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Gewalttat in Ulm: Messerstecher aus Eritrea hätte längst abgeschoben werden sollen

Gewalttat in Ulm: Messerstecher aus Eritrea hätte längst abgeschoben werden sollen

Gewalttat in Ulm: Messerstecher aus Eritrea hätte längst abgeschoben werden sollen

Hier stach der Migrant aus Eritrea zu. Mitarbeiter der Spurensicherung der Polizei arbeiten an einem Tatort. Foto: picture alliance/dpa | Jason Tschepljakow
Hier stach der Migrant aus Eritrea zu. Mitarbeiter der Spurensicherung der Polizei arbeiten an einem Tatort. Foto: picture alliance/dpa | Jason Tschepljakow
Hier stach der Eritreer zu. Mitarbeiter der Spurensicherung der Polizei arbeiten an einem Tatort. Foto: picture alliance/dpa | Jason Tschepljakow
Gewalttat in Ulm
 

Messerstecher aus Eritrea hätte längst abgeschoben werden sollen

Der mutmaßliche Messerangreifer von Ulm lebt trotz entzogenen Flüchtlingsstatus weiter in Deutschland und bezieht bis zuletzt staatliche Leistungen. Eine Abschiebung scheitert daran, daß Eritrea die Rücknahme verweigert.
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ULM. Der mutmaßliche Täter des Messerangriffs in einem Ulmer Elektronikfachhandel hatte bereits seit Ende 2023 keinen gültigen Schutzstatus mehr (die JF berichtete). Dennoch lebte der 29jährige Eritreer weiterhin in Deutschland. Nach der Tat kämpft ein Mitarbeiter des Geschäfts auf der Intensivstation um sein Leben.

Nach Angaben der Polizei hatte Mahmoud I. zwei Mitarbeiter mit einem Messer angegriffen. Neben dem lebensgefährlich verletzten 25jährigen erlitt ein 22jähriger Kollege leichte Verletzungen. Hinweise auf ein politisches oder islamistisches Tatmotiv liegen nach Angaben der Ermittler bislang nicht vor.

Der mutmaßliche Täter flüchtete nach der Tat aus dem Geschäft. Wenig später wurde er von Einsatzkräften gestellt. Da er die Beamten nach Polizeiangaben weiterhin mit dem Messer bedrohte und sich weigerte, die Waffe niederzulegen, gaben die Polizisten mehrere Schüsse ab. Der Mann wurde schwer verletzt und wird ebenfalls intensivmedizinisch versorgt. Wie nun bekannt wurde, ist der Verdächtige den Behörden seit Jahren bekannt. Nach Angaben des baden-württembergischen Justizministeriums war er bereits mehrfach wegen Gewaltdelikten verurteilt worden, darunter vorsätzliche Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte.

Eritrea wollte Mahmoud I. nicht zurück

Zudem liegen Vorstrafen wegen Betäubungsmitteldelikten, Sachbeschädigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte vor. Bis Dezember 2025 verbüßte er eine Haftstrafe, eine Führungsaufsicht ist bis Mai 2029 angeordnet. Die Staatsanwaltschaft stellte am Donnerstag Haftantrag. Nach Informationen aus Sicherheitskreisen, über die die Welt berichtete, war dem Mann bereits im September 2023 der Flüchtlingsstatus durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entzogen worden. Im Januar 2024 wurde er offiziell aus dem Bundesgebiet ausgewiesen und war seither vollziehbar ausreisepflichtig.

Eine Abschiebung nach Eritrea scheiterte jedoch an fehlenden Identitätsdokumenten. Nach Angaben aus Behördenkreisen stellt Eritrea entsprechende Papiere nur dann aus, wenn Betroffene eine sogenannte Freiwilligkeitserklärung zur Ausreise abgeben. Dazu sei es in diesem Fall nicht gekommen. Der Mann soll trotz des entzogenen Schutzstatus weiterhin staatliche Leistungen erhalten haben. Zwischenzeitlich hielt er sich nach Informationen aus Sicherheitskreisen auch kurz in Frankreich auf, kehrte jedoch wieder nach Deutschland zurück.

Baden-Württembergs Staatssekretär für Migration, Siegfried Lorek (CDU), erklärte, die Bundesregierung arbeite daran, Abschiebungen auch in schwierige Herkunftsländer zu ermöglichen. Für Eritrea sei dies bislang nicht gelungen. Genau für Fälle wie diesen prüfe das Bundesinnenministerium derzeit Modelle mit Ausreise- oder Unterbringungszentren außerhalb der EU. (rr)

Hier stach der Eritreer zu. Mitarbeiter der Spurensicherung der Polizei arbeiten an einem Tatort. Foto: picture alliance/dpa | Jason Tschepljakow
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