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Desaster für Millionen

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Arbeitsplätze schaffen – das ist der Großen Koalition großes Ziel. Ob sie es erreiche, daran werde auch sie gemessen werden, sagte Angela Merkel bei der öffentlichen Präsentation des Koalitionsvertrages mit der SPD. Das hatte 1998 Gerhard Schröder ähnlich gesagt und das Gegenteil erreicht. Mehr Arbeitsplätze und mehr Beschäftigung sind aber nicht nur deswegen dringend nötig, um Arbeitslose wieder zu Lohn- und Gehaltsempfängern zu machen und der Jugend zu ihrem ersten Arbeitsplatz zu verhelfen, sondern auch deshalb, um die gesetzlichen Pflichtversicherungen für Alter, Krankheit, Arbeitslosigkeit und Pflege wieder mit einem festen finanziellen Fundament zu versehen. Vor allem die gesetzliche Alterssicherung, Rentenversicherung genannt, steckt in akuter Finanznot. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung nennt deren Zustand in seinem jüngsten Jahresgutachten „äußerst angespannt“, bezeichnet ihn auch als „finanzielle Schieflage“. Aber das wirkt noch untertreibend. Von allein nämlich kann sich die Rentenversicherung schon lange nicht mehr finanziell über Wasser halten, der Bund muß aus seinem Haushalt zuschießen. Das hängt zwar auch damit zusammen, daß die politische Klasse (Parteien und Interessengruppen) diese Alterssicherung mit Zahlungsverpflichtungen belastet, die mit der reinen Alterssicherung sachlich nichts zu tun haben und daher „versicherungsfremde Leistungen“ heißen. Aber auch ohne diese Belastung reichen die laufenden Einnahmen aus den Zwangsbeiträgen nicht mehr aus, um die laufenden Zahlungsverpflichtungen, die monatlichen Renten für die Ruheständler, vollständig aus eigener Kraft zu leisten. Die Gründe sind, wie es so schön heißt, struktureller Art (zu wenig Beschäftigte, zu viele Rentner, längere Lebenszeiten, zu wenig Kinder). Tatsächlich jedoch handelt es sich um die Folgen einer einstigen ordnungspolitische Fehlkonstruktion (Umlage- statt Kapitaldeckungsverfahren). Derweilen ist das Desaster da. Im laufenden Jahr wurden die Liquiditätsschwierigkeiten sogar so groß, daß erstmals Teile der fälligen Raten des Bundeszuschusses vorgezogen werden mußten, um die laufenden Zahlungen leisten zu können (960 Millionen Euro im September, 600 Millionen im Oktober). Und für ihre Dezember-Zahlungen war die Rentenversicherung erstmals darauf angewiesen, von der Bundesgarantie des Paragraphen 214, Absatz 1 SGB VI Gebrauch zu machen und beim Bund einen zinslosen Kredit aufzunehmen (900 Millionen Euro). Die Schwankungsreserve, seit Jahresbeginn in „Nachhaltigkeitsrücklage“ umbenannt, wird am Jahresende nur noch weniger als 0,1 Monatsausgaben betragen. Damit liegt sie weit unter dem Reservesoll von 0,2 Monatsausgaben (3,2 Milliarden Euro). Das kassenmäßige Defizit am Ende des Jahres veranschlagt der Sachverständigenrat auf rund vier Milliarden Euro. Die meisten in Deutschland Beschäftigten durften sich dieser maroden Altersversicherung, die eine echte Versicherung gar nicht ist, nicht entziehen, wurden hineingezwungen. Sie dürfen es noch immer nicht, und die schon lange in sie Hineingepreßten können es auch gar nicht mehr, sie hängen rettungslos drin – ähnlich „gut“ aufgehoben wie in einem Papierschiffchen, das Kinder zu Wasser gelassen haben. Um so mehr muß es die Beschäftigten interessieren, wie jetzt die Große Koalition von CDU/CSU und SPD die Rentenversicherung von den faulen kranken auf gesunde Füße zu stellen gedenkt. Konkret steht in ihrem Koalitionsvertrag dazu nur: 2007 soll beschlossen werden, statt wie bisher mit 65 erst mit 67 Jahren „in Rente“ zu gehen. Dieses Anheben der Regelaltersgrenze soll 2012 beginnen, schrittweise