FRANKFURT AM MAIN. Die Mitglieder der im Juli 2024 vom Bundesinnenministerium verbotenen Imam-Ali-Moschee beten nun auf einer Hauptstraße in Frankfurt am Main – und das völlig legal, wie der Hessische Verwaltungsgerichtshofs entschieden hat.
Für die immer donnerstags und freitags unter extra aufgebauten Pavillons stattfindenden Veranstaltungen muß der Verkehr auf der Eschborner Landstraße teilweise umgeleitet und eine Spur gesperrt werden. Die dem iranischen Regime nahestehende Gemeinde setzt seit dem Verbot des Islamischen Zentrums Hamburg (die JF berichtete), zu dem die Moschee gehört, ihre Predigten und Gebete nun vor dem geschlossenen Gebäude fort.
Doch diese „gottesdienstähnlichen Handlungen“, die die Imam-Ali-Moschee als Protestkundgebungen gegen das Verbot anmeldet, haben nun höchsten richterlichen Segen. Der Verwaltungsgerichtshof verurteilte die Stadt Frankfurt, die die mit Koran-Rufen, religiösen Gesängen und Gebetsteppichen garnierten Rituale unter freiem Himmel in diesem Jahr nicht mehr genehmigen wollte, diese wieder zuzulassen.
Innenminister: Moschee-Verbot wird unterlaufen
Die Richter begründeten ihr Urteil mit dem „hohen Rang der Versammlungsfreiheit“. Seit dem Verbot fanden fast 170 solcher islamistischer Gottesdienste statt. Laut Ordnungsamt folgten daraus eine „Sperrzeit der Fahrbahn von rund 405 Stunden“ sowie „Beeinträchtigungen von durchschnittlich etwa 450 Fahrgästen der betroffenen Buslinien pro Versammlung“.

Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) erklärte zwar, er respektiere die Entscheidung. Das Ergebnis sei aber „schwer erträglich und kaum vermittelbar“. Gegenüber der Bild-Zeitung sagte er: „Wir dürfen nicht zulassen, daß Verbotsverfahren unter dem Deckmantel der Versammlungsfreiheit unterlaufen werden.“ (fh)





