnen nichts und möchte nur geben – schrittweise bis an die 1.500 Euro. „Die Befreiung vom Arbeitszwang“ nennt Werner dies. Seine Einführung würde wohl bestenfalls von sozialer Blindheit befreien: Es ist eine Illusion zu glauben, durch das bedingungslose Grundeinkommen würde der staatliche Einfluß zurückgenommen werden. Er wird zunehmen, um die Effekte auszugleichen, die dieser massive Eingriff in das Sozialgefüge auslösen wird. So blendet Werner in seinem Konzept völlig die Preisbildung aus, auf die Steiner größten Wert legte – mit der abzusehenden Folge, daß sich sozial schädliche Preise einstellen werden. Nur durch staatliche Zwangsmaßnahmen wird verhindert werden können, daß breite Teile der Bevölkerung in eine Lage geraten, vor der Werner sie bewahren wollte – in die Armut.   Fabian Schmidt-Ahmad ist Sozialwissenschaftler und lebt als Publizist in Berlin. Auf dem Forum der JUNGEN FREIHEIT beschrieb er zuletzt Rassismus als Kampfbegriff („Die verschobene Schamhaftigkeit“, JF 17/08).

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