vollzogen werden und vollständig für den ersten Jahrgang 2035 abgeschlossen sein. Allerdings sollen Versicherte, die mindestens 45 Pflichtbeitragsjahre aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflege erreicht haben, weiter mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können. Auch der Sachverständigenrat hält es in seinem Gutachten für geboten, das gesetzliche Renteneintrittsalter gleitend bis 2035 auf 67 Jahre zu erhöhen, aber schon ein Jahr früher, von 2011 an. Wenn die Menschen länger leben, liegt es geradezu auf der Hand, die Regelarbeitszeit ebenfalls zu verlängern. Planungssicherheit mit Hüh- und Hott-Gesetzen zerstört Diese Verlängerung, so heißt es im Koalitionsvertrag beschönigend, gebe Beschäftigten und Unternehmen Planungssicherheit. Das trifft wohl zu, ist aber auch zynisch: Den Beschäftigten wird abgenötigt, sich über die damit verbundene längere Zahlungsdauer der Zwangsbeiträge gleichsam zu freuen, obwohl deren späterer Nutzen abermals nur durch politische Verheißungen abgesichert ist. Wie in der politischen Gegenwart vergangene Rentenversprechungen gerade wieder gebrochen werden, das enthält auch der Koalitionsvertrag, freilich ohne dies zu benennen. Die Koalitionsparteien brüsten sich hier mit Planungssicherheit, finden aber nichts dabei, seit Jahren den Bürgern die Planungssicherheit auf anderen Gebieten mit Hüh- und Hott-Gesetzen und immer häufiger rückwirkend schamlos wie auch treu- und rechtswidrig zu zerstören. Planungssicher sind ohnehin nur die zwei Jahre längere Regelarbeitszeit. Auch bedeuten sie für die vielen, die ihre Beschäftigung alles andere als lieben, länger arbeiten zu müssen statt länger arbeiten zu dürfen. Nach wie unsicher dagegen ist, wie lange man nach 67 lebt, um die Rente zu genießen. Hier gibt es naturgemäß keine Planungssicherheit. Der Koalitionsvertrag enthält das Eingeständnis, daß die Rentenversicherung den Lebensstandard im Alter nicht mehr sichert. Unerläßlich dafür seien die betriebliche und private Altersvorsorge. Wovon aber privat zusätzlich vorsorgen, wenn staatliche Steuererhöhungen (Beispiel Mehrwertsteuer) und steigende Zwangsbeiträge zu den Sozialversicherungen (in Wahrheit Unsozialversicherungen) dies nicht mehr erlauben? Zu dieser Ungereimtheit schweigt der Vertrag. Die Mehrausgaben in der Rentenversicherung, die sich aus dem längeren Rentenbezug ergeben, sollen Rentner, Jung und Alt sowie Beitrags- und Steuerzahler gemeinsam zu tragen. Das heißt, die Rentner bekommen weiterhin weniger Rente (zumindest real), und die übrigen müssen mehr zahlen. Auch müssen die Rentner über die höheren Steuern, soweit diese zur Rentenfinanzierung eingesetzt werden, ihre Rente noch einmal mitfinanzieren, für die sie doch schon ihre Zwangsbeiträge haben zahlen müssen. Sie und die künftigen Rentner sollen wohl dankbar sein, daß sie überhaupt noch etwas von dem zurückbekommen, was sie eingezahlt haben, und nicht darauf pochen, was ihnen mit dem Zwangssystem an Versorgungsherrlichkeit einst versprochen worden ist. Mit enteignungsgleichen Eingriffen in das private Eigentum privat finanzierter Versorgungsansprüche sucht sich der Staat dem finanziellen Kollaps zu entwinden. „Die grundsätzlichen Antworten für die nachhaltige Finanzierbarkeit der gesetzlichen Rente“ seien mit den bereits beschlossenen Rentenreformen gegeben worden, schreiben die Koalitionäre im Vertrag und kündigen weitere rentenpolitische Entscheidungen als notwendig an. Nachholen wollen sie nicht realisierte Dämpfungen von Rentenanpassungen, denn die Dämpfungsfaktoren, die in der Rentenanpassungsformel enthalten seien, hätten nicht vollständig wirken können. Auch der Sachverständigenrat empfiehlt, die Rentenanpassungsformel um einen Nachholfaktor zu ergänzen. Im Klartext handelt es sich um Rentenabschläge. Im gleichen Atemzug freilich versichern die Koalitionäre: „Aber es darf keine Rentenkürzungen geben.“ Der Sachverständigenrat ist realistischer. Er erwartet 2006 ohnehin eine weitere Nullrunde, schließt aber nicht aus, daß die Renten sogar nominal gesenkt werden. „Die schwache Lohnentwicklung 2005 könne dazu führen, daß die für die Rentenanpassung relevante Lohngröße sinke.“ „In diesem Fall würde die Schutzklausel eine nominale Rentensenkung im Ausmaß der Lohnsenkung nicht verhindern.“ Die Schutzklausel ist Paragraph 255e des Sozialgesetzbuches (SGB) VI. Danach darf es keine nominale Rentensenkung wegen eines höheren Altersvorsorgeanteils, wegen des Nachhaltigkeitsfaktors oder wegen eines höheren Rentenversicherungsbeitragssatzes geben. Würden die Bruttoentgelte allerdings gegenüber dem Vorjahr geringer ausfallen, griffe die Schutzklausel nicht, und die Renten müßten nach Maßgabe dieses Lohnrückgangs gesenkt werden. Der Nachhaltigkeitsfaktor, um den die neue Rentenanpassungsformel erweitert worden ist, soll die Rentenentwicklung im Vergleich zur Lohnentwicklung dämpfen, wenn das Verhältnis von Rentnern zu Beitragszahlern zunimmt. Die Rentensenkung liegt 2005 bei rund zwei Prozent Reale Rentensenkungen sind den Rentnern durch Nullrunden schon im laufenden Jahr und zuvor zugemutet worden. Für 2005 beläuft sich die Senkung, wie der Sachverständigenrat vorrechnet, auf rund zwei Prozent. Darin berücksichtigt ist das höhere Preisniveau und der zusätzliche Beitragssatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung seit dem 1. Juli mit 0,45 Prozent der Bruttorente, aber noch nicht die möglichen höheren Einkommensteuerzahlungen, weil das Alterseinkünftegesetz den steuerpflichtigen Rentenanteil erhöht hat. Da die Lohnsteigerungen im Jahr 2004 sehr gering ausfielen, hätte die Anwendung der Anpassungsformel zu einer nominalen Rentensenkung geführt. Der aktuelle Rentenwert, der den monatlichen Rentenzahlbetrag für einen Entgeltpunkt angibt, hätte um rund ein Prozent sinken müssen. Eine solche nominale Rentensenkung wurde aber durch die Schutzklausel des Paragraphen 255e SGB VI verhindert. Die Klausel ist mit dem Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz eingeführt worden. Im Koalitionsvertrag fehlt, daß die Rentenversicherung und damit die Beschäftigten und ihre Arbeitgeber davon befreit werden müssen, versicherungsfremde Leistungen zu finanzieren, soweit sie bisher noch nicht über den Bundeszuschuß abgedeckt werden. Der Sachverständigenrat empfiehlt, schrittweise dazu überzugehen, sie aus dem allgemeinen Steuertopf zu finanzieren und den Versicherungsbeiträgen den Steuercharakter zu nehmen. Er hält dies ordnungspolitisch für geboten und für geeignet, der Erosion der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung entgegenzuwirken. Versicherungsfremde Leistungen seien gesellschaftliche Aufgaben und daher aus dem Steueraufkommen zu finanzieren. Wenn zur Umfinanzierung solcher Ausgaben der Sozialversicherungen die Steuern erhöht und dafür die Beitragssätze gesenkt würden, bleibe die gesamtwirtschaftliche Abgabenbelastung gleich, sie werde aber anders verteilt und entlaste den Faktor Arbeit. Eine Leistung oder eine im Sozialversicherungssystem enthaltene Umverteilung sei immer dann als versicherungsfremd anzusehen, wenn sie nicht dem sozialversicherungstypischen Ausgleich zwischen niedrigen und hohen Risiken diene, wenn sie nicht dem Versicherungszweck entspreche oder wenn sie Nichtversicherten gewährt werde. Versicherungsfremde Leistungen und versicherungsfremde Umverteilungsanliegen seien – sofern sie für notwendig gehalten werden – gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Daher sollten sie von der gesamten Gesellschaft, also von allen Steuerzahlern, finanziert werden und nicht nur vom kleineren Kreis der Beitragszahler der Rentenversicherung. Das hält er ebenso in der Arbeitslosen-, Gesetzlichen Kranken- und Sozialen Pflegeversicherung für notwendig. Im Ratsgutachten fehlt aber ebenfalls etwas. Die Sachverständigen haben es nicht über sich gebracht, auch für die gesetzliche Alterssicherung auf einen langfristig angelegten Systemwechsel vom Umlage- auf ein Kapitaldeckungsverfahren zu dringen. Für die Pflegeversicherung tun sie es. Für die Krankenversicherung raten sie zum „System der Bürgerpauschale mit pauschalen, einkommensunabhängigen Beiträgen und einheitlichem Versicherungsmarkt, gegebenenfalls mit ergänzender Kapitaldeckung zur Beitragsglättung“. Erworbene Rechtsansprüche werden zurückgestutzt Bei dem Willen, das Umlageverfahren noch länger durchzuhalten, setzen die Koalitionspartner letztlich auf bloße Hoffnungswerte: auf den „Abbau der Arbeitslosigkeit und den Aufbau neuer sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung“; nur diese sehen sie für die nachhaltige Finanzierung der Rentenversicherung als entscheidend an. Zu Recht. Doch ist Besserung in beidem schwerlich zu erkennen. Mit der höheren Mehrwertsteuer wird noch mehr in die Schattenwirtschaft ausgewichen. Das kann die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sogar noch mindern. In Anbetracht dessen, daß diese Rentenversicherung auf anständige Weise und auf lange Sicht kaum zu retten ist, was kaum jemand zu denken, geschweige denn auszusprechen wagt, muß man den Satz im Vertrag „Die gesetzliche Rentenversicherung ist und bleibt auch in Zukunft die wichtigste Säule der Altersversorgung“ unter diesen Umständen geradezu als Drohung empfinden. Ein Kapitel für sich ist die Altersversorgung der Beamten. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu nur dürftig, man wolle die Maßnahmen in der Rentenversicherung wirkungsgleich auf das Versorgungsrecht der Beamten übertragen. Der Sachverständigenrat dagegen befaßt sich mit den Beamtenpensionen ausführlich. Das Versorgungsnachhaltigkeitsgesetz der alten Bundesregierung, eingebracht im Juni 2005, sah vor, das Höchstruhegehaltssatz von derzeit fast 74 Prozent der letzten Bezüge in den nächsten 25 Jahren voraussichtlich bis auf 66 Prozent zu senken. Doch wurde es vor der Bundestagswahl zurückgezogen. Der Rat hält es für notwendig, daß nun die neue Regierung das Vorhaben verwirklicht. Rentner und Pensionsempfänger müßten gleichbehandelt werden, und als ein Schritt zu langfristig tragfähigen öffentlichen Haushalten sei das ebenfalls geboten. So werden auch hier erworbene Rechtsansprüche zurückgestutzt, weil dieser Staat mit seinen Politikern, Interessengruppen und wohl zu vielen Bürgern kein treusorgender ist, sondern zu einem verantwortungslosen Geldverschwender wurde. Stichwort: Gesetzliche Rentenversicherung Die gesetzliche Rentenversicherung wurde 1898 eingeführt. Jeder Arbeiter zwischen 16 und 70 Jahren war verpflichtet, in sie einzuzahlen. Dabei wurden die Renten wie eine private Lebensversicherung nach dem Kapitaldeckungsverfahren organisiert. Sie wurden ab dem 70. Lebensjahr ausgezahlt – die durchschnittliche Lebenserwartung lag damals bei 40 Jahren. Die Rentenreform vollzog dann 1957 die Wende und paßte die Höhe der Rente dynamisch der Lohnentwicklung an. Das Umlageverfahren wurde eingeführt: ein Generationenvertrag, der darauf basiert, daß die gegenwärtig Beschäftigen für die jetzigen Rentner zahlen – im Vertrauen, daß die nachfolgende Generation das gleiche für sie tut.

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Marc Jongen, ESN Fraktion
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